Sonderurlaub bei Hochzeit: Anspruch, Dauer & Gesetz

Sonderurlaub bei Hochzeit

Abseits vom gesetzlich verankerten Erholungsurlaub lassen besondere persönliche Anlässe wie Hochzeiten den nachvollziehbaren Wunsch nach zusätzlichem Sonderurlaub aufkommen. Doch ob Arbeitnehmende einen entsprechenden Anspruch darauf haben, ist zunächst schwer zu überblicken. Denn: Das Bundesurlaubsgesetz kennt diesbezüglich keine Regelungen. Wir beleuchten in diesem Artikel, wer wann und wie eine bezahlte Auszeit für sich in Anspruch nehmen kann. 

Key Facts

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass eine bezahlte Freistellung („Sonderurlaub“) aus gewissen persönlichen Gründen möglich ist.

  • Einige Arbeitnehmende haben Anspruch auf Sonderurlaub, wenn sie selbst oder enge Verwandte heiraten.

  • Der Sonderurlaub anlässlich einer Hochzeit kann durch (tarif-)vertragliche Regelungen verwehrt werden.

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Was bedeutet Sonderurlaub?

Sonderurlaub umfasst jenen Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub sowie über etwaigen vom Arbeitgeber gewährten Zusatzurlaub hinausgeht. Auf diese Weise kommen Arbeitnehmende in den Genuss einer Freistellung, wobei sie weiterhin das volle Gehalt beziehen.

Sonderurlaub von A bis Z: Hier finden Sie alles Wichtige.

Sonderurlaub bei Hochzeit: gesetzliche Regelungen

Im Unterschied zum Erholungsurlaub handelt es sich beim Sonderurlaub um keinen gesetzlich festgelegten Begriff. Aus § 616 BGB geht jedoch hervor, dass Arbeitnehmende aus persönlichen und unverschuldeten Gründen ein Recht auf Freistellung haben können – und zwar unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Das Gesetz nennt keinen konkreten Zeitrahmen, spricht jedoch von einer „verhältnismäßig nicht erheblichen“ Zeit.

Erfahren Sie hier, wann eine Freistellung bezahlt bzw. unbezahlt erfolgen kann.

Die Eheschließung sowie die rechtlich gleichgestellte eingetragene Lebensgemeinschaft fallen nach gültiger Rechtsprechung unter den genannten Paragrafen. Damit fußt der Sonderurlaub bei einer Hochzeit auf einer gesetzlichen Basis. 

Vertragliche Regelungen für einen Hochzeitsurlaub

Aufgrund des sehr allgemein gehaltenen § 616 BGB sind in der Praxis vertragliche Regelungen üblich, um etwaigen Sonderurlaub zu spezifizieren. Oft werden diese in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen festgehalten. 

Aber auch das Gegenteil ist möglich: Der Anspruch auf Sonderurlaub kann für bestimmte Ereignisse – wie etwa eine Hochzeit – sogar ausdrücklich ausgeschlossen werden. Dabei kommt es auf die präzise Formulierung und eindeutige Bezugnahme an. Ein pauschales Verbot jeglichen Sonderurlaubs ist in der Regel unwirksam

Welche Regeln für den Sonderurlaub bei einem Umzug gelten, lesen Sie hier.

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Sonderurlaub bei Hochzeit: Anspruch

Besteht weder ein Tarifvertrag noch eine entsprechende Betriebsvereinbarung, wird der Sonderurlaubsanspruch bestenfalls im individuellen Arbeitsvertrag festgehalten. Andernfalls entsteht bei Arbeitnehmenden schnell Unklarheit darüber, welche Regeln für die eigene Hochzeit – oder die von nahestehenden Personen – gelten. 

Eigene Hochzeit

Streng genommen, müsste sich der Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit lediglich auf die Zeit der Trauzeremonie beschränken. Aufgrund des gesellschaftlichen Werts der Eheschließung erachten die meisten Gerichte jedoch einen ganzen Tag Sonderurlaub als gerechtfertigt. Dies gilt sowohl für kirchliche als auch für standesamtliche Trauungen, sodass durch deren Kombination auch zwei Tage Sonderurlaub möglich sind. Des Weiteren fällt ein Hochzeitsjubiläum wie die Silberne Hochzeit ebenfalls unter die Regelung.

Von diesem möglichen Sonderurlaubsrecht weichen einige verbreitete Tarifverträge bzw. Verordnungen ab. Kein explizites Sonderurlaubsrecht für den Hochzeitstag gewähren:

  • der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)

  • der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

  • der Tarifvertrag der Länder (TV-L)

  • die Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte

Nichtsdestotrotz ist es vorstellbar, dass ein entgegenkommender Arbeitgeber den Antrag auf Sonderurlaub für eine Hochzeit bewilligt. 

Eine grundlegende Voraussetzung dabei ist, dass der/die Arbeitnehmer:in am Tag der Hochzeit regulär arbeiten würde. Dies schließt somit eine etwaige Elternzeit und in vielen Fällen auch die Wochenenden aus.

Hochzeit eines Verwandten

Grundsätzlich können die persönlichen Gründe als Voraussetzung für eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB durch Familienzugehörigkeit motiviert sein. Damit kann also auch die Hochzeit von engen Verwandten (z. B. von Eltern, Kindern) einen Sonderurlaub rechtfertigen. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1973 fällt auch die Goldene Hochzeit der Eltern darunter (BAG 25.10.1973, Az. 5 AZR 156/73). 

Sonderurlaub bei Todesfall: Welche Rechte haben Arbeitnehmende?

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Sonderurlaub für Hochzeit beantragen

Arbeitnehmende beantragen ihren Sonderurlaub möglichst frühzeitig, d. h., sobald eine Hochzeit absehbar ist. Dafür bieten sich verschiedene Kanäle an: 

  • E-Mail bzw. Brief: Die schriftliche Variante gewährt mehr Rechtssicherheit, sofern auch die Zusage vonseiten des Arbeitgebers auf diesem Weg erfolgt.

  • Mündlich bzw. telefonisch: Wer das (persönliche) Gespräch mit Vorgesetzten oder der Personalabteilung bevorzugt, kann auch auf diesem Weg um Sonderurlaub bitten. Um selbst auf der (rechts-)sicheren Seite zu sein, ist es jedoch empfehlenswert, eine schriftliche Bestätigung anzufordern.

  • Mittels Personalverwaltungssoftware: Wird eine Software mit der entsprechenden Funktion für Sonderurlaub genutzt, ist diese Option besonders unkompliziert. 

Lesetipp: Unter welchen Bedingungen ist unbezahlter Urlaub gerechtfertigt?

Hochzeitssonderurlaub: keine Selbstverständlichkeit

Auch wenn eine Hochzeit zweifellos ein wichtiges persönliches Ereignis darstellt, ist die anlassbezogene Genehmigung eines Sonderurlaubs durch den Arbeitgeber weder eine Selbstverständlichkeit noch ein explizites Arbeitnehmerrecht. 

Hinsichtlich der Personalverwaltung gilt es, die bezahlte Freistellung als gesonderte Kategorie zu behandeln. Analog zum Erholungsurlaub geht dies mit einer Beantragung vonseiten der Arbeitnehmenden einher, die von der Personalabteilung zu bearbeiten ist. 

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FAQ

Kann der Arbeitgeber den Antrag auf Sonderurlaub ablehnen?

Bei einem Antrag auf Sonderurlaub muss in der Regel im Einzelfall geprüft werden, ob ein Anspruch nach § 616 BGB vorliegt. Bei einer Ablehnung vonseiten des Arbeitgebers können Mitarbeitende wiederum den Rechtsweg beschreiten. Für eigene Hochzeiten oder die enger Verwandter existieren jedoch bereits Gerichtsurteile, die den Anspruch für Arbeitnehmende bestätigt haben.

Was passiert, wenn der/die Mitarbeiter:in während eines Sonderurlaubs krank wird?

Erkranken Mitarbeitende am Sonderurlaubstag, sind sie dementsprechend nicht zur Ausübung der geplanten privaten Tätigkeit (z. B. der Hochzeit) in der Lage. In diesem Fall sollten betroffene Arbeitnehmende eine Krankmeldung beim Arbeitgeber einreichen. Geht dies mit einer Verschiebung des eigenen Hochzeitstermins einher, ist ein erneuter Sonderurlaub zu beantragen.

Kann zusätzlicher Urlaub zum Sonderurlaub hinzugefügt werden?

Eine auf zwei (Arbeits-)Tage verteilte standesamtliche und kirchliche Trauung würde ohnehin zu zwei Sonderurlaubstagen berechtigen. Für die sich eventuell anschließende Hochzeitsreise müsste selbstverständlich das normale Urlaubskontingent herhalten.

Disclaimer

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