Sonderurlaub im Todesfall: Anspruch, Dauer & Gesetz

Sonderurlaub im Todesfall

Ein Todesfall im engen Umfeld kann Betroffene massiv aus der Bahn werfen – privat wie auch beruflich. Um den emotionalen Schock zu bewältigen, wichtige Angelegenheiten zu regeln oder der Beerdigung beizuwohnen, ist meist eine Auszeit vonnöten. Mittels Sonderurlaub können Arbeitgeber Verständnis zeigen und Angestellte bezahlt freistellen. Wir widmen uns im Folgenden den relevanten Gesetzesgrundlagen, Richtlinien und Alternativen für Sonderurlaub bei einem Todesfall

Key Facts

  • Mithilfe von Tarif- oder Arbeitsverträgen lässt sich festlegen, ob und wann Angestellten Sonderurlaub zusteht.

  • In der Praxis entscheidet meist das Verwandtschaftsverhältnis zu den Verstorbenen über die Dauer der Freistellung.

  • Emotional stark belastete Arbeitnehmende können nach einem Todesfall unter Umständen krankgeschrieben werden.

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Was bedeutet Sonderurlaub im Todesfall?

Arbeitnehmende können unter bestimmten Voraussetzungen und für einen kurzen Zeitraum bezahlt freigestellt werden. Diese umgangssprachlich als „Sonderurlaub“ bezeichnete Form der Auszeit kann durch verschiedene Arten von persönlichen, unverschuldeten Umständen zustande kommen. Dazu zählt unter anderem auch ein Todesfall im engeren Umfeld.

Lesen Sie hier mehr über alle weiteren Gründe für einen Sonderurlaub.

Sonderurlaub im Todesfall: Anspruch und Dauer

Anders als der im Bundesurlaubsgesetz verankerte Erholungsurlaub, entbehrt der Sonderurlaub einer konkreten Gesetzesgrundlage. Infolgedessen kann von keinem definitiven Sonderurlaubsanspruch die Rede sein. Allerdings stellt der Sonderurlaub bei Todesfällen einen Bestandteil von zahlreichen vertraglichen Regelwerken dar. Im Sinne der Vertragsfreiheit obliegt es Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften, vertragliche Regeln für einen Sonderurlaub im Todesfall festzulegen. 

Diese Regeln gelten für Sonderurlaubstage bei einer Hochzeit.

Sonderurlaub bei Todesfall für Angestellte mit Tarifvertrag

Tarifverträge enthalten in der Regel einen Abschnitt zu den Modalitäten eines  Sonderurlaubs. Meist sind darin die konkreten Fälle (z. B. Tod des Ehepartners/der Ehepartnerin) sowie die zu gewährende Anzahl an Sonderurlaubstagen aufgelistet. Im Geltungsbereich des TVöD sowie TV-L stehen Angestellten zwei Sonderurlaubstage für den Tod folgender Angehöriger zu: 

  • Ehepartner:in

  • Lebenspartner:in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes

  • Kind 

  • Elternteil

Tarifverträge für die freie Wirtschaft enthalten mitunter leicht abweichende Bedingungen. Beispielsweise gewährt der Manteltarifvertrag für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (Tarifgebiet Baden-Württemberg) Folgendes:

  • drei Sonderurlaubstage beim Tod des Ehegatten oder der Ehegattin,

  • einen Sonderurlaubstag beim Tod der Eltern, Kinder, Stiefkinder, Geschwister und Schwiegereltern bzw. zwei Sonderurlaubstage für die Teilnahme an der Beerdigung,

  • einen Sonderurlaubstag für die Teilnahme an der Beerdigung von Großeltern und Enkel:innen.

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Sonderurlaub bei Todesfall für Angestellte ohne Tarifvertrag

Unterliegen Angestellte keinem Tarifvertrag, sind oft Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge maßgeblich. Enthalten diese keine expliziten Regeln, sollten Arbeitgeber und Angestellte den etwaigen Sonderurlaub anlässlich eines Todesfalls gemeinsam besprechen. 

Sonderurlaub bei Todesfall für Beamt:innen

Die „Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes“ (SUrlV) bezüglich Sonderurlaubs bei Todesfall entspricht den Richtlinien des TVöD sowie TV-L. Der Tod von Ehepartner:in, Lebenspartner:in, Kind oder Elternteil berechtigt zu zwei Sonderurlaubstagen. Auf Landesebene gibt es für Staatsbedienstete separate Verordnungen, die jedoch sehr ähnliche oder identische Vereinbarungen beinhalten. 

Sonderurlaub im Todesfall: Unterschiede hinsichtlich des Verhältnisses

Sonderurlaub kommt normalerweise nur dann infrage, wenn Betroffene familiär bzw. emotional eng mit den Verstorbenen verbunden sind. Eine klare Abgrenzung ist nicht immer möglich. Die meisten Regelungen betreffen allerdings konkrete Personengruppen.

Partner:innen und enge Verwandte

Verordnungen wie die SUrlV oder die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes bzw. der Länder legitimieren einen Sonderurlaubsanspruch, wenn besonders enge Angehörige versterben. Dies ist etwa bei einem Todesfall in der Familie (Bruder, Schwester, Elternteile und eigene Kinder) oder beim Tod von Ehe-/Lebenspartner:innen der Fall. 

Entferntere Verwandte

Beamtinnen und Beamten, Angestellten im öffentlichen Dienst sowie vielen anderen Arbeitnehmenden steht keinerlei Sonderurlaub zu, wenn entferntere Verwandte und Angehörige versterben und beigesetzt werden. Darunter zählen etwa Todesfälle von Schwiegereltern, Stiefeltern, Schwäger:innen, Großeltern, Onkeln und Tanten. 

Eine Ausnahme bildet beispielsweise der bereits aufgeführte Manteltarifvertrag für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Dieser schließt auch die Schwiegereltern mit ein und ermöglicht des Weiteren Sonderurlaub für die Beerdigung von Großeltern und Enkel:innen. Analoge Regelungen sind mitunter auch in unternehmenseigenen Betriebsvereinbarungen zu finden.

Sonstige Beziehungen

Oft umfasst der Kreis der nahestehenden Personen auch weitere mitunter nicht verwandte Personen, darunter enge Freund:innen, langjährige Kolleg:innen oder Vereinsmitglieder. Trotzdem ist in der Regel kein Sonderurlaubsanspruch zu erwarten, wenn jemand aus dem genannten Personenkreis verstirbt.

Für diese Todesfälle bleibt meist nur die Möglichkeit, kurzfristigen Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung zu beantragen.

Ob ein Umzug mit Sonderurlaub vereinbar ist, erklären wir in diesem Artikel.

Sonderurlaub im Todesfall: gesetzliche Regelungen

Sofern Arbeitnehmende durch einen persönlichen, nicht selbst verschuldeten Grund vorübergehend unfähig zur Erbringung ihrer Arbeitsleistung sind, greift das Bürgerliche Gesetzbuch: In § 616 wird begründet, dass unter dieser Voraussetzung ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung gegeben ist. Der Paragraf greift dann, wenn keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Das Gesetz definiert jedoch nicht genauer, für welche Angehörigen und in welchem Umfang eine Freistellung legitim ist. 

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Sonderurlaub im Todesfall beantragen

Da Todesfälle oft plötzlich eintreten, haben Arbeitnehmende sowie deren Arbeitgeber häufig kaum Vorlaufzeit, um einen Sonderurlaub in die Wege zu leiten. In einer solchen Situation ist es deshalb zunächst vonnöten, die Vorgesetzten zu informieren und die grundsätzliche Möglichkeit einer Freistellung zu besprechen. 

Abhängig von der emotionalen Verfassung können Angestellte entscheiden, zum Telefonhörer zu greifen oder nur eine kurze E-Mail bzw. Kurznachricht zu schreiben. Verwendet das Unternehmen eine geeignete Software zur Abwesenheitsverwaltung, reichen womöglich einige Klicks, um Sonderurlaub zu beantragen.

Weitere Formalitäten lassen sich mitunter erst im Nachhinein klären – etwa ob die Abwesenheit als bezahlter oder unbezahlter Sonderurlaub, als regulärer Urlaub oder auf sonstige Weise verbucht wird. 

Lesen Sie hier alles Wichtige rund um bezahlte und unbezahlte Freistellung.

Krankschreibung nach einem Todesfall

Verstirbt eine nahestehende Person, kann dies bei den Hinterbliebenen zunächst für eine starke psychisch-emotionale Belastung sorgen. Wenn sich derart betroffene Mitarbeiter:innen akut arbeitsunfähig fühlen, rückt die Frage nach Sonderurlaub in den Hintergrund. Dann sollte man das ärztliche Gespräch suchen, um eine Krankschreibung zu erwirken. 

Erfahren Sie hier, welche Vorgaben und Pflichten für Krankmeldungen gelten.

Auszeit zum Trauern 

Wenn nahe Familienangehörige versterben, gerät das Privat- und Arbeitsleben der Hinterbliebenen oftmals komplett aus den Fugen. Trauerarbeit sowie die Bewältigung der wichtigsten organisatorischen Aufgaben sind ohne berufliche Auszeit kaum zu leisten.

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FAQ

Bei welchem Todesfall gibt es Sonderurlaub?

Grundsätzlich gibt es keine verbindlichen Regelungen für Sonderurlaub anlässlich eines Todesfalls. Bundesbeamt:innen, Angestellte im öffentlichen Dienst und in einigen Unternehmen erhalten Sonderurlaub, wenn nahe Angehörige versterben. Dazu zählen Elternteile, Kinder und der/die Ehepartner:in. 

Wann Sonderurlaub bei Beerdigung?

Durch Sonderurlaub haben Betroffene die Gelegenheit, nach einem Todesfall zu trauern sowie einer Beerdigung beizuwohnen. Oft gewähren Arbeitgeber zwei Sonderurlaubstage, die etwa für den Todestag sowie den Tag der Beerdigung aufgewendet werden können.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sonderurlaub zu geben?

Der Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall kann durch den Arbeitgeber explizit ausgeschlossen werden – etwa durch eine Klausel im Arbeitsvertrag. Des Weiteren kann dort geregelt sein, dass nur bei gewissen Verwandtschaftsverhältnissen das Recht auf Sonderurlaub besteht (z. B. Tod von Ehepartner:innen sowie Verwandten ersten Grades).

Kann Sonderurlaub im Todesfall abgelehnt werden?

Beantragen Arbeitnehmende Sonderurlaub aufgrund eines Todesfalls, können Arbeitgeber diesen auch ablehnen. Dies ist rechtmäßig, wenn beispielsweise vertragliche Regeln dem entgegenstehen oder es sich bei den verstorbenen Personen um entfernte Verwandte handelt. Oft zeigen sich Arbeitgeber jedoch verständnisvoll und kulant angesichts schwerer Schicksalsschläge.

Disclaimer

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