Personalrat: Aufgaben, Rechte & Regeln

Personalrat

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt dasselbe wie für andere: Zufriedene Mitarbeitende sind produktive Mitarbeitende. Von einem fairen Umgang miteinander und guten Arbeitsbedingungen profitieren alle.

Die Interessen von Dienstherren und Beschäftigten sind jedoch nicht immer einfach unter einen Hut zu bringen. In diesem Fall spielt der Personalrat eine zentrale Rolle. Was ist darunter zu verstehen und welche Aufgaben übernimmt er? In diesem Artikel wird alles Wissenswerte zum Personalrat erklärt.

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Was ist ein Personalrat?

Ein Personalrat ist ein gewähltes Gremium von Arbeitnehmenden in einer Dienststelle des öffentlichen Dienstes. Er entspricht dem Betriebsrat in Unternehmen der Privatwirtschaft. Der Personalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber, setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein und vermittelt bei Konflikten.

In folgenden Organisationen können Personalräte gebildet werden:

  • Verwaltungen (Behörden) von Bund, Ländern und Gemeinden

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

  • Gerichte

Neben örtlichen Personalräten in den Dienststellen gibt es sie auch auf Bezirks- sowie Landes- und Bundesebene (Hauptpersonalräte).

Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats sind die Regeln im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und in den Personalvertretungsgesetzen der Länder (LPVG). Die Rechte von Personalräten unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsrat und Personalrat?

Beides ist grundsätzlich dasselbe, nämlich ein Gremium zur Vertretung der Interessen der Arbeitnehmenden. Wie oben beschrieben heißt dieses Gremium in privaten Unternehmen Betriebsrat, im öffentlichen Dienst Personalrat.

Wie oft wird der Personalrat gewählt?

Die Mitglieder im Personalrat werden für jeweils vier Jahre gewählt. Die Wahlen finden also alle vier Jahre statt, und zwar zwischen dem 1. März und dem 31. Mai. Beamt:innen und Arbeitnehmende wählen jeweils eigene Kandidaten aus ihrer Gruppe.

Ab wann kann ein Personalrat gewählt werden?

Ein Personalrat darf in Dienststellen gewählt werden, sofern dort mindestens

  • fünf wahlberechtigte Arbeitnehmende und

  • drei wählbare Arbeitnehmende

beschäftigt sind.

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigte, die mindestens 16 Jahre sind; auch Leiharbeiter, sofern sie länger als drei Monate in der Dienststelle im Einsatz sind (laut einem Urteil des Hessischer VGH). Wählbar sind Beschäftigte mit 18 Jahren und älter, die seit mindestens 6 Monaten im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

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Wie viele Mitglieder hat ein Personalrat?

Die Größe des Personalrats hängt von der Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten in einer Dienststelle ab. § 16 BPersVG schreibt Folgendes vor:

Wahlberechtigte Beschäftigte

Personen im Personalrat

5 bis 20

1

21 bis 50

3

51 bis 150

5

151 bis 300

7

301 bis 600

9

601 bis 1.000

11

über 1.000

siehe § 16 BPersVG 

Wenn in einer Dienststelle sowohl Beamt:innen als auch Arbeitnehmende beschäftigt sind, müssen beide Gruppen eigene Kandidat:innen aufstellen und ihrem Anteil entsprechend im Personalrat vertreten sein. 

Aus der Gruppe der Mitglieder wird ein Vorstand gewählt, der besondere Aufgaben übernimmt.

Welche Aufgaben hat der Personalrat?

Der Personalrat übernimmt laut § 62 BPersVG eine Reihe von allgemeinen Aufgaben in einer Dienststelle. Dazu gehören:

  • Beschwerden und Anregungen von Beschäftigten entgegennehmen, an die Dienststellenleitung weitergeben und darauf hinwirken, dass Maßnahmen ergriffen werden

  • Überwachen, dass alle Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden, die im Interesse der Beschäftigten sind

  • Personalversammlungen durchführen

  • Schwerbehinderte, Ältere und sonstige besonders Schutzbedürftige fördern und eingliedern und deren Benachteiligung entgegenwirken

  • Gleichstellung von Beschäftigten aller Geschlechter und Herkunft fördern

  • Auszubildende in der Dienststelle fördern

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege von Angehörigen fördern

  • Maßnahmen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes fördern

  • sonstige Maßnahmen, die den Beschäftigten dienen sollen, beantragen

Für Maßnahmen, die nicht gesetzlich oder in Tarifverträgen geregelt sind, kann der Personalrat mit der Leitung sogenannte Dienstvereinbarungen abschließen. Der Personalrat informiert die Beschäftigten regelmäßig über seine Arbeit, etwa im Intranet, mit einem E-Mail-Newsletter oder einem gedruckten Magazin. Zudem kann der Personalrat bestimmte Entscheidungen der Dienststellenleitung beeinflussen. Der folgende Abschnitt erklärt dazu Näheres.

Welche Rechte hat der Personalrat?

Bei organisatorischen, personellen und sozialen Entscheidungen räumt das Gesetz dem Personalrat gewisse, abgestufte Beteiligungsrechte ein 

Es gibt das Recht zur

  • Mitbestimmung,

  • Mitwirkung,

  • Anhörung und

  • Unterrichtungs- und Teilnahme

Bei welchen Entscheidungen und Maßnahmen der Personalrat welche Rechte besitzt, ist teils in den Bundes- (§§ 65-109 BPersVG) und teils in den Landesgesetzen geregelt; die Rechte unterscheiden sich also je nach Bundesland. Ein Blick in die Personalvertretungsgesetze der Länder (LPVG) gibt Aufschluss über die jeweilige Gesetzeslage. Die nachfolgend genannten Maßnahmen sind jeweils nur Beispiele.

Mitbestimmungsrecht

Das Recht auf Mitbestimmung ist das stärkste Recht des Personalrats. Es bedeutet, dass die Leitung der Dienststelle bei einer Entscheidung die Zustimmung des Personalrats benötigt; dieser kann eine Maßnahme also komplett blockieren.

Bei folgenden Entscheidungen hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht:

  • Personell: Einstellungen, Entlassungen, Versetzungen und Beförderungen

  • Sozial: Zuweisung von Dienstwohnungen, Gewährung von sozialen Zuwendungen

Organisatorisch: Arbeits- und Pausenzeiten, Arbeitszeitmodelle, Einführung neuer Arbeitsmethoden, Fortbildungsmaßnahmen

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Mitwirkungsrecht

Mitwirkung bedeutet, dass die Dienststellenleitung eine Angelegenheit mit dem Personalrat besprechen muss. Die Entscheidung darf die Leitung jedoch allein treffen; die Zustimmung des Personalrats ist nicht erforderlich.

Dieses Recht gilt unter anderem bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen, bei einer Umstrukturierung der Dienststelle, bei Disziplinarklagen gegen oder Entlassungen von Beamtinnen und Beamten sowie bei ordentlichen Kündigungen von Arbeitnehmenden.

Anhörungsrecht

Durch das Anhörungsrecht kann der Personalrat Bedenken gegen bestimmte Maßnahme äußern und eine Erklärung der Dienststellenleitung dazu fordern. Der Personalrat muss etwa bei außerordentlichen Kündigungen angehört werden, bei Neu- oder Umbauten der Diensträume oder bevor grundlegend neue Arbeitsabläufe eingeführt werden.

Unterrichtung und Teilnahme

Zuletzt hat der Personalrat das Recht, von der Leitung über alle relevanten Vorgänge im Unternehmen unterrichtet zu werden und alle Informationen zu erhalten, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann. Mindestens einmal im Monat muss dazu eine Besprechung zwischen Personalrat und Dienststellenleitung durchgeführt werden. Zudem muss der Personalrat bei Besichtigungen und Besprechungen in Verbindung mit dem Arbeitsschutz sowie bei Unfalluntersuchungen hinzugezogen werden.

FAQ Personalrat

Warum benötigt man einen Personalrat?

Der Personalrat sorgt dafür, dass die Interessen von Beschäftigten in einer Dienststelle des öffentlichen Dienstes gewahrt bleiben. Er setzt sich für gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen ein und schützt Beschäftigte vor unfairen Maßnahmen des Dienstherren. Der Personalrat trägt wesentlich dazu bei, dass sich die Beschäftigten einer Dienststelle wohlfühlen und ihr Umfeld und ihre Entwicklung mitgestalten können.

Hat man als Personalrat Kündigungsschutz?

Mitglieder des Personalrats genießen weitgehenden Kündigungsschutz: sie dürfen nicht ordentlich gekündigt werden. Der Schutz gilt während der Amtszeit sowie ein Jahr danach. Außerordentliche Kündigungen aus triftigen Gründen sind jedoch weiterhin möglich, etwa wenn ein Mitglied grob seine Pflichten verletzt und dem Arbeitgeber bewusst geschadet hat. (§ 15 KSchG)

Ist Personalrat ein Ehrenamt?

Die Tätigkeit im Personalrat wird ehrenamtlich durchgeführt. Personalräte und -rätinnen erhalten ihr reguläres Arbeitsentgelt oder den Beamtensold für ihre jeweilige Position.

Ist Arbeit im Personalrat Arbeitszeit?

Die Mitglieder des Personalrats führen ihre Tätigkeiten für den Personalrat während ihrer Arbeitszeit durch. Während dieser Zeit werden sie von anderen Aufgaben freigestellt. Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder zu 100 Prozent freigestellt werden und sich ausschließlich der Arbeit im Personalrat widmen.

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