1. Juli 2022

Alles Wichtige zu den neuen Änderungen im deutschen Nachweisgesetz

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Unbefristete Arbeitsverträge können grundsätzlich digital unterzeichnet werden. In Deutschland müssen den Arbeitnehmer:innen jedoch bestimmte Informationen zu den Arbeitsbedingungen in Schriftform zur Verfügung gestellt werden. Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung können Arbeitgeber, die diese Informationen nicht schriftlich zur Verfügung stellen, mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 EUR pro Fall belangt werden.

Ein Blick auf die Details

Bereits seit 1995 gilt in Deutschland das sogenannte Nachweisgesetz (“NachweisG“), nach dem bestimmte Informationen zum Arbeitsverhältnis schriftlich festgehalten und den Arbeitnehmer:innen übergeben werden müssen. Die Liste an Informationen wird mit der Gesetzesänderung erweitert und muss den Arbeitnehmenden auch in einem kürzeren Zeitraum, übergeben werden. Die Gesetzesänderung soll ab dem 1. August 2022 gültig sein.

Welche Abschnitte müssen in schriftlicher Form vorliegen?

Arbeitnehmende müssen u.a. über Folgendes schriftlich informiert werden (bitte lesen Sie das Gesetz, um einen kompletten Überblick zu erhalten):

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien

  • Startdatum des Arbeitsverhältnisses

  • Austrittsdatum oder voraussichtliches Austrittsdatum eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • Kurze Beschreibung der zu verrichtenden Tätigkeit

  • Angaben zum Arbeitsplatz (oder Möglichkeit zur freien Arbeitsplatzwahl)

  • Zusammensetzung der Vergütung, einschließlich Prämien und Zuschläge

  • Angaben zur vereinbarten Arbeitszeit

  • Urlaubsanspruch

  • Informationen über zusätzlich geltende Bestimmungen, z. B. ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung

  • Dauer der vereinbarten Probezeit (falls vorhanden)

  • Information über Bereitschaftsdienst nach § 12 TzBfG

  • Angaben, ob Überstunden angeordnet werden können

  • Anspruch auf berufliche Fortbildung

  • Informationen über den/die Träger:in der betrieblichen Altersversorgung

  • Fristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Informationen über das Kündigungsverfahren

Heißt das, dass Sie keine digitalen HR-Verträge mehr haben können?

Digitale Verträge mit einer elektronischen Signatur sind nach wie vor erlaubt. Die im NachwG genannten Konditionen können Sie Arbeitnehmenden in einem schriftlichen Arbeitsvertrag ODER in einem zusätzlichen Dokument zur Verfügung stellen, z. B. über ein separates Dokument mit “Informationen nach dem NachwG” + Unterschrift des Arbeitgebers. Diese sind spätestens am ersten oder siebten Arbeitstag auszuhändigen (welche Frist gilt, hängt von den zu erteilenden Informationen ab). Ein separates Dokument kann einseitig vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, während ein Arbeitsvertrag immer von beiden Parteien unterzeichnet werden muss.

Was ist mit Verträgen, die vor diesem Gesetz unterzeichnet wurden? Werden sie ungültig?

Nein, das werden sie nicht. Elektronisch signierte Verträge bleiben gültig. Arbeitnehmende, die bereits vor dem 1. August 2022 eingestellt wurden, müssen nur dann schriftlich über die im NachwG aufgeführten Arbeitsbedingungen informiert werden, wenn sie dies innerhalb einer Frist von sieben Tagen oder einem Monat (je nach Art der zu erteilenden Informationen) vom Arbeitgeber verlangen.

Bitte beachten Sie, dass das finale Gesetz noch nicht vom Bundesrat verabschiedet wurde und der deutsche Gesetzgeber voraussichtlich Anfang Juli eine endgültige Gesetzesfassung entschließen wird.

Wir hoffen, dieser Artikel hat Sie ausreichend über die Aktualisierung des deutschen Nachweisgesetzes informiert. Bitte kontaktieren Sie Ihre Rechtsabteilung oder ihren Rechtsanwalt, um zu sicherzugehen, inwieweit die Änderungen auch Sie betreffen und welche Schritte Sie ggfs. unternehmen müssen.

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