Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)

Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)

Das neue Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) bringt weitreichende Veränderungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Arbeitgeber:innen mit sich. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Beitragssätze zur Pflegeversicherung, die sich stärker an der Kinderzahl orientieren, sowie erweiterte Leistungen für die ambulante und stationäre Pflege. Zudem fördert das Gesetz die Digitalisierung im Pflegesektor und schafft ein neues Förderbudget zur besseren Information von Pflegebedürftigen. Was diese Änderungen konkret bedeuten und welche Maßnahmen HR-Teams ergreifen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Ziele des neuen Pflege-Entlastungsgesetzes 

Mit dem Entlastungsgesetz will die Bundesregierung u.a. die Pflegeversicherung finanziell stärken und auch bessere Leistungen im Pflegesystem sicherstellen. Weitere Ziele sind, …

  • die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern. 

  • Personen, die Angehörige pflegen, zu entlasten. 

  • Pflegebedürftigen und ihren Pfleger:innen leichteren Zugang zu digitalen Angeboten zu schaffen und sie zu unterstützen, diese besser nutzen zu können.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz? 

Vor allem in den Bereichen Leistungserhöhung, Förderbudget und Digitalisierung sind Änderungen vorgesehen. Zu den wichtigsten Änderungen im Pflegesystem zählen: 

Leistungserhöhungen: 

  • Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung steigen.

  • Familien mit (vielen) Kindern werden über Abschlagsregelungen stärker entlastet. 

  • Die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege und das Pflegegeld werden zum 1. Januar 2024 um 4,5 % erhöht.

  • Geld- und Sachleistungen werden dynamisch und passen sich an übergeordnete Preisentwicklungen an.

  • Arbeitnehmende erhalten bei einem akuten Pflegefall in der Familie sowohl pro Kalenderjahr als auch pro Pflegebedürftigem bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld. 

Förderbudget: 

Viele Pflegebedürftige sind ungenügend darüber aufgeklärt, welche Unterstützungsmaßnahmen ihnen zustehen. Mit dem Förderbudget (50 Mio. Euro) sollen neue Strukturen geschaffen und ein besserer Informationsfluss zu Hilfsmöglichkeiten sichergestellt werden.  

Digitalisierung: 

Auch die Potenziale der Digitalisierung werden künftig stärker für die Pflege genutzt. Laut AOK soll ein neues Kompetenzzentrum diese Potenziale definieren und umsetzen. Außerdem wird es mehr digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen geben, um das Personal dort zu entlasten. 

Neue Beitragssätze seit 2025 

Beitragssatz 

Ab 1. Januar 2025

Allgemein

3,6%

Kinderlose Mitglieder

4,2% 

Abschlagsregelungen (für Kinder unter 25 Jahren) 

Ab 1. Januar 2025

Mitglieder mit 1 Kind 

3,6%

Mitglieder mit 2 Kindern

3,35%

Mitglieder mit 3 Kindern

3,1%

Mitglieder mit 4 Kindern

2.85%

Mitglieder mit 5 oder mehr Kindern

2,6%

Das bedeutet das neue Gesetz für HR 

HR-Teams betrifft das neue Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz vor allem bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung – speziell den steuerlichen Abgaben. Da sich die Beitragssätze und Abschlagsregelungen an der Kinderanzahl der Mitarbeitenden orientieren, braucht HR einen zuverlässigen Überblick über den Kinderstand. Nur so kann sie eine korrekte Abrechnung gewährleisten. 

In Personio können Sie diese Angabe zu einem Pflichtfeld in der digitalen Personalakte Ihrer Arbeitnehmenden machen. Ihre Mitarbeiter:innen füllen das erforderliche Feld mit wenigen Klicks aus, laden zum Beweis eine Geburtsurkunde ihres Kindes hoch und Sie haben immer den richtigen Kinderstand vorliegen.   

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