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Plusstunden: Höchstgrenze, Abbau, Auszahlung
Plusstunden spielen für Beschäftigte und Arbeitgeber eine bedeutende Rolle, weil mit ihnen die vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Im Rahmen eines Arbeitsvertrags sollten in jedem Fall alle grundlegenden Bedingungen für den Umgang mit Plusstunden innerhalb eines Unternehmens vereinbart werden.
Hierbei gibt es verschiedene Optionen wie die Auszahlung der Plusstunden, das Abbummeln durch Freizeitausgleich oder die Möglichkeit, die Plusstunden gleich mit dem Gehalt abzugelten. Erfahren Sie außerdem, in welcher Form sich Krankheit und Kündigung auf das Thema Plusstunden auswirken.
Arbeitszeiten digital erfassen und alle Zeiten im Blick haben – auch die Plusstunden
Was sind Plusstunden?
Als Plusstunden bezeichnet man jene Stunden, die Beschäftigte mehr arbeiten als es in ihrem individuellen Arbeitsvertrag (oder mittelbar in Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) als Regelarbeitszeit vereinbart ist. Plusstunden sind ein Zeitguthaben für Arbeitnehmende.
Das Gegenteil von Plusstunden sind Minusstunden, also Zeitschulden. Sie bezeichnen auf Basis der regelmäßigen Arbeitszeit zu wenig geleistete Stunden. Alles, was Sie über Minusstunden wissen müssen, haben wir für Sie in unserem Beitrag „Minusstunden“ zusammengestellt.
Ohne Arbeitszeitkonto geht nichts
Damit Plus- bzw. Minusstunden überhaupt angerechnet und damit für Arbeitgeber und Arbeitnehmende nachverfolgt werden können, muss eine Bedingung erfüllt werden: das Vorhandensein eines Arbeitszeitkontos (Azk). Auf diesem Konto – das wie ein Bankkonto funktioniert – zahlen Mitarbeitende ihre mehr gearbeitete Zeiten als Plusstunden ein, bei Minusstunden müssen sie zu wenig gearbeitete Zeit später nachholen, um ihr Kontosaldo auszugleichen. Für die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos muss eine Vereinbarung im individuellen Arbeitsvertrag festgehalten sein, eine Betriebsvereinbarung oder tarifliche Bestimmung gelten.
Empfehlung für HR: Regeln Sie das Arbeitszeitkonto grundsätzlich im Arbeitsvertrag. Details wie maximal zulässige Plusstunden oder den maximalen Ausgleichszeitraum für Plusstunden, die Ausgleichsregelungen als solche, regeln Sie besser in einer Betriebsvereinbarung.
Das Arbeitszeitkonto führen – so machen Sie es richtig
Damit Sie Arbeitszeiten immer im Blick haben
Legen Sie in Personio unterschiedliche Arbeitszeitmodelle an und lassen Sie Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten selbst eintragen. Die Führungskraft bestätigt nur noch. So sehen Sie immer, wer wie viele Überstunden hat und können bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Personio jetzt testenSind Plusstunden gleich Überstunden?
Plusstunden bezeichnen in einem Arbeitszeitkonto die von Arbeitnehmenden geleisteten Überstunden. Wichtig: Überstunden müssen von Mitarbeitenden nur dann geleistet werden, wenn sie vor Erbringung vereinbart wurden. Sie müssen auch nur vergütet werden, wenn sie angeordnet oder gebilligt wurden. Mitarbeitende können also nicht einfach selbst entscheiden, länger zu arbeiten und dann Plusstunden auf ihr Arbeitszeitkonto eintragen.
Nicht verwechseln: Überstunden und Mehrarbeit
Mehrarbeit ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht. Er beschreibt das Überschreiten der gesetzlich oder tariflich festgelegten maximalen Arbeitszeit. Beispiel: Die Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt laut geltendem Tarifvertrag 38 Stunden. Arbeiten diese länger, spricht der Tarifvertrag von Mehrarbeit – die unbedingt durch Zuschläge vergütet werden muss.
Bei Überstunden überschreiten Beschäftigte ihre dem Arbeitgeber geschuldete Arbeitszeit, wie sie vertraglich festgelegt ist. Überstunden müssen entweder anteilsmäßig zum vereinbarten Arbeitsentgelt oder in Freizeit vergütet werden.
So erfassen und berechnen Sie Überstunden richtig
Gibt es eine Höchstgrenze für Plusstunden im Arbeitszeitkonto?
Ja, die gibt es, weil der Schutz der Arbeitnehmenden eine hohe Bedeutung im Arbeitsrecht hat. Auch wenn keine konkrete Regelung zu der Frage „Wie viele Überstunden sind höchstens erlaubt?“ gibt, liefert das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eine Anleitung. Dort sind in § 3 maximale Arbeitszeiten von acht Stunden (ohne Pausen) pro Arbeitstag festgehalten. Auf Basis einer Sechs-Tage-Woche ergibt sich also eine gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.
Aber: für einen vorübergehenden Zeitraum kann die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden erhöht werden. Daraus ergeben sich maximal 60 Arbeitsstunden pro Woche. Möglich ist dies allerdings nur dann, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen acht Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden.
Aus diesen Vorgaben ergibt sich in Abhängigkeit von einer im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegten Regelarbeitszeit eine maximal mögliche Anzahl an Plusstunden, die Mitarbeitende in einem bestimmten Zeitraum aufbauen können.
Beispiel: Mira M. arbeitet Vollzeit bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden. Gemessen an der Höchstgrenze von 48 Stunden kann sie pro Woche also höchstens zehn Plusstunden aufbauen. Bei einer 40-Stunden-Woche, wie sie Max M. arbeitet, können pro Woche maximal 8 Plusstunden entstehen.
Sonderregelung für Arbeitnehmende mit Mindestlohn
In § 2 Abs. 2 Satz 3 Mindestlohngesetz ist festgelegt, dass die Plusstunden nicht über 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit liegen dürfen.
Plusstunden mit Kurzarbeit abbauen?
Gerade in Corona-Zeiten war Kurzarbeit ein wichtiges arbeitsrechtliches Thema. Viele Unternehmen mussten aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit anmelden. Arbeitnehmer:innen erhielten wegen der Verkürzung der normalerweise geltenden Arbeitszeit Kurzarbeitergeld. Alle Sonderregelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld endeten am 30. Juni 2023.
Grundsätzlich gilt in Bezug auf Plusstunden: Bevor die Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld auszahlt, müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, um einen drohenden Stellenabbau zu verhindern. Dazu zählt auch das Abbauen von auf den Arbeitszeitkonten der Mitarbeitenden aufgebauten Plusstunden sowie das Einbringen möglichen Resturlaubs aus dem Vorjahr. Arbeitszeitkonten müssen also ausgeglichen sein, bevor Kurzarbeitergeld ausbezahlt werden kann. Bestimmte Arbeitszeitguthaben sind allerdings geschützt und müssen nicht angegriffen werden.
Plusstunden abbauen, auszahlen oder abgelten?
HR sollte auf jeden Fall regeln, wie viele Plus- oder Minusstunden maximal in welchem Zeitraum gesammelt werden können. Weiterhin muss auch die Möglichkeit zum Ausgleich der Stunden (Art des Ausgleichs und Frist) vereinbart sein. Grundsätzlich können Plusstunden entweder ausbezahlt oder durch Freizeit abgegolten werden.
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Im Allgemeinen müssen Plusstunden (wie auch die Mehrarbeit) ausgeglichen werden. Finanziell oder als Freizeit. Gesetzliche Regelungen zur Vergütung von geleisteten Plusstunden gibt es nicht. Für Mehrarbeit – also jene Stunden, die über den gesetzlich festgelegten Maximalgrenzen liegen – werden Zuschläge gezahlt.
Wie Sie die Vergütung von Überstunden berechnen
Werden Plusstunden durch Freizeit ausgeglichen, also „abgebummelt“, können Arbeitnehmer:innen nicht erwarten, den genauen Zeitpunkt für das Abbummeln ihrer Plusstunden selbst bestimmen zu dürfen. Wann die geleisteten Plusstunden in Freizeit ausgeglichen werden, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Häufig lassen Unternehmen ihre Mitarbeitenden die Überstunden zeitnah abbauen, um damit längere Abwesenheiten zu verhindern.
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Plusstunden mit dem Gehalt abgegolten
In Einzelarbeitsverträgen sind Klauseln üblich, nach denen Plusstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Diese Klauseln sind allerdings nur dann wirksam, wenn sie transparent und verständlich sind.
Beispiel für eine angemessene Regelung: „Mit der monatlichen Bruttovergütung sind jegliche Überstunden bis maximal 10 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit abgegolten. Die Anzahl der Überstunden, die über diese Maximalgrenze hinausgehen, werden grundsätzlich in Freizeit abgegolten (aber nicht in vollen Tagen).“
Grundsätzlich gilt: Regeln Sie als HR das Thema Überstunden transparent und möglichst detailliert (wenn keine kollektivrechtlichen Regelungen vorliegen). Vereinbaren Sie z. B. einen festen Überstundensatz für alle Überstunden oder staffeln Sie die Vergütung von Plusstunden nach der Anzahl der geleisteten Überstunden. Ohne Regelung ist eine Auszahlung von geleisteten Plusstunden nicht möglich.
Wenn Plusstunden durch Freizeit ausgeglichen werden sollen, muss das gleichfalls sauber geregelt sein. Genauso wie der Zeitraum, in dem nicht ausgeglichene Plusstunden verfallen. Das Verfallsdatum muss mindestens drei Monate umfassen oder die Plusstunden verfallen nach drei Jahren, wie es § 195 Bürgerliches Gesetzbuch regelt.
Plusstunden und Krankheit
Erkranken Beschäftigte während des Abbummelns von geleisteten Plusstunden, müssen sie in den sauren Apfel beißen. Denn im Gegensatz zu Krankheit während des Erholungsurlaubs werden ihm die Plusstunden aus Mehrarbeit nicht wieder gutgeschrieben. Sie verfallen.
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Plusstunden bei Kündigung
Die Kündigung liegt auf dem Tisch. Was geschieht jetzt mit den aufgebauten Plusstunden? Ein Blick in den Arbeitsvertrag (oder einen Betriebsvereinbarung) ist jetzt ratsam. Dort sollte geregelt sein, was mit den Plusstunden nach einer Kündigung geschieht – werden sie ausbezahlt oder können sie in Freizeit umgewandelt werden?
Liegt keine Regelung zu Plusstunden auf dem Tisch, müssen sich die Parteien über den Umgang mit der geleisteten Mehrarbeit einigen. Nur wenn Plusstunden auch wirklich geleistet wurden, können Mitarbeitende deren Auszahlung verlangen. Sie sind in der Nachweispflicht. Arbeitszeitkonten sorgen in diesem Fall dafür, dass beide Seiten den Überblick behalten.
Achtung: Bei einer fristlosen Kündigung können Plusstunden nicht abgebummelt werden!
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