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1. Oktober 2024
HR News im Oktober: Die wichtigsten Trends für Personaler:innen
Arbeitsrechtliche Urteile, HR-Trends, handverlesene Studien: In unseren HR News gibt's jeden Monat einen knackigen Überblick über neue Top-Themen aus dem Personalbereich. Denn der frühe Vogel fängt den Wurm...
Coffee Badging – Helferlein gegen die lästige Büropflicht?
Nicht nur große Namen wie SAP, Amazon, Deutsche Bank und Dell wollen ihre Mitarbeiter:innen am liebsten wieder zu 100 Prozent im Büro sehen. „Ab ins Office“, so die Ansage von oben. Doch viele Beschäftigte haben in Pandemiezeiten die Vorteile der hybriden Arbeit entdeckt: Flexibilität, bessere Work-Life-Balance und das süße Gefühl, den alltäglichen Stau zu meiden. Warum sollten sie das also ändern?
Laut „State of Hybrid Work Report 2024“ von Owl Labs arbeiten 64 Prozent der mehr als 2000 für diese Studie befragten Angestellten hybrid. Doch aufgepasst: 31 Prozent der Arbeitgeber haben die Regeln fürs Homeoffice im letzten Jahr verschärft. Da stellt sich die Frage: Welchen Mix aus Remote und Office wünschen sich Vollzeit-Mitarbeitende denn?
1 Tag pro Woche im Office: 18 Prozent
2 Tage pro Woche im Office: 34 Prozent
3 Tage pro Woche im Office: 31 Prozent
4 Tage pro Woche im Office: 8 Prozent
Da passt erzwungene Bürozeit so gar nicht. Sie ist ein Kündigungsgrund für fast ein Drittel der Befragten. 23 Prozent würden sich nach flexibleren Jobs umsehen, und sechs Prozent entwerfen gleich mal nicht nur gedanklich die Kündigung. 16 Prozent erwarten wenigstens eine Gehaltserhöhung, falls sie nicht mehr remote oder hybrid arbeiten dürfen. Und das Arbeitgeber-Argument, im Büro sei man produktiver, überzeugt 88 Prozent der Hybrid Worker nicht.
Stattdessen suchen Mitarbeitende nach kreativen Wegen, die eigene Anwesenheit vorzuspielen. Willkommen beim Coffee Badging! 38 Prozent der Angestellten kommen hin und wieder kurz auf einen Kaffee und ein Meeting ins Büro und verschwinden nach dieser simulierten Präsenz gleich wieder ins geliebte Home Office. Hierbei tun sich übrigens die Führungskräfte mit 45 Prozent besonders hervor – nur 23 Prozent der Mitarbeitenden ohne Führungsverantwortung holen sich das „Kaffeeabzeichen“ ab.
Was muss HR beim Thema Resturlaub beachten?
Wenn Arbeitnehmende den ihnen zustehenden Erholungsurlaub nicht bis zum Jahresende genommen haben, verfällt er? Ganz so einfach ist es nicht. Deshalb sollte HR jetzt unbedingt im Blick haben, die Mitarbeitenden jetzt rechtzeitig daran zu erinnern, ihren noch offenen Urlaub zu nehmen.
Denn seit einem BAG-Urteil aus dem Jahr 2022 verjährt Resturlaub eben nicht ohne individuellen Hinweis auf offene Tage und Verjährungsfristen. Das Bundesarbeitsgericht folgte mit dieser Entscheidung einem EuGH-Urteil. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden ausdrücklich auf den Verfall von Resturlaub hinzuweisen.
Wie muss HR dies tun? Informieren Sie die Kolleg:innen im besten Fall schriftlich, das muss aber nicht per Brief geschehen, auch eine E-Mail, eine SMS oder eine Nachricht via Messenger sind möglich. Formulieren Sie eine ausdrückliche Aufforderung, dass der Resturlaub bis zum Jahresende oder bis zum 31. März 2025 zu nehmen ist.
Haben Sie einer Übertragung auf das Jahr 2025 vorab zugestimmt? Dann müssen Sie jetzt nichts unternehmen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der Urlaub aus betrieblichen oder personenbedingten Gründen nicht mehr bis Jahresende abgebaut werden kann.
Achtung: Schreiben Sie die Mitarbeitenden einzeln an und geben die Zahl der noch zu nehmenden Urlaubstage an. Ein Hinweis auf die Verfallsfrist aus dem Bundesurlaubsgesetz zum 31. März des Folgejahres nur im Arbeitsvertrag ist nicht ausreichend.
Urlaub: 5 rechtliche Streitpunkte, die HR kennen muss
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Die Gen Z wird hofiert – aber auch geghostet
Die Gen Z – sie sind der heiß begehrte Nachwuchs, um das sich Unternehmen allerorts bemühen. Die Ergebnisse der europaweiten JobTeaser-Studie „Candidate Experience: Gen Z & HR in der Gegenüberstellung“ offenbaren jedoch Schwächen und Fehlverhalten vieler Unternehmen im Umgang mit der so wichtigen Generation Z.
52 Prozent der befragten Personalverantwortlichen geben zu, selbst schon einmal Job-Anwärter:innen geghostet zu haben. – Andre Reinhardt, JobTeaser
So haben 74 Prozent der nach 1995 Geborenen bereits Ghosting erlebt: Bewerbung abgeschickt – erstes Feedback – dann Funkstille des Unternehmens. „Auf Seiten der Personaler:innen wird das übrigens gar nicht geleugnet, denn 52 Prozent der befragten Personalverantwortlichen geben zu, selbst schon einmal Job-Anwärter:innen geghostet zu haben”, so Andre Reinhardt von JobTeaser. Für sieben von zehn jungen Kandidat:innen ist die mühsam aufgebaute Arbeitgebermarke damit Geschichte.
Aber Ghosting ist ganz offensichtlich keine Einbahnstraße: 90 Prozent der HR-Abteilungen wurden bereits von Bewerber:innen (nicht nur der GenZ) schlagartig ignoriert. Die Gründe? Langatmige Bewerbungsprozesse. Für viele junge Talente sollte der Weg zum Job idealerweise nicht länger als 21 Tage dauern – aber 25 Prozent der Unternehmen überziehen diese „Deadline“.
https://www.personio.de/hr-lexikon/bewerbungsprozess/Wer GenZ anziehen will, sollte schon in der Stellenanzeige klar, transparent und vor allem schnell agieren. Ein gut durchdachter, digitalisierter und zügiger Bewerbungsprozess ist Gold wert. Mit modernen HR-Plattformen, die das Recruiting automatisieren, kann eine individuellere Candidate Experience geschaffen werden, die den Ansprüchen der Generation Z gerecht wird. Sonst bleibt der Nachwuchs aus – und das nicht nur, weil er vielleicht mal wieder geghostet hat.