Wechselschicht verstehen: Definition, Modelle und Richtlinien

People working on a table

Die Arbeit in Wechselschicht gilt als herausfordernd für Beschäftigte, da sie ihre innere Uhr ständig neu auf die Probe stellt. Was den Unterschied zwischen Wechselschicht und „normaler“ Schichtarbeit ausmacht und welche spezifischen Vorzüge den potenziellen Risiken gegenüberstehen, zeigt der folgende Artikel auf.

Key Facts

  • Wechselschichtarbeit beinhaltet verschiedene Tag- und Nachtschichten mit rotierenden Schichtgruppen.

  • Die Arbeit in Wechselschicht bedeutet für Mitarbeiter:innen eine erhöhte gesundheitliche Belastung.

  • Den in Wechselschicht tätigen Beschäftigten stehen in der Regel Gehaltszuschläge und zusätzliche Urlaubstage zu.

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Definition und Modelle der Wechselschicht

Bei einem in Wechselschicht arbeitenden Unternehmen wird die Arbeitszeit auf Früh-, Spät- und Nachtschichten verteilt. Dabei bilden die Mitarbeiter:innen Schichtgruppen und rotieren nach einem bestimmten Rhythmus durch die verschiedenen Schichten. Wird der Betrieb rund um die Uhr aufrechterhalten – also auch an Sonn- und Feiertagen –, spricht man von einer „vollkontinuierlichen Wechselschicht“.

Je nach Anzahl der Schichtgruppen unterscheidet man in der Regel Zweischicht-, Dreischicht-, Vierschicht- oder Fünfschichtsysteme. Je mehr Schichtgruppen bestehen, desto geringer fällt die erforderliche Gesamtarbeitszeit pro Mitarbeiter:in aus. 

Ein Dreischichtsystem bietet sich beispielsweise für Betriebe an, deren Gesamtarbeitszeit sich auf 5 Tage pro Woche und 24 Stunden pro Tag verteilt. Für Unternehmen mit vollkontinuierlicher Wechselschicht sind hingegen häufig Vier- oder Fünfschichtsysteme notwendig, um die Arbeitsbelastung zu minimieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Wechselschicht

Im Arbeitszeitgesetz ist der Nacht- und Schichtarbeit ein eigener Paragraf gewidmet (§ 6 ArbZG). Beide Bereiche sind für die meisten in Wechselschicht arbeitenden Beschäftigten relevant. Lediglich ein Teil der Arbeitnehmer:innen in Wechselschicht leistet ausschließlich Früh- und Spätschichten, da etwa aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtarbeit infrage kommt.

Für Arbeitnehmer:innen mit Wechsel- bzw. Nachtschicht gilt:

  • eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn die Mehrarbeit innerhalb von 4 Wochen ausgeglichen wird, 

  • eine arbeitsmedizinische Untersuchung im Abstand von höchstens 3 Jahren (bzw. jährlich für Arbeitnehmer:innen über 50),

  • eine „angemessene Zahl bezahlter freier Tage" bzw. einen Gehaltszuschlag (Wechselschichtzulage).

Wie hoch die Wechselschichtzulage sowie der Zusatzurlaub ausfällt, ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten. 

Beispiel: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst enthält folgende Regelung (§ 27 TVöD): In ständiger Wechselschicht tätige Tarifbeschäftigte erhalten für je zwei zusammenhängende Monate einen Arbeitstag Zusatzurlaub. Bei nicht ständiger Wechselschicht wird für jeweils drei Monate, in denen überwiegend Wechselschicht geleistet wird, ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt.

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Gesundheitliche Aspekte bei Wechselschichten

Das Arbeiten in Wechselschicht kann die innere Uhr von Arbeitnehmer:innen durchaus aus dem Rhythmus bringen. Zu den gesundheitlichen Folgen zählen unter anderem Konzentrations- und Schlafstörungen, Beeinträchtigungen des Hormonhaushalts sowie soziale Probleme. Eine Langzeitstudie mit fast 75.000 US-amerikanischen Krankenschwestern ermittelte zwischen 1988 und 2010, dass Schichtarbeit das Sterberisiko durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs erhöht. 

Das Arbeitszeitgesetz sieht explizit vor, dass arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit zu berücksichtigen sind. Eine Orientierungshilfe bietet die „Information 206-024“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. 

Um die Belastung möglichst gering zu halten, sollte man bei der Planung der Schichtrotation einem sogenannten Vorwärtswechsel folgen: Auf Frühschichten folgen Spätschichten, die anschließend von Nachtschichten mit entsprechenden Ruhezeiten abgelöst werden. Dabei sollten möglichst wenig gleiche Schichten wiederholt werden, um Schlafdefiziten und einer unnötigen Störung des menschlichen Biorhythmus vorzubeugen. Ferner ist aus gesundheitlicher Sicht der Freizeitausgleich einem Gehaltszuschlag vorzuziehen, um eine ausreichende Erholung der Mitarbeitenden sicherzustellen. 

Organisatorische und praktische Umsetzung

Zahlreiche Parameter – wie die betrieblichen Anforderungen, Schwierigkeitsgrad der Arbeit und personelle Verfügbarkeit – beeinflussen, welches Wechselschichtmodell für ein Unternehmen zweckdienlich ist. Sprechen derartige Einflussfaktoren für eine Ausweitung der Arbeitszeit auf mehr als 10 Stunden, so ist dies unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dies muss mitunter von der zuständigen Aufsichtsbehörde bewilligt werden (§ 15 ArbZG) oder tarifvertraglich bzw. in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein (§ 12 ArbZG). 

Ein Schichtplan mit 4 Schichtgruppen und 12-stündigen Tag- bzw. Nachtschichten könnte beispielsweise wie folgt aussehen: 

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In diesem Beispiel startet die Schichtgruppe A montags mit einer Tagschicht, die z. B. von 6 bis 18 Uhr dauert und eine 60-minütige Pause beinhaltet. Nach 24 Stunden Ruhezeit folgt am Dienstag eine Nachtschicht von 18 bis 6 Uhr. Eine erneute Tagschicht beginnt nach weiteren 48 Stunden am Freitag um 6 Uhr. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt nach diesem Schichtplan 38,5 Stunden.

Auf diese Weise ist ein vollkontinuierlicher Schichtbetrieb – etwa in einem produzierenden Unternehmen – möglich. 

Unterschiede zu anderer Schichtarbeit

Arbeitsmodelle mit Wechselschicht zeichnen sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer:innen neben Früh- oder Spätschichten auch Nachtschichten ableisten. Dies macht den Unterschied zu herkömmlicher Schichtarbeit aus, bei der meist nur Früh- und Spätschichten existieren

Wechselschichten ermöglichen Unternehmen eine höhere Produktivität und Verfügbarkeit. Je nach Branche gehen damit einige Vorteile einher:

  • Erhöhung der Kundenzufriedenheit, etwa durch die ständige Erreichbarkeit von Callcentern,

  • Aufrechterhaltung kritischer Versorgungsleistungen, z. B. in Krankenhäusern, bei der Feuerwehr und durch die Rettungsdienste,

  • Kosteneinsparungen, beispielsweise bei industriellen Produktionsanlagen, deren durchgehender Betrieb energiesparender ist.

Auf der Minusseite steht vor allem eine erhöhte gesundheitliche Belastung der Mitarbeiter:innen. Diese wird durch Gehaltszuschläge und Zusatzurlaub kompensiert, die der Arbeitgeber zu gewähren hat. Auch sind regelmäßige betriebsärztliche Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. 

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HR-Strategien und Best Practices

Der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen mit Wechselschicht sollte in der Gefährdungsbeurteilung besondere Beachtung beigemessen werden. Relevant sind etwa die psychische Belastung (Stichwort Biorhythmus) und das erhöhte Unfallrisiko während der Nachtschichten. Um aktuelle arbeitsmedizinische Erkenntnisse umzusetzen, ist ein enger Austausch zwischen Personalplaner:innen und Betriebsärzt:innen vonnöten. 

Des Weiteren ist die Vereinbarkeit von Schichtarbeit und Privat- bzw. Familienleben der Mitarbeiter:innen ein wichtiger Aspekt. Vonseiten HR ist zu beachten, dass ausgewählte Arbeitnehmer:innen unter bestimmten Umständen von der Nachtarbeit auszunehmen sind. Dies kann gemäß § 6 ArbZG der Fall sein, wenn Kinder oder schwer pflegebedürftige Angehörige versorgt werden müssen. 

Darüber hinaus sollten Führungskräfte stets ein offenes Ohr für die Präferenzen und Verfügbarkeiten ihrer Mitarbeiter:innen haben. Wenn die Bedürfnisse der Beschäftigten in die Planung einfließen, wirkt sich dies in der Regel positiv auf Motivation und Arbeitseinsatz aus. 

Wechselschichtarbeit: eine Frage der Koordination

Wechselschichtarbeit stellt hohe Anforderungen an Beschäftigte und Personalverantwortliche – ist jedoch aus zahlreichen Branchen kaum wegzudenken. Erst die Koordination der Mitarbeiter:innen in rotierenden Schichtgruppen ermöglicht es, Gesundheitseinrichtungen oder ausgewählte Industriebetriebe rund um die Uhr aufrechtzuerhalten. 

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FAQ

Welche rechtlichen Regelungen gelten für Wechselschichten?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt Arbeitgebern vor, gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse bei der Gestaltung von Wechselschichtmodellen zu berücksichtigen. Weiterhin muss bei Nachtarbeitszeiten von über 8 Stunden pro Schicht (Mehrarbeit) ein Freizeitausgleich innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Auch sind für Arbeitnehmer:innen regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen verpflichtend, deren Kosten vom Arbeitgeber getragen werden müssen. 

Wie kann die Gesundheit der Mitarbeiter:innen in Wechselschichten geschützt werden?

Die Arbeit in Wechselschicht ist weniger belastend für Mitarbeiter:innen, wenn die Schichtrotation in Form eines Vorwärtswechsels stattfindet. Weiterhin sollten möglichst wenige (2 bis 3) Nachtschichten am Stück geleistet werden. Freizeiten von mindestens 48 Stunden nach einer Schichtfolge sorgen für ausreichende Erholung.

Wie unterscheidet sich Wechselschicht von regulärer Schichtarbeit?

In Betrieben mit Wechselschicht rotieren die Beschäftigten meist planmäßig durch Früh-, Spät- und Nachtschichten. Dieses Rotationssystem sorgt für eine zusätzliche Belastung für Beschäftigte bzw. für deren Biorhythmus im Vergleich zu herkömmlicher Schichtarbeit. Letztere umfasst oft nur Früh- und/oder Spätschichten.

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