Arbeitsvertrag: Inhalte, Vorlage + 6 Musterformulierungen

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Er ist die Grundlage jeden Arbeitsverhältnisses: Der Arbeitsvertrag. Damit alles Wichtige enthalten ist und Sie als Arbeitgeber Rechtssicherheit haben, finden Sie in diesem Artikel alle relevanten Inhalte und erhalten Beispielformulierungen sowie Muster an die Hand, wie Sie einen Arbeitsvertrag aufsetzen können.

Erstellen Sie Arbeitsverträge einfach und schnell mit dieser Vorlage. 

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag legt Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest. Pflicht des Arbeitnehmers ist vor allem, Arbeit zu erbringen, Pflicht des Arbeitgebers, ihn dafür zu zu entlohnen.

Inhalt des Arbeitsvertrags ist in der Regel Ort, Dauer, Umfang und eben Entgelt der Dienstleistung. Ein Arbeitnehmer hat kei­nen Rechts­an­spruch auf Ab­schluss ei­nes Ar­beits­ver­tra­ges. Ausgenommen ist ein befristetes Arbeitsverhältnis – dies schreibt einen Arbeitsvertrag vor.

Abgrenzung zum Dienstvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist auch ein Dienstvertrag, allerdings ein "unselbständiger" Dienstvertrag. Wenn man von Dienstvertrag in Abgrenzung vom Arbeitsvertrag spricht, dann meint man den “freien Dienstvertrag”.

Beim Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer dazu, Leistung weisungsgebunden zu erbringen. Bei einem freien Dienstvertrag entfällt diese Weisungsgebundenheit: Der Arbeitnehmer kann seine Tätigkeit frei gestalten, er trägt häufig ein un­ter­neh­me­ri­sches Ri­si­ko. Mit frei­en Dienst­verträgen ver­die­nen etwa Ärz­te, Rechts­anwälte oder Steu­er­be­ra­ter ihr Geld.

Inhalt des Anstellungsvertrags

Drei wesentliche Punkte umfasst ein Anstellungsvertrag:

  • Der Arbeitnehmer hat einen Diens­t zu leis­ten.

  • Der Arbeitgeber hat für diesen Dienst ein Entgelt zu zahlen.

  • Der Arbeitnehmer ist vom Ver­trags­part­ner, also vom Arbeitgeber, “so­zi­al abhängig”. Das heißt: Er muss wei­sungs­ge­bun­den ar­bei­ten und ist in die Or­ga­ni­sa­ti­on des Ver­trags­part­ners ein­ge­bun­den.

Das gehört in einen Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag fällt je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich aus.

Damit Sie nicht jedes Mal, wenn ein neuer Mitarbeiter kommt, ein Dokument aufsetzen müssen, empfiehlt sich die Nutzung von Arbeitsvertrag-Vorlagen. Diese können Sie zentral ablegen und gegebenenfalls anpassen, etwa wenn Sie eine neue Klausel aufnehmen wollen.

Noch produktiver mit Vorlagen

Templates Document Preview

Ob Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Kündigungsschreiben: Personio erlaubt, Vorlagen zu erstellen, die Sie immer wieder verwenden und auch herunterladen können.

Vorlagen in Personio erstellen

Eine Vorlage macht Sinn, weil bestimmte Inhalte in jedem Vertrag vorhanden sein sollten, darunter:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • Ort des Arbeitseinsatzes

  • Art der Tätigkeit

  • Arbeitszeit: Klauseln und Bestimmungen zu Überstunden oder Mehrarbeit können Sie ebenfalls aufnehmen.

  • Probezeit: Laut Arbeitsrecht Ist Urlaub auch in der Probezeit erlaubt. Mit jedem Monat Arbeit gewinnt der Arbeitnehmer anteiligen Anspruch auf Jahresurlaub. In Ausnahmefällen können Arbeitgeber andere Regeln vorschreiben.

  • Recht zur Frei­stel­lung

  • Arbeitsvergütung: Legen Sie auch fest, ob es Son­der­zah­lun­gen, z. B. Weihnachtsgeld, gibt – und in welcher Höhe.

  • Urlaub: Arbeitnehmer mit einer 6-Tage-Woche haben einen Anspruch auf 24 Tage Erholungsurlaub. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage. Zu welchem Zeitpunkt der Arbeitnehmer in den Urlaub geht, steht diesem nicht ganz frei – hier kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen mitreden. Wie Sie den Urlaubsanspruch Ihrer Mitarbeiter korrekt berechnen, erfahren Sie in diesem Artikel.

  • Krankheit

  • Verschwiegenheitspflicht: Firmen, die in ihrem Markt viele Wettbewerber haben, schreiben gerne umfangreiche Geheimhaltungsklauseln in den Vertrag. Sie gehen mit hohen Vertragsstrafen einher, sollte der Arbeitnehmer zuwiderhandeln.

  • Vertragsstrafe (Erläuterung dazu siehe vorheriger Abschnitt)

  • Nebentätigkeit

  • Kündigung: Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es eine Frist, die beide Seiten einzuhalten haben. Die sollte im Arbeitsvertrag stehen.

  • Verfall-/Ausschlussfristen: Damit können Sie regeln, bis zu wel­chem Zeit­punkt der Arbeitnehmer Ansprüche, vor allem finanzieller Natur, geltend machen kann.

  • Zusätzliche Vereinbarungen: Wenn ein Mitarbeiter auf Unternehmenskosten Weiterbildungen in Anspruch nimmt und daraufhin kündigt, können Sie z. B. festlegen, dass er die Kosten dafür zurückerstatten muss, wenn er das Unternehmen bis zu einem bestimmten Datum verlässt. Rahmenbedingungen zur Nutzung eines Dienstwagens oder die private Internetnutzung fallen auch in diese Kategorie.

  • Vertragsänderungen und Nebenabreden: Das können Vorgaben zur Vergütung sein, zum Beispiel Zuschläge, oder der Verzicht auf eine Probezeit.

  • Ort / Datum / Unterschrift

Formelle Auflagen beim Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich geschlossen werden – beides ist rechtens und auch wirksam. Eine Besonderheit gibt es allerdings:

Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wird, dann ist die Schriftform Pflicht.

Angenommen, ein Arbeitnehmer ist schon eine Weile in einem Betrieb tätig, hat aber keine solche schriftliche Grundlage dafür, dann ist der Vertrag rechtskräftig. Er gilt in diesem Fall als unbefristeter Arbeitsvertrag, der nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden darf.

Musterformulierungen

Bevor Sie einen Arbeitsvertrag aushändigen, sollten Sie sicherstellen, dass die Formulierungen passen. Sprich, dass sie korrekt und rechtskonform sind. Lassen Sie Ihre Vorlage von Ihrer Rechtsabteilung oder einem Rechtskundigen prüfen. Zur Orientierung finden Sie hier beispielhafte Formulierungen für Punkte, die häufig in Arbeitsverträgen vorkommen.

Bitte beachten Sie: Diese Musterformulierungen dienen nur als Beispiel und Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung.

Musterformulierung: Probezeit

Die Vertragsparteien vereinbaren eine Probezeit, die maximal sechs Monate beträgt. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Musterformulierung: Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am … und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Arbeitsverhältnis beginnt am … und ist bis zum … befristet.

Musterformulierungen: Kündigungsausschluss vor Dienstantritt

Eine Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen.

Musterformulierung: Kündigungsfristen

Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung der Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats entsprechend den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.

Musterformulierung: Kündigung bei befristeter Beschäftigung

Während des befristeten Arbeitsverhältnisses können Arbeitnehmer wie Arbeitgeber unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen.

Musterformulierung: Schlussbestimmungen

Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Jegliche Änderung oder Ergänzung des Vertrags ist umgehend mitzuteilen und bedarf zur Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.

Vorlage: Arbeitsvertrag erstellen

Vorlage Arbeitsvertrag

Nutzen Sie diese Vorlage als Basis, um schnell und einfach Arbeitsverträge zu erstellen. Die anpassbare Word-Vorlage enthält ein strukturiertes Muster für Arbeitnehmer:innen ohne Tarifbindung, vorformulierte Textbausteine und anpassbare Platzhalter.

Hier Vorlage herunterladen

Pflichten des Arbeitgebers

Mit einem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber ein Arbeitsentgelt zu zahlen, und zwar rechtzeitig.

Des Weiteren hat der Arbeitgeber eine sogenannte Fürsorgepflicht. Die besagt, dass der Arbeitgeber für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer garantieren muss. Das kann er über die Arbeitsbedingungen tun, die einen Schutz des Arbeitnehmers darstellen.

Primärpflicht des Arbeitgebers

✓ Entgelt zahlen

Sekundärpflichten des Arbeitgebers

✓ Fürsorgepflicht ✓ Mutterschutz ✓ Jugendarbeitsschutzgesetz ✓ Schutz der Persönlichkeitsrechte, z. B. Datenschutz ✓ Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses auf Wunsch des Arbeitnehmers ✓ Urlaub ✓ Gleichbehandlung

Wer Schwangere beschäftigt, hat sich an die Vorgaben des Mutterschutzes zu halten, und wer Personen unter 18 Jahren beschäftigt, muss Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes berücksichtigen.

Die Persönlichkeitsrechte muss der Arbeitgeber zum Beispiel in Form von Datenschutzbestimmungen bewahren. Verpflichtend ist auch die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, wenn der Arbeitnehmer ein solches verlangt. Der Arbeitgeber hat im Zuge des Gleichbehandlungsgesetzes alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Und Urlaub muss er gemäß gesetzlicher Bestimmungen gewähren, bzw. darüber hinaus, wenn er das möchte.

Übrigens: Personio berechnet den Urlaubsanspruch Ihrer Mitarbeiter rechtssicher und automatisch. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Rechte des Arbeitgebers

Vor allem bekannt ist das Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt. Es besagt, dass der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen kann, soweit kein Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung andere Arbeitsbedingungen vorschreiben. Handelt ein Arbeitgeber gesetzes- oder sittenwidrig, dann gilt das Direktionsrecht selbstverständlich nicht mehr.

Was besagt die Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag?

Mit einer Vertragsstrafe wird der Arbeitgeber dazu angehalten, eine be­stimm­te Geld­sum­me zu zahlen, wenn er Ver­trags­pflich­ten vorsätz­lich oder fahrlässig ver­letzt.

Ein Arbeitnehmer muss eine Ver­trags­stra­fe zahlen, wenn er seine Ar­beits­pflicht verletzt. Heißt, wenn er nach Ab­schluss des Ar­beits­ver­trags nicht zum Dienst­ an­tritt und/oder sich in ver­trags­wid­ri­ger Wei­se vom Ar­beits­ver­trag los­sagt. Die Höhe der Strafe ist individuell festzulegen, realistisch ist bei Nicht Erscheinen ein Mo­nats­ge­halt.

Diese weitere Pflich­ten des Ar­beit­neh­mers kann der Arbeitgeber durch ei­ne Ver­trags­stra­fe absichern:

  • Pflicht zur Her­aus­ga­be von Fir­men­ei­gen­tum

  • Pflicht zur Ver­schwie­gen­heit von Geschäfts­ge­heim­nis­sen

  • Verbot einer Ne­benbeschäftigung

  • Nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot: Der Arbeitnehmer darf nach Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht bzw. erst nach einer abgelaufenen Frist in einem Konkurrenzunternehmen tätig werden bzw. seine Dienste konkurrierenden Firmen anbieten.

Wie und wo verankern Sie Ver­trags­stra­fe­ver­spre­chen?

Ver­trags­stra­fe­ver­spre­chen sind AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und müssen fol­gen­de An­for­de­run­gen erfüllen:

  • Sie dürfen nicht im Ver­trag “versteckt” werden. Am bes­ten Sie fassen sie un­ter ei­ner ei­ge­nen Über­schrift, z. B. “Ver­trags­stra­fe“, zusammen.

  • Sie müssen klar und verständ­lich sein.

Was sind All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)?

Unter All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) versteht man vor­for­mu­lier­te Ver­trags­be­din­gun­gen, quasi das „Klein­ge­druck­te“ ei­nes Ver­trags, die für ei­ne Viel­zahl von Verträgen gelten. Ver­trags­be­din­gun­gen, die zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en im Ein­zel­nen aus­ge­han­delt wur­den, sind kei­ne AGB.

Verträge im Handumdrehen erstellen

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