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Arbeiten trotz Krankschreibung: Was ist erlaubt?
Es kommt immer wieder vor: Arbeitnehmer:innen schleppen sich krank zur Arbeit. Dürfen sie das? Und welche Pflichten ergeben sich daraus für den Arbeitgeber? Die Antwort auf diese Fragen und welche Implikationen das Arbeiten trotz Krankschreibung hat, erfahren Sie in diesem Artikel. Finden Sie zudem heraus, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen beachten müssen, um rechtskonform zu handeln.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Wenn Angestellte trotz Krankschreibung arbeiten möchten, ist das im Regelfall ohne Weiteres möglich.
Eine Krankschreibung impliziert kein automatisches Arbeitsverbot; zudem existiert keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankschreibung per se untersagt.
Unfall- und Krankenversicherung greifen gewöhnlich auch dann, wenn Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten. Allerdings kann dem Arbeitgeber unter Umständen vorgeworfen werden, gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen zu haben, und ihm infolgedessen eine Schadensersatzpflicht auferlegt werden.
Mithilfe der Personio-Software verwalten Sie die Krankschreibungen und Abwesenheiten Ihrer Mitarbeiter:innen unkompliziert und übersichtlich.
Inhalt
- 1Kann man trotz Krankschreibung arbeiten?
- 2Pflichten des Arbeitgebers bei Arbeit trotz Krankschreibung
- 3Pflichten der Arbeitnehmer:innen bei Arbeit trotz Krankschreibung
- 4Arbeiten trotz Krankschreibung: Beispiele
- 5Ist man versichert, wenn man trotz Krankschreibung arbeitet?
- 6Krankschreibungen mit Personio im Überblick behalten
- 7FAQ
Kann man trotz Krankschreibung arbeiten?
Krankschreibung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU), Krankenschein oder Krankmeldung – all diese Begriffe können synonym verwendet werden. Doch was genau bedeutet eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und welche Aussagekraft hat sie?
Bei einer Krankschreibung handelt es sich in erster Linie um eine ärztliche Prognose über den weiteren Verlauf der Krankheit. Sie stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Anders ist das bei Schwangeren, für die in den acht Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot besteht, das in Abhängigkeit von der ärztlichen Einschätzung ausgeweitet werden kann.
Dass mit einer Krankmeldung kein Arbeitsverbot einhergeht, ist vielen nicht klar. Ihre Funktion besteht vor allem darin,
festzustellen, dass Arbeitnehmer:innen aktuell krank bzw. nicht in der Lage sind, die berufliche Tätigkeit auszuüben sowie
eine Prognose darüber zu geben, wie lange Arbeitnehmer:innen wohl noch ausfallen werden.
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Pflichten des Arbeitgebers bei Arbeit trotz Krankschreibung
Obgleich es grundsätzlich erlaubt ist, trotz Krankschreibung zu arbeiten, kann ein Arbeitgeber –wenn es ihm notwendig erscheint – ein Veto einlegen und betroffene Mitarbeiter:innen nach Hause schicken bzw. deren Erscheinen am Arbeitsplatz verbieten. In bestimmten Fällen ist dem Arbeitgeber sogar dringend dazu geraten, denn laut Gesetz trägt er eine Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft. Dies wird relevant, wenn etwa eine Arbeitnehmerin mit Grippe ins Büro kommt und andere Teammitglieder ansteckt oder der Arbeitseinsatz den Zustand der Krankgeschriebenen verschlechtern könnte.
Lässt der Arbeitgeber in solchen und ähnlichen Szenarien das Arbeiten trotz Krankschreibung zu, riskiert er eine Schadensersatzpflicht.
Fürsorgepflicht einhalten
Wo liegen die Grenzen der Fürsorgepflicht seitens des Arbeitgebers? Grundsätzlich besteht eine Arbeitsunfähigkeit, wenn Arbeitnehmer:innen objektiv nicht in der Lage sind, ihre Arbeit zu verrichten, oder die Gefahr besteht, durch eine vorzeitige Arbeitsaufnahme den Gesundheitszustand zu verschlimmern.
Sollte der Arbeitgeber jedoch zum Schluss kommen, dass Mitarbeitende durchaus einsatzfähig ist, muss diesbezüglich keine ärztliche Bescheinigung, die einen Einsatz erlaubt, eingeholt werden. Für das Arbeiten trotz Krankschreibung reicht es in diesem Fall aus, wenn Arbeitnehmer:innen (mündlich) erklären, sich in der Lage zu fühlen zu arbeiten.
Rückwirkende Krankschreibung – das müssen Sie als Arbeitgeber wissen
Pflichten der Arbeitnehmer:innen bei Arbeit trotz Krankschreibung
Wollen Arbeitnehmer:innen trotz Krankschreibung arbeiten, haben sie dies dem Arbeitgeber (mündlich) zu melden. Eine „Gesundschreibung“ oder etwas Vergleichbares existiert im deutschen Gesundheitswesen nicht.
Gut zu wissen: Arbeitnehmer:innen sind nicht dazu verpflichtet, die gestellte Diagnose zu verraten. Jedoch ist anzunehmen, dass sie ihrem Arbeitgeber ausgewählte Details verraten müssen, damit dieser sich einen umfassenden Überblick verschaffen und eine Entscheidung für oder gegen eine Arbeitsaufnahme trotz Krankschreibung fällen kann.
Formalien einhalten
In § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ist geregelt, dass Arbeitnehmer:innen eine Krankmeldung vorlegen müssen, sobald sie länger als drei Kalendertage ausfallen. Das stellt sicher, dass Mitarbeiter:innen weiterhin ihr Entgelt erhalten.
Dieses Prozedere sollte auch dann beibehalten werden, wenn Arbeitnehmende trotz Krankschreibung früher zur Arbeit zurückkehren möchte. Nur so ist sichergestellt, dass der Arbeitgeber Kenntnis von der Krankschreibung erlangt. Dies ermöglicht ihm, situationsbezogen eine frühzeitige Rückkehr zu gestatten oder abzulehnen.
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Arbeiten trotz Krankschreibung: Beispiele
Die folgenden Beispiele zeigen, was es beim Arbeiten trotz Krankschreibung in der Praxis zu beachten gibt:
Eine Arbeitsaufnahme trotz Krankheit ist unbedenklich
Ein Mitarbeiter hat sich den Fuß gebrochen und im Zuge dessen eine Krankschreibung für mehrere Wochen eingereicht. Bereits einige Wochen vor Ablauf der Krankschreibung tritt Besserung ein. Da die Tätigkeit sitzend ausgeübt werden kann, wird eine Rückkehr zur Arbeit beschlossen.
In einem anderen Szenario könnte der Angestellte auch nur für eine kurze Zeit zurück an den Arbeitsplatz, etwa um an einer beruflichen Veranstaltung teilzunehmen. Beim (stundenweisen) Arbeiten trotz Krankschreibung besteht jedoch immer die Voraussetzung, dass betroffene Arbeitnehmer:innen das selbst möchten und die Genesung nicht behindert bzw. gefährdet wird.
Der Arbeitgeber sollte einer Arbeitsaufnahme widersprechen
Angenommen, eine Lehrerin ist aufgrund von Grippe krankgeschrieben, möchte aber, obwohl sie Fieber hat, in die Schule kommen. In einem solchen Fall sollte die Schuldirektion der Lehrerin das Vorhaben ausreden. Denn diese könnte die Schüler:innen und/oder das Lehrerkollegium anstecken und darüber hinaus den eigenen Genesungsprozess beeinträchtigen.
Der Arbeitgeber würde bei einer Arbeitsaufnahme Schadensersatzpflicht riskieren
Ein Taxifahrer erscheint trotz fixiertem Arm zum Dienst. Er ist der Meinung, einhändig fahren zu können. Schreitet der Arbeitgeber nicht ein und es ereignet sich ein Unfall, wäre das Unternehmen für den Vorfall mitverantwortlich und würde Schadensersatzansprüche Dritter riskieren.
Ist man versichert, wenn man trotz Krankschreibung arbeitet?
Entgegen verbreiteter Gerüchte sind Arbeitnehmer:innen bei einer Arbeitsaufnahme trotz Krankschreibung sowohl kranken- (geregelt in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) als auch unfallversichert (geregelt in §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII). Das gilt auch für den Arbeitsweg. Bei einem Wegeunfall würde es also keinen Unterschied machen, ob Beschäftigte zur Arbeit gefahren sind, obwohl sie krankgeschrieben waren oder nicht. Die Absicherung besteht so oder so.
Krankschreibungen mit Personio im Überblick behalten
Wenn krankgeschriebene Arbeitnehmer:innen verfrüht an den Arbeitsplatz zurückkehren, sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Genesungszustand zu überprüfen und darauf basierend zu entscheiden, ob eine Arbeitsaufnahme bereits wieder möglich ist. Die Personio Software unterstützt Sie dabei, Krankschreibungen zu verwalten und Abwesenheiten übersichtlich zu dokumentieren.
FAQ
Was passiert, wenn man trotz Krankmeldung arbeiten geht?
Arbeiten trotz Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist sicherzustellen, dass betroffene Arbeitnehmer:innen auch wirklich dazu in der Lage sind. Andernfalls drohen Arbeitgebern Konsequenzen in Form von Schadensersatzpflicht.
Kann man vor Ende der Krankschreibung wieder arbeiten?
Arbeitnehmer:innen dürfen ihre Tätigkeit bereits vor Ende der Krankschreibung wieder aufnehmen, sofern sie ausreichend genesen sind, um ihren Aufgaben nachzugehen und keine Verschlimmerung des Gesundheitszustands zu erwarten ist. Der Arbeitgeber sollte sich jedoch umfassend von der Genesung betroffener Arbeitnehmer:innen überzeugen.
Kann der Arbeitgeber Angestellte zwingen, trotz Krankschreibung zu arbeiten?
Als Arbeitgeber darf man Angestellte keinesfalls dazu zwingen, trotz Krankschreibung zu arbeiten. Bei frühzeitiger Genesung dürfen Angestellte zwar trotz Krankschreibung zur Arbeit zurückkehren – allerdings ist diese Entscheidung vollkommen freiwillig.
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