Auszubildende im Unternehmen: So profitieren alle Seiten

Auszubildende mit Meister in der Werkstatt

Auszubildende im eigenen Unternehmen sind eine effektive Lösung gegen den Fachkräftemangel. Warum? Nach der Ausbildungszeit können Sie die Auszubildenden als feste Mitarbeiter übernehmen. Zusätzliches Plus: Sie bilden Ihre zukünftigen Fachkräfte selbst aus, sodass ihre Qualifikationen von vornherein auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Unternehmen, die ihre eigenen Fachkräfte ausbilden, profitieren mehrfach:

  • Auszubildende sichern den Fachkräfte-Nachwuchs für Ihren Betrieb.

  • Wettbewerbsfähigkeit steigt – Sie selbst qualifizieren Auszubildende zu zukünftigen Fachkräften.

  • Innovationsfähigkeit, denn junge Talente bringen frische Ideen mit.

  • Produktivität steigt – Auszubildende sind von Beginn an produktiv.

  • Reduzierte Kosten – Der Aufwand für die Rekrutierung und wiederholte Neueinstellungen aufgrund fehlerhafter Besetzung entfällt.

  • Auszubildende identifizieren sich häufiger mit dem Unternehmen. Eine geringere Fluktuationsrate und weniger Wissensverlust sind das Ergebnis.

Ausbildungsbetriebe sind attraktive Arbeitgeber – eine Tatsache, die sich nachweislich auf den Unternehmenserfolg auswirkt. Details dazu lesen Sie im Thema Personalmarketing.

Wie ist eine Ausbildung aufgebaut?

In der Ausbildung geht es darum, einen staatlich anerkannten Beruf zu erlernen. Als Grundlage dient die Ausbildungsordnung. Sie gewährleistet, dass Berufsausbildungen bundesweit einheitlich aussehen. Eine Ausbildung gliedert sich in zwei Teile: der Praxis und der Theorie. Während der Auszubildende im Betrieb praktische Fähigkeiten zum Beruf erlernt, bekommt er in der Berufsschule alle theoretischen Kenntnisse vermitteln. Sowohl die praktischen wie die theoretischen Ausbildungsinhalte sind in der Ausbildungsordnung definiert.

Während der Ausbildung stellen die Kammern über einen Ausbildungsberater sicher, dass die Ausbildung ordnungsgemäß verläuft. Üblicherweise finden dazu unangemeldete Besuche bei der Ausbildungsstätte oder Informationsveranstaltungen für alle Parteien statt.

Wann darf ein Betrieb ausbilden?

In der Ausbildung vermittelt das Unternehmen alle erforderlichen Fähigkeiten für den Beruf. Dafür muss die Ausstattung stimmen – organisatorisch, maschinell und fachlich. Erst dann dürfen Unternehmen Auszubildende einstellen. Zusätzliche Voraussetzung: Der Ausbilder sollte berechtigt sein! Dafür muss er eine Ausbildereignungsprüfung im Ausbildungsberuf ablegen. Mindestens ein Mitarbeiter/der Ausbilder oder der Firmeninhaber müssen sie nachweisen. Die endgültige Entscheidung darüber trifft die zuständige Kammer.

Weitere Informationen zu den Kammern und den Anforderungen an Unternehmen finden Sie auf der Seite ausbildernetz.de. Hier stehen Ihnen zudem unterschiedliche Vorlagen, z. B. für die zeitliche Planung einer Ausbildung, zur Verfügung.

Neueinsteiger reibungslos onboarden

Onboarding Checkliste

Sorgen Sie dafür, das Auszubildende und neue Mitarbeiter alles haben, um ab Tag eins produktiv zu sein.

Ihre Pflichten als Ausbildungsbetrieb

Entscheiden Sie sich, in Ihrem Unternehmen Auszubildende einzustellen, übernehmen Sie damit verschiedene Verpflichtungen. Sie sind zum Beispiel dafür verantwortlich, dass Ihre Lehrlinge ordnungsgemäß ausgebildet werden, d. h. nach den Vorgaben, die in der Ausbildungsordnung festgelegt wurden. Die Verantwortlichkeiten teilen sich oft zwischen dem Personalverantwortlichen und dem Ausbilder auf. Wie sich die Aufgaben im Detail verteilen, hängt jedoch von der internen Unternehmensstruktur und der Betriebsgröße ab.

Zudem hat ein Unternehmen allgemeine Pflichten gegenüber seinen Auszubildenden. Sie sind folgendermaßen in der Ausbildungsverordnung definiert:

  • Jugendliche Auszubildende müssen über eine ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass die angestrebte Ausbildung unbedenklich für ihre Gesundheit ist. Fordern Sie diese bei Ihren Auszubildenden ein.

  • Alle Ausbildungsverhältnisse müssen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden. Den Antrag dafür stellen Sie bei Ihrer zuständigen Kammer.

  • Der Ausbildungsbetrieb ist dafür verantwortlich, Auszubildende bei der Sozialversicherung und Berufsschule anzumelden.

  • Alle erforderlichen Ausbildungsmittel, z. B. Werkzeuge, Werkstoffe, stellt der Ausbildungsbetrieb kostenlos zur Verfügung.

  • Alle Aufgaben, die das Unternehmen an den Auszubildenden überträgt, müssen ausbildungsbezogen sein.

  • Das Ausbildungsunternehmen gewährleistet die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Der Arbeitgeber ist außerdem dazu verpflichtet, Auszubildende für den Besuch der Berufsschule bezahlt freizustellen. Dies gilt auch für die Vorbereitung und das Ablegen aller erforderlichen Prüfungen. Eventuell fällige Prüfungsgebühren übernimmt der Arbeitgeber. Sind für die Abschlussprüfungen Werkzeuge erforderlich, stellt sie der Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung.

Die Ausbildung erfolgt nach einem Ausbildungsplan, der sachlich und zeitlich gegliedert ist. Diesen muss jeder Ausbildungsbetrieb für seine Auszubildenden erstellen. Darin sollte auch unbedingt der zuständige Ausbilder vermerkt sein.

Der Ausbildungsvertrag – das muss drin sein

Auszubildende erhalten einen Berufsausbildungsvertrag. Dieser unterscheidet sich in mehreren Punkten vom normalen Arbeitsvertrag. So benötigt ein minderjähriger Auszubildender zum Beispiel zusätzlich die Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

Vertragsinhalte:

  • Berufsausbildung – Beschreibung und Ziel

  • Ausbildungsbeginn

  • Dauer der Ausbildung

  • Externe Ausbildungsmaßnahmen wie Berufsschule

  • Detaillierte Arbeitszeiten

  • Höhe der Vergütung (erhöht sich für jedes Ausbildungsjahr)

  • Probezeit (maximal vier Monate) und Urlaubsanspruch

  • Kündigungsvoraussetzungen

  • Verweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Auszubildende besitzen einen besonderen Kündigungsschutz. Daher ist die Kündigung nur während der Probezeit möglich. Danach muss das das Ausbildungsunternehmen einen triftigen Grund vorlegen, um den Ausbildungsvertrag aufzulösen.

Was kostet ein Ausbildungsplatz für Unternehmen?

Wer seine Fachkräfte von morgen im eigenen Haus ausbilden will, muss investieren. Denn zunächst müssen Unternehmen das Equipment für den Arbeitsplatz (notwendiges Werkzeug) und Prüfungsmaterial besorgen. Evtl. fallen auch Kosten für die Verbundausbildung an. Je nach Branche kommen dadurch Einmalkosten von 2000 – 5000 € auf Sie zu. Dazu kommt das monatliche Ausbildungsgehalt, das im dritten Ausbildungsjahr bis zu 1400 € Brutto betragen kann.

Obwohl diese Summen zunächst abschreckend scheinen, profitieren Unternehmen mittel- und langfristig von Auszubildenden. Denn sie schützen den Betrieb vor dem prognostizierten Fachkräftemangel. Daher sehen immer mehr Unternehmen den Schlüssel für den zukünftigen Erfolg in der Ausbildung der eigenen Fachkräfte. Stellen Sie Aufwand und Erlös einer Ausbildung gegenüber. Sie werden erkennen: Ausbilden lohnt sich!

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