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Beitragsbemessungsgrenze 2025: aktuelle Infos & Auswirkungen
Die Beitragsbemessungsgrenzen stellen sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer Einkommensschwelle gedeckelt sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, für welche Sozialversicherungen welche Beitragsbemessungsgrenzen 2025 gelten und was passiert, wenn Gehälter diese Grenzen übersteigen.
Key Facts
Für vier der fünf Sozialversicherungszweige existieren Beitragsbemessungsgrenzen. Die Ausnahme bildet die Unfallversicherung.
Beitragsbemessungsgrenzen dienen dazu, den maximal zu zahlenden Beitrag zur jeweiligen Versicherung zu beschränken, was jedoch nur für Angestellte mit hohen Gehältern relevant ist.
Als Grundlage zur Berechnung der verschiedenen Versicherungsbeiträge wird maximal die jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Auf den darüber hinausgehenden Entgeltteil entfallen keine Sozialversicherungsabgaben.
Inhalt
- 1Beitragsbemessungsgrenze: Definition
- 2Für welche Sozialversicherungen gibt es Beitragsbemessungsgrenzen?
- 3Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2025?
- 4Wegfall der Rechtskreistrennung der Beitragsbemessungsgrenze
- 5Was passiert, wenn die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird?
- 6Versicherungspflichtgrenze im Kontext der Beitragsbemessungsgrenze 2025
- 7Beitragsbemessungsgrenzen in der Lohnabrechnung
- 8FAQ
Beitragsbemessungsgrenze: Definition
Bei der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) handelt es sich um den Höchstbetrag des Gehalts, der zur Berechnung der Pflichtbeiträge in der jeweiligen Sozialversicherung herangezogenwird. Übersteigt das Gehalt die geltende Beitragsbemessungsgrenze, wird auf den Überschuss kein Beitrag zur jeweiligen Sozialversicherung fällig. Damit sind bei hohen Gehältern die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen sowohl entscheidend für die Entgeltabrechnung als auch für das daraus resultierende Bruttogehalt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden regelmäßig in der „Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen“ angepasst. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Man spricht auch von einer dynamischen Einkommensgrenze, denn die Entwicklungen bei Löhnen und Gehältern geben den Trend bei den Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen vor. Mit der regelmäßigen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen stellt der Gesetzgeber sicher, dass höhere Gehälter auch in der Sozialversicherung berücksichtigt werden.
Dies sind die Beitragssätze in der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Für welche Sozialversicherungen gibt es Beitragsbemessungsgrenzen?
Für vier der fünf Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) existieren Beitragsbemessungsgrenzen. Dabei gilt jeweils die gleiche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die (generelle) Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich existiert eine eigene Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung, während keine Beitragsbemessungsgrenze der fünften Sozialversicherung – der Unfallversicherung – zugrunde gelegt wird.
Beitragsbemessungsgrenze: Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung werden vom gleichen Träger eingezogen, deshalb sind auch die Beitragsbemessungsgrenzen identisch. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung unterscheidet nicht nach Rechtskreis Ost und Rechtskreis West. Gut zu wissen: Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wird auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Krankengeld) herangezogen. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoentgelts.
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Personio kostenlos testenRentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung legt den Maximalbetrag fest, bis zu dem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Rentenbeiträge entrichten. Beträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung werden für die Rentenversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt. In der Rentenversicherung wird zudem nach Ost und West unterschieden.
Gut zu wissen: Die Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze gemäß dem Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen bestimmt. Darüber hinaus verändert sich der absolute Betrag nicht mehr, sodass die prozentuale Belastung sinkt. Dies gilt für alle Beitragsbemessungsgrenzen.
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung
In der Arbeitslosenversicherung besteht mit Ausnahme von geringfügigen Beschäftigungen bei jeder Entgelthöhe Versicherungspflicht. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung legt dabei den Maximalbetrag fest, auf den sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichten. Auch in der Arbeitslosenversicherung existieren unterschiedliche Grenzen für Ost und West.
Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen
Die Beitragsbemessungsgrenzen wirken sich auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen in der Regel nur dann aus, wenn diese überschritten werden. In der Folge reduzieren sich für beide Parteien die prozentual zu zahlenden Sozialabgaben. Da auf den über den Beitragsbemessungsgrenzen liegenden Teil des Entgelts keine Sozialabgaben im jeweiligen Versicherungszweig entfallen, sinken für Arbeitgeber die Lohnnebenkosten (Stichwort: Arbeitgeberanteil); Arbeitnehmer:innen können sich gleichzeitig über mehr Netto vom Brutto freuen.
Lesetipp: Was ist eine Entgeltersatzleistung?
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2025?
Die Beitragsbemessungsgrenzen 2024 finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Wir haben sie für Sie übersichtlich zusammengestellt.
Wegfall der Rechtskreistrennung der Beitragsbemessungsgrenze
Ab 2025 entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen den Rechtskreisen West und Ost bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Stattdessen werden einheitliche Werte für ganz Deutschland eingeführt.
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung 2025
Ab 2025 gilt in der Rentenversicherung eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt 8.050 Euro monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen den Rechtskreisen West und Ost. Wer mehr als diesen Betrag verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung.
Für die knappschaftliche Rentenversicherung, die speziell für Bergleute gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 10.000 Euro monatlich bzw. 120.000 Euro jährlich.
Gut zu wissen: Der Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt auch 2025 unverändert bei 18,6 Prozent und wird weiterhin je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgebern getragen.
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung 2025
In der Arbeitslosenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze 2025 identisch mit den Werten der Rentenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 2025
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2025 bei 5.512,50 Euro monatlich bzw. bei 66.150 Euro jährlich.
Rechengrößen für die Sozialversicherung 2025 im Überblick
Monatlich | Jährlich | |
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung | 8.050 Euro | 96.600 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung | 9.750 Euro | 117.000 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung | 8.050 Euro | 96.600 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung | 5.550 Euro | 66.600 Euro |
Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung | 6.200 Euro | 74.400 Euro |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.745 Euro | 44.940 Euro |
Was passiert, wenn die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird?
Wenn das Gehalt eine der Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet, ist dieses folglich nur bis zur Höhe der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze versicherungspflichtig. Auf den darüberliegenden Teil des Gehalts werden keine Beiträge entrichtet. Mit anderen Worten: Spitzenverdiener:innen zahlen lediglich den durch die BBG festgelegten Höchstbeitrag.
Beispiele anhand der Rentenversicherung:
Max M. verdient in Leipzig 3.000 Euro brutto pro Monat. Sein Anteil für die Rentenkasse beträgt 279 Euro pro Monat (9,3 Prozent von 3.000 Euro).
Jutta J. arbeitet in Köln und verdient 9.000 Euro brutto pro Monat. Ihr Anteil für die Rentenkasse beträgt 748,65 Euro (9,3 Prozent von 8.050 Euro Beitragsbemessungsgrenze). Gäbe es keine BBG, läge ihr Rentenbeitrag auf das gesamte Bruttoeinkommen bei 837 Euro.
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Personio Payroll kennenlernenVersicherungspflichtgrenze im Kontext der Beitragsbemessungsgrenze 2025
Wenn Beschäftigte mit ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) überschreiten, werden sie versicherungsfrei. Damit haben sie die Wahl, von der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sie bis zu dieser Grenze pflichtversichert sind, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Sie können aber auch weiterhin – nun eben freiwillig – in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben.
Jahresarbeitsentgeltgrenze | 2025 (geplante Werte) | 2024 |
Allgemeine JAEG | 74.400 Euro | 69.300 Euro |
Besondere JAEG | 66.600 Euro | 62.100 Euro |
Im Jahr 2025 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 74.400 Euro jährlich. Für Beschäftigte, die bereits am 31.12.2022 privat versichert waren, gilt eine andere Versicherungspflichtgrenze, die der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung entspricht. Damit beträgt die besondere JAEG im Jahr 2025 66.600 Euro jährlich.
Achtung: Die reguläre Versicherungspflichtgrenze entspricht nicht der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenzen in der Lohnabrechnung
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FAQ
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und in diesem Zuge an die Entwicklung der Löhne in Deutschland angepasst. Mithilfe der BGG wird bestimmt, bis zu welchem Gehalt Beiträge an die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsträger abzuführen sind. Das diesen Betrag übersteigende Entgelt bleibt sozialversicherungsfrei.
Für wen gilt die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenzen der verschiedenen Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) gelten für alle Arbeitnehmer:innen, die in den jeweiligen Zweigen gesetzlich versichert sind. Beispielsweise sind Minijobber:innen meist nur in der Krankenversicherung und in der Rentenversicherung versichert. Für die Unfallversicherung gilt keine Beitragsbemessungsgrenze.
Welche Änderungen gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2025?
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr an die veränderten Löhne und Gehälter angepasst. Wir haben die im Jahr 2025 geltenden Beitragsbemessungsgrenzen tabellarisch für Sie aufgelistet.
Disclaimer
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