Teilzeit in Elternzeit: Voraussetzungen, Antrag stellen & Regeln

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Familie geht vor: Frisch gebackene Eltern können sich bis zu drei Jahre eine Auszeit vom Job nehmen und sich um ihr Kind kümmern. Das staatliche Elterngeld hilft dabei, diese Zeit finanziell zu überbrücken.

Allerdings müssen oder möchten viele Eltern nach einer Weile wieder arbeiten. Ist es möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten? Für wen lohnt sich das? Wie muss der Antrag gestellt und welche Regelungen müssen beachtet werden? Alle Antworten finden Sie in diesem Artikel.

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Dürfen Beschäftigte in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland haben einen Anspruch darauf, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten zu können, mindestens 15 bis maximal 32 Wochenstunden. Das legt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) fest. Nach Ende der Elternzeit kehren die Beschäftigten wieder automatisch zum vorigen Arbeitsverhältnis und zu den vorigen Arbeitszeiten zurück.

Haben die Arbeitnehmenden vor der Elternzeit bereits in Teilzeit gearbeitet, können sie diese einfach fortsetzen oder ihre Arbeitszeit weiter reduzieren. Ebenso darf eine Teilzeitstelle bei einem anderen Unternehmen angenommen oder auf selbstständiger Basis gearbeitet werden. Je nach Höhe des Nebeneinkommens wird die Höhe des Elterngelds gekürzt.

Hier finden Sie weitere Antworten zum Thema Elternzeit.

Voraussetzungen für den Anspruch

Arbeitnehmende haben nur Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie sind seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Betrieb angestellt.

  • Der Betrieb beschäftigt regelmäßig mehr als 15 Mitarbeitende. (Auszubildende zählen nicht mit.)

  • Die Teilzeitarbeit wird für mindestens 2 Monate beantragt.

  • Es sprechen keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen. (Weitere Erklärungen dazu unten.)

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Mitarbeitende und Arbeitgeber dennoch einvernehmlich eine vorübergehende Teilzeitarbeit während der Elternzeit vereinbaren.

Auch interessant: Wer hat ein Recht auf Teilzeit?

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Vorteile und Nachteile: Wann lohnt sich Teilzeitarbeit in Elternzeit?

Durch Teilzeitarbeit während der Elternzeit können Eltern mehrere Interessen vereinen: Sie können sich einerseits um ihre Kinder kümmern und viel Zeit mit ihnen verbringen; andererseits verlieren Sie nicht den Anschluss an das Berufsleben und können weiter ihre Karriere verfolgen.

Gegenüber regulärer Teilzeit bietet dieses Arbeitszeitmodell außerdem zwei wichtige Vorteile: Der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit bleibt aufrecht und nach Ende der Elternzeit haben die Beschäftigten den Anspruch auf Rückkehr in das alte Arbeitsverhältnis (wie bei der Brückenteilzeit).

Ein Nachteil der Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist, dass sie sich teilweise finanziell nicht oder wenig lohnt. Während des Bezugs des Basiselterngelds ist ein Nebenverdienst meist unattraktiv, da er fast komplett bei der Berechnung des Elterngelds angerechnet wird. Weiterzuarbeiten lohnt sich finanziell nur in zwei Fällen:

  • wenn es wirklich auf jeden Euro ankommt,

  • oder wenn der Netto-Zuverdienst deutlich über dem monatlichen Höchstbetrag des Basiselterngeldes von 1.800 Euro liegt. (Den Mindestbetrag von 300 Euro gibt es immer, bis zu einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro pro Elternteil.)

Interessanter ist ein Zuverdienst während der Bezugsdauer des ElterngeldPlus. Damit sollen besonders Eltern unterstützt werden, die während der Elternzeit arbeiten möchten. Hier können Eltern grob die Hälfte ihres vorigen Nettoeinkommens verdienen, ohne dass das ElterngeldPlus gekürzt wird. Zusätzlich können sie den Partnerschaftsbonus bekommen, wenn beide Eltern vorübergehend Teilzeit arbeiten.

Die Berechnung des Elterngelds und die Verrechnung mit Nebeneinkünften ist jedoch zu komplex, um eine grundsätzliche Aussage zu treffen. Eltern sollten sich beraten lassen, ob und bis zu welchem Verdienst sich eine Teilzeitarbeit in der Elternzeit für sie lohnt. Der Elterngeldrechner mit Planer des Bundesfamilienministeriums ist dafür eine gute Anlaufstelle.

Wie viele Stunden dürfen Personen während der Elternzeit arbeiten?

Die Arbeitszeit während der Elternzeit muss zwischen 15 und 32 Wochenstunden betragen. Für die Berechnung wird jedoch die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit in einem Monat berücksichtigt. In einzelnen Wochen darf die Arbeitszeit also auch kürzer oder länger sein. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für Selbstständige, die sich ihre Arbeitszeit selbst einteilen können.

Wie muss Teilzeit während der Elternzeit beantragt werden?

Folgende Fristen und Vorschriften müssen Arbeitnehmende beachten:

Antragsfristen

Für die Beantragung einer Teilzeitstelle gelten die gleichen Fristen wie für die Beantragung der Elternzeit selbst.

Wenn das Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist:

  • Vor dem 3. Geburtstag des Kindes: mindestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeit

  • Nach dem 3. Geburtstag des Kindes (bis vor dem 8. Geburtstag): mindestens 13 Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeit

Wenn das Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren ist:

7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeit

Beschäftige sollten den Antrag früh einreichen, am besten direkt mit dem Antrag auf Elternzeit zusammen; zumindest sollten sie ihr Interesse an einer Teilzeitstelle ausdrücken. So hat der Arbeitgeber mehr Zeit zur Planung und um die Voraussetzungen für die Teilzeitstelle zu schaffen.

Beschäftigte sollten sich den Eingang des Antrags vom Arbeitgeber bestätigen lassen. So können sie nachweisen, dass sie ihn fristgerecht eingereicht haben.

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Inhalt und Form des Antrags

Angestellte müssen den Antrag schriftlich beim Arbeitgeber stellen. Er muss folgende Informationen enthalten:

  • Name, Kontaktdaten, evtl. Abteilung und Personalnummer

  • Anfangsdatum der Teilzeitarbeit

  • Wöchentliche Arbeitszeit (Anzahl Wochenstunden)

Verteilung der Arbeitszeit über die Wochentage und Tageszeiten (etwa: Montag bis Freitag jeweils 9-13 Uhr) Arbeitnehmer können Elternzeit auch nur unter der Bedingungen beantragen, dass ihre Teilzeitstelle genehmigt wird. Dieses Vorgehen ist dann sinnvoll, wenn sie finanziell auf das zusätzliche Einkommen angewiesen sind.

Wenn Beschäftigte bereits vorher in Teilzeit gearbeitet haben und mit derselben Arbeitszeit weiterarbeiten wollen, können sie das ihrem Arbeitgeber bei der Antragstellung auf Elternzeit einfach mitteilen. Nur wenn sie sich erst später dazu entscheiden, müssen sie einen Antrag stellen.

Dürfen Arbeitgeber den Antrag ablehnen?

Sofern die oben genannten Voraussetzungen zutreffen, dürfen Arbeitgeber den Anspruch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Dazu zählen etwa:

  • Der Arbeitsplatz ist nicht für eine Teilzeitstelle geeignet.

  • Die Stelle fällt weg, unabhängig von der Elternzeit.

Arbeitgeber müssen die Ablehnung jedoch ausführlich schriftlich begründen und darlegen, warum die Schaffung der Teilzeitstelle nicht möglich ist. Für die Ablehnung gelten folgende Fristen:

Wenn das Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist:

  • Vor dem 3. Geburtstag des Kindes: 4 Wochen

  • Nach dem 3. Geburtstag des Kindes (bis vor dem 8. Geburtstag): 8 Wochen

Reagiert der Arbeitnehmer nicht fristgerecht auf den Antrag, gilt er als genehmigt.

Wenn das Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren ist:

4 Wochen

Versäumt der Arbeitgeber in diesem Fall die Frist, können Arbeitnehmende vor dem Amtsgericht ihren Anspruch einklagen.

Arbeitgeber können einen Antrag nur komplett annehmen oder ablehnen. Sie können nicht einzelnen Punkten wie der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Verteilung widersprechen.

Wie oft darf in der Elternzeit die Arbeitszeit geändert werden?

Während der Elternzeit haben Angestellte zweimal Anspruch auf eine Anpassung der Arbeitszeit. Das heißt, nach der anfänglichen Umstellung auf Teilzeit können sie die wöchentliche Arbeitszeit ein weiteres Mal verändern – verringern oder auch erhöhen.

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Dürfen Personen in Elternzeit andere Teilzeitstellen annehmen?

Während der Elternzeit dürfen Beschäftigte nicht nur bei ihrem bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Sie können auch eine Stelle bei einem anderen Unternehmen annehmen oder selbstständig arbeiten. Dabei gilt ebenfalls die Obergrenze von 32 Wochenstunden.

Vor Beginn einer Teilzeitstelle während der Elternzeit müssen Beschäftigte bei ihrem Hauptarbeitgeber einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen. Darin sollten sie die geplante Tätigkeit beschreiben. Der Arbeitgeber darf den Antrag nur aus dringenden Gründen ablehnen, innerhalb einer Antwortfrist von 4 Wochen.

Darf ein Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit kündigen?

Der besondere Kündigungsschutz in der Elternzeit gilt auch für Personen, die währenddessen in Teilzeit arbeiten. Sie dürfen nicht gekündigt werden. Nur in Ausnahmefällen kann ein Arbeitgeber eine Kündigung bei den Aufsichtsbehörden der Länder beantragen:

  • im Insolvenzfall,

  • wenn der Betrieb teilweise oder ganz stillgelegt wird,

  • in Kleinbetrieben, wenn der Betrieb durch die Teilzeitstelle gefährdet ist,

  • bei einer krassen Pflichtverletzung der in Teilzeit arbeitenden Person.

Der Kündigungsschutz bezieht sich nur auf das Arbeitsverhältnis, das bereits vor Antritt des Mutterschutzes bestanden hat. Bei einer Teilzeitstelle, die jemand während der Elternzeit antritt, gilt nur der übliche Kündigungsschutz.

Haben Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit Urlaubsanspruch?

Wer in der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf Urlaub. Er wird wie bei einer normalen Teilzeitstelle berechnet. Das heißt etwa, wenn jemand nur noch 50 Prozent arbeitet, beträgt der Urlaubsanspruch für diese Zeit 50 Prozent einer Vollzeitstelle.

Hier finden Sie weitere Erklärungen zum Urlaubsanspruch in Mutterschutz und Elternzeit.

Was passiert mit dem Resturlaub?

Wenn Personen während der Elternzeit arbeiten, können sie Urlaub nehmen und der Resturlaub verfällt deshalb nach den üblichen Regelungen. (In der Zeit, in der Personen während der Elternzeit nicht arbeiten, verfällt Resturlaub jedoch grundsätzlich nicht.)

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Ist Brückenteilzeit nach Ende der Elternzeit möglich?

Der Anspruch auf Elternzeit beträgt maximal drei Jahre pro Kind. Eventuell möchten Eltern jedoch nach Ende der Elternzeit nicht gleich wieder voll arbeiten; vielleicht, weil sie keine geeigneten Möglichkeiten zur Kinderbetreuung finden. In diesem Fall können sie einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen und für ein bis maximal fünf Jahre einen Teilzeitvertrag erhalten.

Dafür müssen Arbeitnehmende den Antrag drei Monate vor Ablauf der Elternzeit einreichen. Einen Anspruch darauf haben sie allerdings nur, wenn ihr Betrieb regelmäßig mehr als 45 Mitarbeitende beschäftigt. Der Arbeitgeber darf den Antrag dann nur ablehnen, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt oder wenn sich bereits zu viele andere in Brückenteilzeit befinden. Er muss seine Ablehnung spätestens einen Monat vor Beginn der Brückenteilzeit mitteilen, ansonsten gilt sie als genehmigt.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Brückenteilzeit.

Wird Mutterschaftsgeld gezahlt, wenn Personen in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Wenn Frauen während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, haben sie Anspruch auf Mutterschutz und die Zahlung von Mutterschaftsgeld. Sie bekommen sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach pro Tag bis zu 13 Euro Mut­ter­schafts­geld von der Kran­ken­kas­se. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag mit einem Zuschuss auf, bis zur Höhe des bisherigen Nettoverdienstes.

Wenn Mütter vor dem Mutterschutz (für das neue Kind) während der Elternzeit (für das ältere Kind) in Teilzeit gearbeitet haben, zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss die Differenz zum Nettoverdienst der Teilzeitstelle. In diesem Fall kann es sich lohnen, die Elternzeit – und damit die Teilzeitstelle – vorzeitig zu beenden. Dann wird der Arbeitgeberzuschuss nämlich auf Basis des Einkommens vor der Elternzeit berechnet und fällt höher aus.

Disclaimer

Teilzeit in Elternzeit übersichtlich regeln

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