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Betriebszugehörigkeit: Zeiten, Berechnung, Kündigungsschutz
Die Betriebszugehörigkeit ist ein bedeutender Indikator für arbeitsrechtliche Zusammenhänge, die sowohl HR sowie Mitarbeitende betreffen. Die Betriebszugehörigkeit berührt und beeinflusst wichtige Themen wie Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Abfindungshöhe oder auch Prämien. Außerdem ist sie eines von mehreren Indizien für die Zufriedenheit von Beschäftigten mit dem Arbeitgeber.
Wir erläutern, welche Zeiten auf die Betriebszugehörigkeit von Mitarbeitenden angerechnet werden und welche keinen Einfluss haben. Und natürlich, wie Sie die Betriebszugehörigkeit berechnen.
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Inhalt
- 1Was ist Betriebszugehörigkeit?
- 2Betriebszugehörigkeit: Bedeutung und Berechnung
- 3Betriebszugehörigkeit, Kündigungsschutz, Kündigungsfrist, Abfindungshöhe
- 4Betriebszugehörigkeit und mögliche Prämien und Sonderzahlungen
- 5Zählt ein Sabbatjahr zur Betriebszugehörigkeit?
- 6Änderungskündigung und Betriebszugehörigkeit
Was ist Betriebszugehörigkeit?
Als Betriebszugehörigkeit bezeichnet man den Zeitraum, in dem das Beschäftigungsverhältnis eines Mitarbeitenden bei nur einem Arbeitgeber ununterbrochen andauert oder – mit anderen Worten – dieses Arbeitsverhältnis rechtlich Bestand hat. Die Betriebszugehörigkeit beschreibt also die Dauer der ununterbrochen vertraglich geregelten Beschäftigung.
Was auf den ersten Blick klar und eindeutig erscheint, wirft bei genauerer Betrachtung einige Fragen auf. So ist es für die Betriebszugehörigkeit tatsächlich nicht entscheidend, ob die Mitarbeitenden während des Beschäftigungsverhältnisses tatsächlich die ganze Zeit gearbeitet haben. Unterbrechungen wie zum Beispiel längere krankheitsbedingte Abwesenheiten, die Abwesenheit während des Mutterschutzes oder während einer Elternzeit beeinflussen die Betriebszugehörigkeit üblicherweise nicht negativ – weil während dieser Zeiten der Arbeitsvertrag lediglich ruht und nicht beendet wird. Dennoch sollte HR in jedem Einzelfall prüfen, ob besondere arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen greifen!
Beispiel: Marta M. ist seit zwei Jahren unbefristet angestellt. Sie geht nach der Geburt ihrer Tochter Maria im Anschluss an den Mutterschutz (zwei Monate) für sechs Monate in Elternzeit. Bei ihrer Rückkehr in den Job beträgt ihre Betriebszugehörigkeit 2 Jahre und acht Monate.
Betriebszugehörigkeit ist nicht zu verwechseln mit der Beschäftigungszeit. Diese fasst sämtliche im Laufe eines Arbeitslebens geltenden Arbeitsverhältnisse bei unterschiedlichen Arbeitgebern zusammen.
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Personio kostenlos testenBetriebszugehörigkeit durch Kündigung beenden
Die Betriebszugehörigkeit wird dann unterbrochen, wenn ein Mitarbeitender sein Beschäftigungsverhältnis rechtlich – etwa durch Kündigung – beendet. Begründet er nach dieser Unterbrechung beim gleichen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis und besteht zwischen den beiden Beschäftigungen ein „enger sachlicher Zusammenhang“ gilt die Betriebszugehörigkeit als nicht unterbrochen.
Beispiel: Ein Marketing-Spezialist kehrt als Marketing-Leiter zurück. Dies ist auch der Fall, wenn zwischen den beiden Beschäftigungsverhältnissen keine größere zeitliche Unterbrechung (die Literatur spricht hier von wenigen Wochen bis zu maximal sechs Monaten) liegt, also ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht.
Betriebszugehörigkeit: Die aktuelle Zahl
Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2023 zeigen, dass fast 43 Prozent der im Mikrozensus befragten Erwerbstätigten im Jahr 2022 eine Betriebszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren aufwiesen. Nur knapp ein Prozent dieser Beschäftigten hatten einen befristeten Arbeitsvertrag.
Betriebszugehörigkeit: Bedeutung und Berechnung
Warum ist es wichtig, die Betriebszugehörigkeit von Mitarbeitenden zu kennen? Die Betriebszugehörigkeit spielt in zahlreichen arbeitsrechtlichen Zusammenhängen eine wichtige Rolle, etwa wenn es um Urlaubsansprüche, gesetzliche Kündigungsfristen, Sonderzahlungen und Kündigungsschutz geht.
Wie berechnet sich die Betriebszugehörigkeit?
Grundsätzlich beginnt die Betriebszugehörigkeit mit dem ersten Beschäftigungstag und endet mit dem letzten Beschäftigungstag. Bei der Bestimmung von Anfangs- und Endzeitpunkt eines Arbeitsverhältnisses ist § 187 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) maßgeblich.
Wenn Sie die Betriebszugehörigkeit berechnen, müssen Sie wissen, welche Zeiten dazu gerechnet werden und welche nicht. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick, was zu beachten ist.
Betriebszugehörigkeit berechnen
Zählt zur Betriebszugehörigkeit | Zählt nicht nur Betriebszugehörigkeit |
Ausbildungszeiten werden angerechnet, sodass übernommene Azubis bereits mit einigen Jahren Betriebszugehörigkeit ins Beschäftigungsverhältnis starten | Zeiten aus einer Beschäftigung in Zeitarbeit werden nicht angerechnet |
Elternzeiten werden angerechnet, weil das Arbeitsverhältnis während dieses Zeitraums nur ruht, nicht aber unterbrochen wird. | Freie Mitarbeiter können jahrelang für ein Unternehmen tätig sein, diese Zeiten gelten allerdings nicht als Betriebszugehörigkeit |
Bezahlte Praktika können auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, wenn daraus ein Arbeitsverhältnis entsteht | Unbezahlte Praktika zählen nicht zur Betriebszugehörigkeit |
Auch geringfügige Beschäftigungen wie ein Minijob werden voll auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet |
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Arbeit in Teilzeit wird in vollem Umfang auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet |
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Versetzungen innerhalb eines Unternehmens unterbrechen die Betriebszugehörigkeit in der Regel nicht |
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Zeiten aus befristeten Beschäftigungsverhältnissen werden zur Betriebszugehörigkeit angerechnet – dies wird immer dann wichtig, wenn sich ein weiterer befristeter Vertrag anschließt oder der ursprüngliche Vertrag entfristet wird. |
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Sonderfall Betriebsübergang
Im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 BGB nehmen Mitarbeitende ihre erworbene Betriebszugehörigkeit zum neuen Arbeitgeber mit.
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Hier Checkliste herunterladenBetriebszugehörigkeit, Kündigungsschutz, Kündigungsfrist, Abfindungshöhe
Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfrist
Sind im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag keine Kündigungsfristen geregelt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, wie sie in § 622 BGB geregelt ist. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hängt die Frist in diesem Fall von der Beschäftigungsdauer ab.
Die folgende Übersicht zeigt wie die Betriebszugehörigkeit die gesetzliche Kündigungsfrist von Beschäftigten verändern kann.
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats
Betriebszugehörigkeit und Kündigungsschutz
Eine lange Betriebszugehörigkeit beeinflusst den Kündigungsschutz indirekt. Wenn bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz ausgesprochen wird, ist die Betriebszugehörigkeit eins von mehreren Kriterien (Alter, mögliche Behinderung, Unterhaltspflichten), die diese soziale Auswahl beeinflussen. So können Mitarbeitende mit einer langen Betriebszugehörigkeit besser gestellt werden als Beschäftigte mit geringerer Betriebszugehörigkeit.
Betriebszugehörigkeit und Abfindungshöhe
Bei den Berechnungen von Abfindungen im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen oder auch bei Aufhebungsverträgen hat die Betriebszugehörigkeit oft einen Einfluss auf die Höhe der Abfindung. Eine typische Formel zu Berechnung einer Abfindung lautet „Bruttomonatsgehalt x Betriebszugehörigkeit x Faktor“. Typischer Beispielfaktor: 0,5, also ein halbes Bruttomonatsgehalt.
Beispiel nach der o.g. Formel:
Eine Angestellte, die 15 Jahre ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt war, und deren Bruttomonatsgehalt 3.000 Euro beträgt, würde eine Abfindung in Höhe von 22.500 Euro erhalten (3.000 * 15 * 0,5).
Was bekommt man laut dieser Formel nach
5 Jahren Betriebszugehörigkeit = 7.500 Euro
10 Jahren Betriebszugehörigkeit = 15.000 Euro
15 Jahren Betriebszugehörigkeit = 22.500 Euro
20 Jahren Betriebszugehörigkeit = 30.000 Euro
Betriebszugehörigkeit und mögliche Prämien und Sonderzahlungen
Unternehmen können Themen wie Prämien und Sonderzahlungen mit ihren Beschäftigten vertraglich regeln. Prämien nach langjähriger Betriebszugehörigkeit sind keine Seltenheit. Dann werden diese Sonderzahlungen oder Jubiläumsprämien an einen fest definierten Zeitraum gekoppelt, den die Beschäftigten im Unternehmen ununterbrochen beschäftigt gewesen sein müssen. Mit diesem Ansatz versuchen Unternehmen, Beschäftigte länger ans Unternehmen zu binden.
Zählt ein Sabbatjahr zur Betriebszugehörigkeit?
Eine generelle Antwort bzw. eine klare Regelung auf diese Frage gibt es nicht. Unternehmen, die ihren Beschäftigten die Option eines Sabbaticals oder Sabbatjahres anbieten, sollten das Thema Sabbatjahr auf jeden Fall individuell und schriftlich mit ihren Mitarbeitenden regeln. Auch, weil neben der Frage der Betriebszugehörigkeit hier weitere Themen anfallen, die eine Entscheidung pro oder contra Sabbatical beeinflussen können. Einige Unternehmen gestatten ihren Mitarbeitenden auch erst nach einer definierten Betriebszugehörigkeit eine längere Auszeit in Form eines Sabbaticals.
Änderungskündigung und Betriebszugehörigkeit
Normalerweise werden Änderungskündigungen dann ausgesprochen, wenn sich die Arbeitsbedingungen von Mitarbeitenden ändern, also neue Aufgaben, eine neue Vergütung oder neue Arbeitszeiten anstehen. Meist sind diese Arbeitsbedingungen für den Mitarbeitenden schlechter. Bei einer Änderungskündigung ist immer die Betriebszugehörigkeit des betroffenen Mitarbeitenden zu berücksichtigen.
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