Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) in Deutschland: Ratgeber

Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

Dass Arbeitnehmende hierzulande aufgrund von Krankheit in eine finanzielle Notlage geraten, verhindert das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz in Deutschland. Was dieses Gesetz genau regelt, wer wann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber die Zahlung verweigern dürfen, erklärt der folgende Ratgeber.

Key Facts

  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen in Deutschland.

  • Das 1994 eingeführte Gesetz trägt zur sozialen Sicherheit von Arbeitnehmenden und geringfügig Beschäftigten bei.

  • Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Arbeitnehmende. 

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Was ist das Entgeltfortzahlungsgesetz und was schreibt es vor? 

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) in Deutschland sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten Gehälter bzw. Löhne im Krankheitsfall für 6 Wochen weiterzahlen müssen. Im Gegenzug sind Beschäftigte verpflichtet, eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Auch an gesetzlichen Feiertagen sind Arbeitgeberzur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Für in Heimarbeit Beschäftigte sieht das Gesetz besondere Regelungen vor.

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit?

Alle Angestellten eines Unternehmens haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EntgFG). Die Vertragsart oder Arbeitszeit spielt keine Rolle: Der Anspruch gilt für Voll- und Teilzeitbeschäftigte, für Minijobber:innen (geringfügig Beschäftigte) und Auszubildende gleichermaßen. Allerdings muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestanden haben. Vor Erreichen dieser Frist zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld. Gut zu wissen: Auch nicht rechtswidrige Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche sowie ärztlich angeordnete Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen gelten als berechtigte Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit, die die Entgeltfortzahlung legitimieren.

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Wie lange dauert die Entgeltfortzahlung?

Arbeitgeber müssen das Arbeitsentgelt ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit für 6 Wochen weiterzahlen. Der Zeitraum bezieht sich auf eine einzelne Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit. Bei jedem erneuten Fall entsteht auch ein erneuter Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung.

Werden Arbeitnehmer:innen hingegen mehrmals wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig, werden die Zeiträume zusammengezählt und der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt für insgesamt 6 Wochen fortzahlen. Beschäftigte haben bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit (aufgrund derselben Krankheit) nur Anspruch auf weitere 6 Wochen Fortzahlung, wenn sie entweder

  • vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig waren oder

  • der Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit mindestens zwölf Monate zurückliegt.

Was geschieht nach den vorgesehenen 6 Wochen Lohnfortzahlung?

Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung endet in jedem Fall nach 6 Wochen – auch wenn die Arbeitsunfähigkeit der oder des Beschäftigten andauert. Mit dem Ende der gesetzlich verpflichtenden Entgeltfortzahlung beginnt die Zahlung eines Krankengeldes durch die Krankenkasse der/des betroffenen Arbeitnehmenden. Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich am Bruttogehalt sowie der Krankheitsdauer. In der Regel wird diese finanzielle Unterstützung für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (bezogen auf ein und dieselbe Krankheit) gezahlt.

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Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten?

Einige Spezialfälle entbinden den Arbeitgeber von seiner Pflicht zur Entgeltfortzahlung. Dabei handelt es sich um folgende Fälle:

  • Versäumte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Wenn Arbeitnehmende ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber nicht unverzüglich mitteilen oder die Bescheinigung nicht fristgerecht vorlegen, können Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern (EntgFG § 7).

  • Schadensersatzansprüche: Ein weiterer Grund für die Verweigerung liegt vor, wenn Arbeitnehmende den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte auf den Arbeitgeber verhindern. Beispiel: Eine/ein Arbeitnehmende:r wird durch eine dritte Person verletzt und hat nun Anspruch auf Schadensersatz. Resultiert aus der Verletzung eine Arbeitsunfähigkeit der/des Arbeitnehmenden, geht dieser Anspruch (teilweise) auf den Arbeitgeber über. Letzterer kann Schadensersatzzahlungen bis zur Höhe des fortgezahlten Entgelts inklusive Sozialabgaben beanspruchen. Falls die/der Arbeitnehmende diesen „Forderungsübergang“ jedoch verhindert und den Schadensersatz vollständig selbst behält, ist der Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

  • Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit: Wenn Arbeitnehmende ihre Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet haben, entfällt für den Arbeitgeber die Pflicht zur Entgeltfortzahlung.

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Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt in Deutschland die Lohnfortzahlung bei Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit sowie an Feiertagen. Arbeitgeber müssen arbeitsunfähigen Arbeitnehmenden ihr reguläres Gehalt für 6 Wochen weiterzahlen. Der Anspruch gilt für alle Beschäftigten ab einer ununterbrochenen vierwöchigen Beschäftigung, wobei er in bestimmten Spezialfällen verwirkt werden kann. Arbeitnehmenden hingegen obliegt die Verpflichtung, ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden und eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 

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FAQ

Wie lange muss ein Arbeitgeber das Gehalt bei Krankheit fortzahlen?

Im Fall einer Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit ist das Gehalt für bis zu 6 Wochen weiterzuzahlen. Wenn Beschäftigte mehrmals in kurzer Folge aufgrund derselben Erkrankung arbeitsunfähig werden, sind die Zeiträume zu addieren.

Ab wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Beschäftigte erwerben den Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz nach einer Beschäftigungszeit von 4 Wochen. Dies gilt unabhängig von der Vertragsart der Angestellten.

Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung bei Krankheit?

Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht dem regulären Arbeitsentgelt. Beschäftigte erhalten denselben Betrag ausgezahlt, wie wenn sie ihrer Arbeit wie gewohnt nachgegangen wären.

Was muss ein Arbeitnehmender im Krankheitsfall machen, damit das Entgelt fortgezahlt wird?

Arbeitnehmende haben ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Spätestens muss dies aber am dritten Krankheitstag geschehen.

Gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz auch für Teilzeitkräfte und Minijobber:innen?

Ja, das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmenden, sofern sie bereits 4 Wochen ununterbrochen beim Arbeitgeber beschäftigt waren. Dies schließt demnach auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte (Minijobbende) ein.

Kann man den Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlieren?

Ja, der Anspruch kann in bestimmten Fällen verwirkt werden, zum Beispiel wenn der/die Arbeitnehmer:in die Krankheit selbst verschuldet hat.

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