Personalzeiterfassung (PZE)
Personalzeiterfassung einfach und flexibel
Auch wenn sich die Personalzeiterfassung (PZE) auf den ersten Blick gut mit Excel durchführen lässt: Die meisten erfahrenen Personaler sehnen sich früher oder später nach einer Software, die Ihnen die Arbeit erleichtert. Personio übernimmt für Sie alle Berechnungen und reduziert nebenbei die Rückfragen von Mitarbeitern und automatisiert Freigabeprozesse.
Selbstständige Zeiterfassung durch Ihre Mitarbeiter
Verbinden Sie die digitale Personalakte mit der Personalzeiterfassung und ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern, die Zeiterfassung selbstständig vorzunehmen. Arbeitszeiten können mit der Personio App flexibel und automatisiert von jedem beliebigen Standort aus eingetragen werden.
Individuelle Arbeitszeitenregelung
Konfigurieren Sie für jeden Mitarbeiter, welchen Kriterien die Zeiterfassung unterliegen soll. Bestimmen Sie so zum Beispiel die Genehmigungsprozesse und weisen Sie verschiedene Arbeitszeitmodelle, zum Beispiel die Projektzeiterfassung, je Mitarbeiter zu.
Automatisch richtig berechnet und integriert
Lassen Sie Löhne und Überstunden basierend auf Ihren Arbeitszeitmodellen berechnen. Auszuzahlende Löhne und Überstunden werden anschließend direkt in die vorbereitende Lohnbuchhaltung übertragen.
Personalzeiterfassung einfach und flexibel
Nutzen Sie die Daten aus der Personalzeiterfassung außerdem für die Verarbeitung in anderen Bereichen des HR-Managements. Sie übermitteln sie zum Beispiel direkt zur Lohnbuchhaltung und verwenden sie als Grundlage der Gehaltsberechnung. Auch Überstunden werden in der Software erfasst und können gegebenenfalls in die Lohnabrechnung online mit einfließen.
Nutzen Sie die Daten zur Beurteilung der Performance von Mitarbeitern oder als Argumentationsgrundlage des Mitarbeiter-Feedbacks.
Wer muss/darf Arbeitszeiten erfassen?
Generell gilt eine Dokumentationspflicht laut der Bundesagentur für Arbeit und Soziales nur bei geringfügig beschäftigten Mitarbeitern mit Ausnahme von Minijobbern im Privatbereich. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die geleisteten Stunden auch wirklich ausbezahlt werden. Auch spezielle Branchen, in denen Schwarzarbeit vorherrscht, z. B. Messebau, Gebäudebau und Gastwirtschaft, sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren.
Wenn es in Betrieben einen Betriebsrat gibt (im öffentlichen Dienst der Personalrat), muss dieser erst einmal zustimmen, bevor Arbeitszeiten über eine Arbeitszeiterfassung erhoben werden. Das regelt das Arbeitsrecht, speziell das Betriebsverfassungsgesetz. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass der Betriebsrat eine Personalzeiterfassung fordern kann.
Am 14. Mai 2019 hat außerdem der Europäische Gerichtshof einen Beschluss veröffentlicht, der Unternehmen künftig dazu verpflichten soll, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu dokumentieren. Zwar müssen entsprechende Gesetze erst geschaffen werden, doch sollten sich Unternehmen rechtzeitig nach passenden Anbietern umschauen.