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Gleitzone/ Übergangsbereich: Definition und Berechnung
Die Gleitzone bezeichnet den Entgeltbereich, in dem Beschäftigte arbeiten, die keine Minijobber mehr sind, aber auch keiner vollen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Der Begriff wurde 2019 vom „Übergangsbereich" abgelöst. Hier erfahren Sie, mit welcher Formel Sie die Gleitzone einfach berechnen können.
Was bedeutet Gleitzone?
Der Begriff Gleitzone beschreibt den Entgeltbereich, der zwischen einem Minijob auf der einen und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf der anderen Seite liegt. Die Gleitzone wurde 2003 für den sogenannten Niedriglohnbereich der Midijobber eingeführt. Für die Gleitzone gelten zwei Voraussetzungen:
Die Arbeitnehmer*innen müssen versicherungspflichtig beschäftigt sein.
Die Arbeitnehmerinnen müssen innerhalb bestimmter Entgeltgrenzen liegen.
Seit dem 1.01.2024 befinden sich Beschäftigte in der Gleitzone, wenn sie zwischen 538,01 € bis 2.000 € regelmäßiges Entgelt pro Monat verdienen. Grund hierfür ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns und Änderungen bei geringfügigen Beschäftigungen. Ab 1. Januar 2023 wurde die obere Grenze von 1.600 € auf 2.000 €, um Geringverdiener nochmals zu entlasten.
Geregelt ist die Beschäftigung in der Gleitzone/im Übergangsbereich, für die auch der Begriff Midijob synonym verwendet wird, im Sozialgesetzbuch (SGB) IV.
Lesetipp zum regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt: § 20 Abs. 2 SGB IV
Wie werden Gleitzone bzw. Übergangsbereich 2024 berechnet?
Nochmal kompakt: Die Gleitzone wird angewandt, wenn das regelmäßig erzielte Monatseinkommen eines versicherungspflichtig Beschäftigten
zwischen 538,01 € und 2.000,00 € im Monat
liegt – und dabei außerdem die Grenze von 2.000,00 € regelmäßig nicht überschreitet. Hat eine Arbeitnehmer*in mehrere Beschäftigungsverhältnisse, so ist das insgesamt erreichte Entgelt maßgeblich. In der Gleitzone besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Und so berechnen Sie die Beiträge in der Gleitzone bzw. im Übergangsbereich.
Arbeitnehmerbeiträge
Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung werden nicht auf der Basis des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts berechnet, sondern auf Grundlage einer reduzierten Beitragsbemessungsgrundlage.
Die Formel zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage ab 1.01.2024 lautet:
F x 538 + ([2000/(2000-538)] – [538/(2000-538)] x F) x (Arbeitsentgelt – 538) = Bemessungsgrundlage für die Arbeitnehmerbeiträge.
F = Faktor, der aus dem durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag eines Kalenderjahres ermittelt wird.
Faktor für 2024 = 0,6846
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit Kindern hat ein regelmäßiges monatliches Einkommen von 700 €, bewegt sich also in der Gleitzone bzw. im Übergangsbereich. Aus der Formel ergibt sich eine verringerte, beitragspflichtige Einnahme für die Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 549.12 €.
Arbeitgeberanteil
Im Gegensatz dazu werden die Arbeitgeberanteile aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet.
Tipp: Mit dem Übergangsbereichsrechner der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Beitragssätze zu den einzelnen Versicherungszweigen in der Gleitzone berechnen.
Nach der Berechnung der reduzierten Beitragsbemessungsgrundlage können Sie dann die Beiträge zu den einzelnen Versicherungen in mehreren Schritten ermitteln:
Schritt1 – Errechnung des Gesamtbeitrags für jeden Sozialversicherungszweig (und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) auf Basis der beitragspflichtigen Einnahme.
Schritt 2 – Errechnung des Arbeitgeberanteils auf Basis des tatsächlichen Arbeitsentgelts – für alle Sozialversicherungszweige
Schritt 3 – Errechnung des Arbeitnehmerbeitragsanteils: Gesamtbeitrag aus Ziffer 1 minus Arbeitgeberbeitrag aus Ziffer 2
Maximale Effizienz bei der Lohnabrechnung Gleitzone und Midijob
Menschen, die einen Midijob ausüben, genießen einen umfassenden Schutz in allen Sozialversicherungen – also in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Sie müssen – wie in der Rechnung erklärt – die vollen Arbeitnehmerbeiträge zahlen, für ihre Rente wird aber sehr wohl der volle Verdienst im Midijob berücksichtigt.
Ziel der Gleitzonen-bzw. Übergangsregelung war und ist die Vermeidung von schlagartig ansteigenden Sozialversicherungsbeiträgen bei Verdiensten oberhalb der 538-Euro-Grenze. Jenes Bereichs also, der landläufig auch als Midijob bekannt ist. Mit der Neuregelung der Gleitzone im Juli 2019 steigt die Belastung für Midijobber nun progressiv an.
Von der Gleitzone ausgeschlossen
Für folgende Gruppen gelten die erläuterten Regelungen zur Gleitzone bzw. zum Übergangsbereich nicht:
Auszubildende und Praktikanten
Teilnehmende am freiwilligen sozialen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst
Personen, deren monatliches Entgelt nur aufgrund von Kurzarbeit unter die obere Gleitzonengrenze von 2.000 € fällt
Duale Studenten
Menschen mit Behinderung, die in speziellen Werkstätten arbeiten
Gleitzone überschritten? Was dann passiert
Damit die außergewöhnlichen beitragsrechtlichen Regelungen zur Gleitzone gelten, muss das monatliche Arbeitsentgelt im Bereich der Gleitzone – also zwischen 538,01 und 2.000 € – liegen. Wichtig hierbei: Man geht von einem regelmäßigen Entgelt aus.
Wenn das Arbeitsentgelt die Obergrenze von 2.000 € übersteigt, müssen die Beiträge zur Sozialversicherung von Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte getragen werden.
Besonderheit Einmalzahlungen
Wenn der Beschäftigten Einmalzahlungen zustehen, müssen Sie diese im Fall einer Betriebsprüfung bei der Prüfung der Gleitzone auf jeden Fall berücksichtigen. Dies gilt, wenn den Beschäftigten diese Einmalzahlungen entweder über Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder aufgrund betrieblicher Übung zustehen. Verzichtet eine Arbeitnehmer*in auf die Einmalzahlung, um die für sie günstige Gleitzonenregelung nicht zu gefährden, kann die Einmalzahlung nach dem Verzicht nicht mehr berücksichtigt werden, wenn es um die Ermittlung des regelmäßigen Entgelts geht.
Besonderheit Schwankendes Entgelt
Erhält die Arbeitnehmer*in kein regelmäßiges monatliches Einkommen, sondern schwankt dieses von Monat zu Monat, müssen Sie das Entgelt auf Basis des Vorjahresentgelts oder anhand vergleichbarer Arbeitsverhältnisse im Unternehmen schätzen.
Sollten Sie vorab wissen, wie sich ein unregelmäßiges Entgelt über das Jahr verteilt (etwa bei Saisonarbeitskräften) müssen Sie den Durchschnitt errechnen.
Besonderheit Überstunden
Wenn ein Midijobber unerwartet Überstunden macht und dadurch Mehreinkünfte erzielt, zählen diese nicht zum Arbeitsentgelt. Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für maximal zwei Monate im Jahr.
Tipp für die Lohnabrechnung (engl. Payroll): Werfen Sie zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses in der Gleitzone einen Blick in die Zukunft und beurteilen Sie die Entwicklung innerhalb eines Zeitjahres (nicht eines Kalenderjahres!). Sobald sich die Höhe des Entgelts ändert, sollten Sie Ihre Prognose anpassen, um so zu erfahren, ob die untere oder obere Entgeltgrenze dauerhaft oder nur gelegentlich gerissen werden.
Gleitzone in der Rentenversicherung
Arbeitnehmer*innen, die in der Gleitzone bzw. im Übergangsbereich tätig sind, erhalten das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt für ihre Rentenberechnung berücksichtigt. Damit werden die Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich seit dem 1.7.2019 bei den Rentenentgeltpunkten höher bewertet.
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