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Sicherheit am Arbeitsplatz: Alles, was Sie wissen sollten!
Gemäß einer 2012 durchgeführten Befragung von über 300 Unternehmen sind Investitionen in die Sicherheit am Arbeitsplatz lukrativ: Mit einem „Return on Prevention“ von 2.2 zahlt sich jeder in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz investierte Euro mehr als doppelt aus.
Zwar sind Maßnahmen zur Arbeitssicherheit in erster Linie gesetzlich verankert. Arbeitsschutz ist jedoch auch im Interesse der Unternehmen selbst, da dieser für vergleichsweise produktive und zufriedene Arbeitnehmer:innen sorgt. Welche Kernaspekte dabei unbedingt zu berücksichtigen sind, erfahren Sie im Folgenden.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Verantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber sowie seine Vertretung.
In einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber Gefahren und adäquate Arbeitsschutzmaßnahmen dokumentieren.
Betriebsärztliches Personal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte sind für viele Unternehmen verpflichtend.
Inhalt
- 1Was bedeutet Sicherheit am Arbeitsplatz und wie ist sie geregelt?
- 2Worauf Arbeitgeber beim Thema Sicherheit am Arbeitsplatz achten müssen
- 3Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
- 4Verantwortlichkeiten für die Arbeitssicherheit
- 5Sicherheit am Arbeitsplatz: Beispiele
- 6Arbeitssicherheit fördern: im Sinne eines reibungslosen Unternehmensalltags
- 7FAQ
Was bedeutet Sicherheit am Arbeitsplatz und wie ist sie geregelt?
Die Sicherheit am Arbeitsplatz umfasst die Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Unfällen sowie eine menschengerechte Gestaltung des Arbeitsumfelds. Dazu gehört das Erkennen von Gefährdungspotenzialen genauso wie passende Maßnahmen zu deren Beseitigung bzw. Minimierung. Das übergeordnete Ziel besteht im Schutz und Erhalt der psychischen und physischen Gesundheit aller Mitarbeitenden.
Insbesondere dem Arbeitgeber kommen vor diesem Hintergrund zahlreiche Pflichten zu, die ihm von Gesetzes wegen auferlegt sind. Die zentrale Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die allgemeinen Grundsätze und Pflichten beschreibt. Ergänzend existieren weitere Verordnungen, wie z. B. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung sowie Vorgaben vonseiten der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Nicht zuletzt fällt auch das Mutterschutzgesetz (MuSchArbV) in diesen Bereich.
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Worauf Arbeitgeber beim Thema Sicherheit am Arbeitsplatz achten müssen
Zahlreiche Überlegungen und Vorkehrungen sind notwendig, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Neben gestaltungs- und arbeitstechnischen Gesichtspunkten betrifft dies auch die Bestellung oder Schulung von speziellem Personal.
Arbeitsplatzgestaltung
Eine angemessene Arbeitsplatzgestaltung trägt aus gesundheitlicher Sicht zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Geräuschreduktion, gute Lichtverhältnisse und ausreichend Erholungsmöglichkeiten schaffen darüber hinaus optimale Voraussetzungen für produktive und leistungsfähige Mitarbeitende. Weitere Gesichtspunkte, die zu einem vorbildlichen, gesunden Arbeitsumfeld beitragen, sind:
Ergonomie: benutzerfreundliche Anordnung von Bildschirmen und Lichtquellen, ausreichend Bewegungsfläche
Technologie: Erleichterungen durch mechanische und technische Hilfsmittel
Organisatorische Aspekte: Einhaltung von Arbeits-/Pausenzeiten und Bereitstellung von Pausenräumen
Lesetipp: So gelingt die Arbeitsplatzgestaltung!
Unterweisung der Mitarbeiter:innen
Die unzureichende Unterweisung von Mitarbeitenden stellt eine mögliche Gefahrenquelle dar und kann somit die Sicherheit am Arbeitsplatz beeinträchtigen. Darum ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Tätigkeiten und ihres Arbeitsplatzes ausreichend zu unterweisen. Dies hat gemäß §12 ArbSchG
nach Einstellung von Beschäftigten,
bei Veränderungen im Aufgabenbereich und
bei Einführung neuer Technologien oder Arbeitsmittel zu erfolgen.
Der Arbeitgeber hat zudem sicherzustellen, dass Arbeitnehmer:innen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen (§3 ArbSchG).
Erste Hilfe am Arbeitsplatz
Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört es, sicherzustellen, dass Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Die Erste-Hilfe-Maßnahmen gliedern sich dabei in drei Komponenten:
personell: mittels Ersthelfer:innen, Betriebsarzt oder -ärztin und Betriebssanitäter:in
organisatorisch: durch Hinweise auf Unfallgefahren, Ausbildung und Koordination von Ersthelfer:innen
sachlich: beispielsweise durch Bereitstellung von Verbandskästen und Notruftelefonen
Gut zu wissen: Die Anzahl erforderlicher Ersthelfer:innen richtet sich unter anderem nach der Zahl der anwesenden (versicherten) Beschäftigten. Ab zwei Beschäftigten ist bereits ein:e Ersthelfer:in vonnöten. Bei mehr als 20 Beschäftigten ist die Art des Betriebes (und damit das Gefährdungspotenzial) mitentscheidend. Ein Betriebssanitäter ist normalerweise ab 1500 (versicherten) Beschäftigten zu stellen.
Schutzkleidung
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden unter bestimmten Voraussetzungen Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Sicherheit am Arbeitsplatz trotz technischer oder organisatorischer Maßnahmen nicht vollständig gegeben ist. Während herkömmliche Arbeitskleidung lediglich die private Kleidung vor Beschädigung bewahren soll, trägt Schutzkleidung zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. In Form von Jacken, Hosen, Schürzen, Stiefeln, Handschuhen oder Vollschutzanzügen schützt diese beispielsweise vor:
Kälte, Hitze und mechanischer Einwirkung
chemischen Gefahrstoffen
infektiösen Erregern
Handhabung und Aufbewahrung von Arbeitsmitteln
Als Arbeitsmittel zählen sämtliche Geräte, Werkzeuge, Hilfsstoffe und sonstige Gegenstände, die Mitarbeitende zur Ausübung ihrer Tätigkeiten verwenden. Neben einer adäquaten Unterweisung in die sachgemäße Bedienung ist auch eine sichere Aufbewahrung essenziell. Dies beinhaltet zum Beispiel die Lagerung von Gefahrstoffen, insbesondere in verarbeitenden Industriebetrieben.
Psychische Belastung am Arbeitsplatz
Seit Jahren häufen sich psychische Erkrankungen. Dass diese oftmals durch Überlastung am Arbeitsplatz, Zeitdruck oder Konflikte mitverursacht werden, ist dabei keinesfalls auszuschließen. Im Sinne der psychologischen Sicherheit am Arbeitsplatz gilt es, eine offene, akzeptierende und vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen.
Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gilt es, sämtliche Gefahren und Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz darzulegen. Zu diesem Zweck ist der Arbeitgeber angehalten, sich ein Bild von möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu machen. Er muss die Arbeitsbedingungen prüfen und ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen – je nach Art der Tätigkeit – zu treffen sind (ArbSchG §5, ArbStättV §3).
Anschließend erhalten die Arbeitnehmer:innen basierend auf der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Unterweisungen. Zusätzlich müssen Ergebnis, Maßnahmen sowie Überprüfung der Wirksamkeit dokumentiert werden (ArbSchG §§3 u. 6).
Lesetipp: Das gehört in eine Arbeitsplatzbeschreibung!
Verantwortlichkeiten für die Arbeitssicherheit
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung aller Mitarbeitenden, sicherheitsbewusst zu handeln und den Sicherheitsvorgaben Folge zu leisten. Hauptverantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist jedoch stets der Arbeitgeber. Als mitverantwortlich gelten unter anderem:
gesetzliche Vertretung
Geschäftsführung
Vorstand
vertretungsberechtigte Gesellschafter:innen (bei einer Personenhandelsgesellschaft)
geschäftsleitende Angestellte
Gut zu wissen: Gemäß § 80 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat das Einhalten der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere fachkundige Personen mit sicherheitswahrenden Pflichten und Aufgaben (schriftlich!) zu beauftragen. Ab einer bestimmten Anzahl beschäftigter Personen muss der Arbeitgeber zudem folgende spezialisierte Fachkräfte verpflichtend einsetzen:
Betriebsarzt/Betriebsärztin – in der Regel verpflichtend ab einer beschäftigten Person
Fachkraft für Arbeitssicherheit – in der Regel verpflichtend ab einer beschäftigten Person
Sicherheitsbeauftragte:r – in der Regel verpflichtend ab 20 Mitarbeitenden
Der betriebsärztliche Dienst bzw. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit können dabei entweder als unternehmensinterne oder -externe Mitarbeitende tätig sein.
Sicherheit am Arbeitsplatz: Beispiele
Potenzielle Gefährdungen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu deren Verhinderung äußern sich vielfältig:
Stolperfallen: Stürze nach Ausrutschen und Stolpern zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Bereits ein konsequentes Verräumen von frei liegenden Kabeln mindert die Sturzgefahren erheblich. Auch das Anbringen und konsequente Nutzen von Treppengeländern und Handläufen kann sich als unfallvermeidend erweisen.
Chemikalien: Selbst in Unternehmen, die nicht in erster Linie der Chemiebranche zuzuordnen sind, kann es (unbeabsichtigt) zu Kontakt mit gesundheitsschädlichen Chemikalien kommen. Besonders stark von derartigen Risiken betroffen sind Reinigungskräfte. Nicht immer lassen sich Gefahrstoffe vermeiden oder gar durch ungefährliche Stoffe ersetzen. Das Sicherheitsdatenblatt – eine Art Beipackzettel für die Anwendung – gibt Aufschluss über die betreffende Substanz und liefert Empfehlungen zu ihrer Handhabung. Schon die konsequente Verwendung von Schutzhandschuhen erweist sich gerade im Umgang mit Gefahrstoffen als wichtiges Mittel, Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Ergonomie: Tätigkeiten, die ein langes Sitzen erfordern oder mit einer unnatürlichen Haltung einhergehen, belasten den Rücken und die Wirbelsäule. Eine optimale Höheneinstellung von Stühlen und Bildschirmen sowie regelmäßige Pausen schaffen Abhilfe. Auch mit geförderten Gesundheitsprogrammen, wie z. B. regelmäßigen Gymnastik-Sessions im Büro, kann Erkrankungen wie Rückenleiden entgegengewirkt werden.
Lesetipp: Datenschutz am Arbeitsplatz
Arbeitssicherheit fördern: im Sinne eines reibungslosen Unternehmensalltags
Für einen reibungslosen Arbeitsablauf ist es unerlässlich, sowohl physische als auch psychische Belastungs- und Gefährdungsquellen zu identifizieren und zu reduzieren. Vor allem Arbeitgebern und leitenden Angestellten kommt im Hinblick auf die Sicherheit am Arbeitsplatz eine große Verantwortung zuteil.
Mithilfe eines strukturierten Personalmanagements behalten Sie die Tätigkeiten und Arbeitsprofile Ihres Personals stets im Blick. Das hilft Ihnen auch bei der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung: Ändert sich beispielsweise ein Tätigkeitsfeld, ändern sich möglicherweise auch die Sicherheitsanforderungen. Wird eine neue Arbeitskraft eingestellt, darf eine entsprechende Einweisung nicht fehlen. Die All-in-One HR Management Software von Personio erleichtert Ihnen diesen Weg, indem Daten zentral und übersichtlich gespeichert werden und jederzeit abrufbereit zur Verfügung stehen.
FAQ
Was gehört zur Sicherheit am Arbeitsplatz?
Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, bedarf es Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen sowie physischen Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer:innen. Dazu gehören z. B. eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung oder die Bereitstellung von Schutzkleidung. Weitere zentrale Aspekte stellen zudem die Unterweisung von Mitarbeitenden in sicheres Arbeiten sowie die Ausbildung von Ersthelfer:innen dar.
Was versteht man unter einem sicheren Arbeitsplatz?
An einem sicheren Arbeitsplatz können Arbeitnehmer:innen ihrer Tätigkeit frei von Gesundheitsrisiken nachgehen. Dazu gilt es, Gefahrenquellen zu identifizieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Wer ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig?
Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortlichkeit hinsichtlich der Sicherheit am Arbeitsplatz. Eine Mitverantwortung erstreckt sich darüber hinaus unter anderem auf gesetzliche Vertreter:innen und leitende Angestellte. Mitarbeitende erhalten eine Einweisung und sind selbstverständlich angehalten, den Vorgaben zu folgen und – auch in ihrem eigenen Interesse – auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu achten.
Warum ist Sicherheit am Arbeitsplatz wichtig?
Damit Arbeitnehmer:innen ihrer Tätigkeit auf Dauer und ohne Beeinträchtigungen nachgehen können, ist es entscheidend, für ein sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen.
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