Bonuszahlung: Abrechnung, Versteuern und Beispiele

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In Zeiten des Fachkräftemangels setzen sich Führungskräfte verstärkt mit den Themen Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit auseinander. Ein beliebtes „Mittel zum Zweck“ sind dabei Bonuszahlungen. Erfahren Sie im Folgenden, in welchen Formen sie vorkommen und wie Sie auf diesem Weg attraktive Anreize schaffen oder besonders leistungsstarke Mitarbeiter:innen auszeichnen

Key Facts

  • Bonuszahlungen sind vom Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Entgelt (dem sogenannten Grundgehalt) gezahlte Geld- oder Sachleistungen. Der Bonus ist dabei entweder vertraglich festgelegt oder eine freiwillige Zusatzleistung.

  • Freiwillige Boni sollen den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens fördern, aufrechterhalten und Mitarbeitende binden bzw. Fachkräfte anlocken.

  • Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Boni, wenn dies entweder vertraglich vereinbart wurde, wenn eine betriebliche Übung vorliegt oder bei Verstößen gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

  • Als Alternative zu steuerpflichtigen und sozialabgabenbehafteten Boni existieren zahlreiche steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitgeberzuschüsse und Prämien.

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Was ist eine Bonuszahlung? Definition und Bedeutung

Bei der Bonuszahlung handelt es sich um einen vertraglich festgesetzten Bonus oder eine freiwillige zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Letztere belohnt meist außergewöhnliche Leistungen und Erfolge von Mitarbeiter:innen.

Wann werden Boni vergeben?

Laut einer Studie von Statista und gehalt.de aus dem Jahr 2020 erhalten ca. 16 Prozent der deutschen Beschäftigten Bonuszahlungen. Die Verteilung ist dabei stark von der Branche und der Position abhängig. Lediglich 14 Prozent der Fachkräfte erhalten einen Bonus, während dieser Wert für Führungskräfte bei 44 Prozent liegt. Die Höhe der durchschnittlichen Bonuszahlung hängt wiederum von der Branche und der Größe des Unternehmens ab.

Angestellte haben keinen allgemeinen oder gesetzlichen Anspruch auf einen Mitarbeiterbonus. Freiwillige Boni werden vergeben, um …

  • die Mitarbeiterbindung zu stärken,

  • durch ein optimiertes Employer Branding neue Arbeitskräfte anzulocken,

  • die Mitarbeitermotivation zu steigern,

  • besondere, überdurchschnittliche Leistungen zu entlohnen oder um

  • den wirtschaftlichen Unternehmenserfolg zu fördern und aufrechtzuerhalten

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Darüber hinaus kann für Arbeitnehmer:innen ein Anspruch auf Boni bestehen, wenn …

  • diese im Arbeits-, Betriebs- oder Tarifvertrag vereinbart wurden, 

  • eine betriebliche Übung vorliegt. Das bedeutet: Die Boni werden wiederkehrend und regelmäßig ausgezahlt,

  • Angestellte entgegen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei der Bonusabwicklung benachteiligt wurden oder

  • eine leistungs- oder erfolgsabhängige Zielvereinbarung erreicht wurde.

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Welche Arten von Boni gibt es?

  • Zielvereinbarung: Ein Arbeitgeber kann mit Angestellten ein bestimmtes Ziel festlegen. Wird dieses erreicht, verpflichtet er sich zur Zahlung eines Mitarbeiterbonus. Hinweis: Zielvereinbarungen sind für den Arbeitgeber bindend. Dahingehende Zusatzvereinbarungen, dass von Arbeitgeberseite trotz Erreichen des Ziels frei über die Bonusabwicklung entschieden werden kann, sind (vor Gericht) regelmäßig unwirksam.

Mit dieser Vorlage vereinbaren Sie faire Ziele mit Ihrer Belegschaft. 
  • Gewinnbeteiligung: Schreibt das Unternehmen besonders gute Zahlen, können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden im Rahmen einer Gewinnbeteiligung am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen und diesen dadurch potenziell festigen.

  • Besondere Leistungen: Stechen Angestellte mit überdurchschnittlichen Ergebnissen und Leistungen hervor, kann dies gesondert honoriert werden.

  • Provisionen: Wird ein lukrativer Auftrag an Land gezogen oder ein Produkt bzw. eine Dienstleistung erfolgreich vermittelt, bietet es sich an, hierfür die Zahlung einer Provision zu vereinbaren.

  • Tantiemen: Geschäftsführende oder leitende Angestellte werden über Tantiemen direkt am Unternehmenserfolg beteiligt.

  • Akkordprämien: Zusätzlich zum Akkordentgelt ist es in manchen Unternehmen üblich, beim Erreichen bestimmter Stückzahlen sogenannte Akkordprämien auszuzahlen.

  • Treuebonus: Langandauernde Betriebszugehörigkeit kann in Form eines Treuebonus honoriert werden. Ein derzeit modernes Bonussystem ist dabei der Retention Bonus, der erst gezahlt wird, wenn Mitarbeiter:innen bis zu einem bestimmten Stichtag im Unternehmen beschäftigt bleiben. 

Wie hoch kann ein Bonus ausfallen?

Sofern keine Zusatzvereinbarung vorliegt, ist es Arbeitgebern erlaubt, frei über die Höhe der Bonuszahlung zu entscheiden. In den meisten Fällen orientiert sich die ausgezahlte Summe am Unternehmens- oder Abteilungserfolg und/oder an den individuellen Extraleistungen der Mitarbeiter:innen.

Wichtig: Liegen Zusatzvereinbarungen vor, sollten diese stets schriftlich fixiert werden, um Unklarheiten, Unzufriedenheit oder Missverständnisse auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite zu vermeiden. Dies betrifft vor allem die wesentlichen Rahmenbedingungen der Bonuszahlung wie Ziel, Zeitrahmen und Höhe.

Die Ausschüttung des Bonus kann als Geld- oder Sachleistung, als Zusatzzahlung in die betriebliche Altersvorsorge oder in Form von Unternehmensaktien erfolgen.

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Wie werden Bonuszahlungen versteuert?

Zuerst die schlechten Nachrichten: Zusätzlich zum Gehalt ausgeschüttete Bonuszahlungen sind nicht steuerfrei, Angestellte müssen den Bonus versteuern. Der Bonus wird dabei steuerlich wie eine einmalige Lohnerhöhung behandelt, weshalb sowohl Steuern als auch Sozialabgaben fällig werden. Ausnahmen hiervon stellen die Corona-Sonderzahlung (bis zu 1.500 Euro vom 01.03.2020 bis 31.12.2020) und die Inflationsausgleichsprämie (bis zu 3.000 Euro vom 26.10.2022 bis 31.12.2024) dar, die beide steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Jedoch müssen nicht alle Arbeitgeberzuschüsse versteuert werden. Die sogenannten geldwerten Mitarbeitervorteile sind eine beliebte – in der Regel steuerfreie – Alternative zur klassischen Bonuszahlung.

Bonuszahlung vs. steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Im Gegensatz zu Bonuszahlungen sind ausgewählte Arbeitgeberzuschüsse bis zu einer gewissen Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Zu den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen zählen – unter bestimmten Bedingungen – unter anderem:

  • Zuschüsse für Fort- und Weiterbildungen 

  • Zuschüsse für die Kinderbetreuung 

  • Zuschüsse bei einem Umzug 

  • Zuschüsse zur Gesundheitsförderung 

  • Zuschüsse für den Nahverkehr und das E-Bike

  • Zuschüsse in Form von Tankgutscheinen und Sachzuwendungen

  • Bezuschussung von Mahlzeiten und Verpflegung in kleinem Umfang

  • Reisekostenerstattung

  • anlassbezogene Aufmerksamkeiten

  • Betriebsveranstaltungen bzw. Betriebsausflüge

  • vergünstigte Mitarbeiterwohnungen

  • Personalrabatte

  • Arbeitgeberdarlehen

Andere Bonussysteme und Incentives

Abgesehen von monetären Bonussystemen gibt es eine Vielzahl weiterer Methoden, die Mitarbeitermotivation zu maximieren. In Kombination mit gezielten Teambuilding-Maßnahmen lässt sich auf dem Weg zum optimalen Betriebsklima mit folgenden Parametern nachjustieren: 

  • ansprechende Karrieremöglichkeiten

  • sinnstiftende Tätigkeiten

  • ausreichend Handlungs- und Entscheidungsspielraum

  • transparente Kommunikation

  • flexible Arbeitsbedingungen 

Diese Tipps helfen, die Mitarbeitermotivation zu erhöhen.

Bonuszahlung in der Entgeltabrechnung berücksichtigen – so klappt’s

Damit Bonuszahlungen ihre volle Wirkungskraft entfalten können, sollten sie stets fair und transparent gestaltet werden. Unter dieser Voraussetzung bieten sie eine wirkungsvolle Methode, um für Ihre Angestellten ein Umfeld der Wertschätzung und Produktivität zu schaffen.

Allerdings gilt sowohl bei Bonuszahlungen als auch bei Arbeitgeberzuschüssen: Die Entgeltveränderungen sind vollumfänglich in die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung einzupflegen. Erfahren Sie hier, wie das mit Personio klappt.

FAQ

Welche Bonuszahlungen sind steuerfrei?

Die klassische, zusätzlich zum regulären Entgelt geleistete Bonuszahlung ist nicht steuerfrei. Es fallen die gewöhnlichen Steuern und Sozialabgaben an. Alternativ existieren jedoch zahlreiche steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.

Was ist der Unterschied zwischen Bonus und Prämie?

Bonuszahlungen unterliegen der Steuerpflicht. Zusätzlich fallen Sozialabgaben an. Im Gegensatz dazu sind viele Prämien bis zu einer gewissen Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Eine derzeit äußerst attraktive Prämie stellt die Inflationsausgleichsprämie dar.

Welche Vor- und Nachteile haben Bonuszahlungen?

Bonuszahlungen fungieren unter Arbeitgebern als beliebtes Anreizsystem, um besonders gute Leistungen zu belohnen. Darüber hinaus tragen sie dazu bei, die Mitarbeiterbindung zu stärken – in Zeiten des Fachkräftemangels von ausgesprochener Relevanz. Auf der anderen Seite geht die Bonusabwicklung auch mit potenziellen Nachteilen einher, wie beispielsweise einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Zudem kann das Betriebsklima gefährdet sein, wenn die Konditionen, wann und warum Mitarbeitenden Boni zustehen, nicht offen kommuniziert werden.

Disclaimer

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