Personio Whistleblowing
Ein anonymer Meldekanal für Ihre Mitarbeitenden
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern ist seit Juli in Kraft. Demnach müssen Unternehmen mit Sitz in einem oder mehreren Ländern der 27 EU-Mitgliedsstaaten und mit über 50 Mitarbeitenden einen internen Meldekanal bereitstellen.
Um diese Richtlinie zu erfüllen, brauchen Unternehmen eine Lösung, die einfach zu nutzen und 100 % sicher ist – und sich nahtlos in Ihre aktuellen Arbeitsabläufe integrieren lässt. Genau deshalb gibt es Personio Whistleblowing.
Integrierter Schutz
Personio Whistleblowing unterstützt Sie, rechtskonform zu bleiben und Strafzahlungen, Bußgelder sowie mögliche Image-Schäden zu vermeiden. Die Lösung ermöglicht eine sichere und anonyme Meldung von Verstößen mit zweistufiger Kommunikation und hohem Datenschutz gemäß DSGVO-Standards.
Eine zentrale, intuitive Benutzeroberfläche
Fall-Manager:innen profitieren von einem transparenten und zentralen Dashboard, während Hinweisgebende ihre Meldung schnell und unkompliziert einreichen können. Das Ergebnis: Ein gutes Gefühl für alle Unternehmen, die anonyme Meldungen ermöglichen möchten.
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FAQs zum Whistleblowing
Welche EU-Richtlinie regelt den Schutz von Whistleblowern?
Am 16. Dezember 2019 wurde die EU-Richtlinie zum Schutz von hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, eingeführt. Ziel war es, einen einheitlichen europäischen Standard einzuführen, um Whistleblower zu schützen.
Die Richtlinie ist bereits in vielen Ländern verabschiedet worden, wobei alle EU-Mitgliedstaaten an ihrer eigenen Umsetzung arbeiten. Seit dem 2. Juli 2023 hat auch Deutschland ein festgeschriebenes Whistleblowing-Gesetz: das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Die endgültige Umsetzungsfrist für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ist der 17. Dezember 2023.
Welche Anforderungen stellt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das deutsche Gesetz gibt vor, dass Unternehmen einen vertraulichen internen Meldeweg für Hinweisgeber:innen einführen müssen. Sie müssen Hinweise in Textform (schriftlich) sowie persönlich und mündlich zulassen. Zudem muss eine zuständige Person oder Abteilung definiert werden, die alle Meldungen bearbeitet und Folgemaßnahmen einleitet.
Der interne Meldeweg muss so gestaltet, eingerichtet und gehandhabt werden, dass …
anonyme Meldungen bearbeiten werden können (Unternehmen sind aber nicht dazu verpflichtet, anonyme Meldungen zu ermöglichen).
er die Vertraulichkeit der Whistleblower und der in der Meldung genannten Personen wahrt.
unautorisierte Mitarbeitende keinen Zugriff auf die Meldungen haben.
Meldungen sorgfältig von der zuständigen Person weiterverfolgt werden.
Wieso benötigen Unternehmen interne Meldekanäle?
Ein interner Meldekanal kann sehr nützlich für Unternehmen sein. Er hilft Ihnen nicht nur, rechtskonform zu bleiben und Verantwortlichkeiten zu definieren. Er ermöglicht Unternehmen auch, Beschwerden über Fehlverhalten oder illegale Aktivitäten entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Mitarbeitende und Externe sehen dedizierte Meldekanäle für das Whistleblowing, z. B. über eine Whistleblowing-Software, häufig als sicheren digitalen Raum an, in dem sie ihre Bedenken anonym und ohne Angst vor Repressalien äußern können.
Dabei kann es um verschiedene Anliegen gehen, z. B. Mobbing, illegale Aktivitäten, unethische Verhaltensweisen, Missstände oder Diskriminierung.
Welche Vorteile bringt ein interner Meldekanal mit sich?
Die folgenden Punkte spielen eine wichtige Rolle:
Unternehmen mit einem soliden Meldesystem für Whistleblower verzeichnen eine höhere Rentabilität und Mitarbeiterproduktivität (gemessen an der Gesamtkapitalrendite)
Weniger materielle Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen insgesamt und mit geringeren Vergleichskosten (falls es doch zu einem Gerichtsverfahren kommt)
Weniger externe Meldungen durch Whistleblower an Regulierungsbehörden und andere Stellen.
Wann tritt die Richtlinie in meinem Land in Kraft?
Die Richtlinie wurde bereits in vielen EU-Mitgliedsstaaten in die nationale Gesetzgebung integriert. Für weitere Informationen zum deutschen Hinweisgeberschutzgesetz wenden Sie sich bitte über das oben stehende Formular an unser Team oder laden Sie hier unseren Leitfaden herunter.
Droht Unternehmen ein Bußgeld, wenn sie die Anforderungen und Fristen nicht erfüllen?
Unternehmen in Deutschland drohen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ab dem 1. Dezember 2023 bis zu 20.000 Euro Bußgeld, wenn bis dahin kein interner Meldekanal eingerichtet oder in Betrieb ist.
Müssen Unternehmen zuständige Personen zur Bearbeitung der Meldungen ernennen?
Es wird empfohlen, eine verantwortliche Person (oder mehrere Personen) innerhalb des Unternehmens für die Verwaltung von Whistleblower-Meldungen zu bestimmen. Dies kann eine Person aus der Personalabteilung, der Rechtsabteilung oder auch eine externe Person sein.
Veronika Stránská
People Operations Lead, Market Logic Software
„Um einen Meldekanal erfolgreich aufzusetzen, ist es wichtig, dass die Lösung intuitiv, gesetzeskonform und leicht integrierbar ist. Da wir Personio bereits als unser zentrales HR-System nutzten, war es super einfach, das Whistleblowing-Modul hinzuzufügen.“
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