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Teilzeit Mindestlohn 2024: Höhe, Berechnung, Brutto, Netto
Mit der Mindestlohnerhöhung aus dem Jahr 2022 hat sich Deutschland im EU-weiten Vergleich um zahlreiche Plätze nach oben katapultiert. Zu Beginn des Jahres 2023 galt nur in Luxemburg ein höherer Mindestlohn. Bei welchem Betrag der Mindestlohn im Jahr 2024 liegt, wie man den Mindestlohn bei Teilzeit einfach berechnen kann und welche Abzüge auch beim Mindestlohn grundsätzlich fällig werden, lesen Sie im Folgenden.
Laden Sie hier alle rechtlichen Bedingungen für die Teilzeit herunter.Mindestlohn und Teilzeit
Teilzeitbeschäftigte sind Arbeitnehmer:innen immer dann, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen ihrer Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte (es sei denn, sachliche Gründe sprechen dagegen).
Beide Beschäftigungsformen garantieren einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Diese Gleichbehandlung ergibt sich aus dem Diskriminierungsverbot, wie es § 4 Abs. 1 Satz des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) formuliert. Alle in Teilzeit arbeitenden Beschäftigten haben demnach einen Anspruch auf eine anteilige Vergütung, die sie als Vollzeitbeschäftigte erhalten würden. Weil der Mindestlohn unabhängig von der Arbeitszeit und dem Umfang der Arbeit gewährt wird, fallen Teilzeitbeschäftigte (und auch die sogenannten Minijobber) unter die Mindestlohnregelung.
In diesem Zusammenhang kommt den Pflichten des Arbeitgebers aus dem Nachweisgesetz gerade für die Teilzeitbeschäftigten eine besondere Bedeutung zu. So müssen in den für Arbeitnehmer:innen erstellten Nachweisen die Höhe des Arbeitsentgelts sowie alle Informationen zur Zusammensetzung der Vergütung über Mehrarbeit, Prämien, Zulagen und Zuschlägen festgehalten und bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Gesetzlicher und branchenspezifischer Mindestlohn
Seit 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser Mindestlohn stellt die Lohnuntergrenze für fast alle Arbeitnehmer:innen über 18 Jahren dar. Diese Grenze darf nicht unterschritten werden. Rechtliche Basis ist das Mindestlohngesetz.
2015 betrug der Mindestlohn noch 8,50 Euro pro Stunde. Über die Jahre hinweg entwickelte sich der Mindestlohn bis zur derzeit geltenden Höhe von 12,41 Euro pro Stunde. Dieser Wert gilt für das gesamte Jahr 2024 und erhöht sich im Januar 2025 auf 12,82 Euro. Eine Kommission empfiehlt der Bundesregierung die Höhe des Mindestlohns. Bei dessen Ausgestaltung sollen Arbeitnehmer:innen vor Lohndumping geschützt, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet werden.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch branchenspezifische Mindestlöhne, in denen die Lohnuntergrenze für eine Branche festgelegt wird. Diese dürfen nicht niedriger als der gesetzliche Mindestlohn sein.
Wendet ein Unternehmen bei der Vergütungsregelung eine festgelegte Struktur nach definierten Gruppen (betrieblich oder tariflich) an, so müssen alle Mitarbeitenden auf der Basis dieser Struktur gleichbehandelt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten also auch auf jeden Fall den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von momentan 12,41 Euro pro Stunde – es sei denn, im Unternehmen gilt ein höherer branchenspezifischer Mindestlohn (wie zum Beispiel in der Pflege).
Ausführliche Infos zum Mindestlohn 2024 finden Sie hier.
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Mehr zur Arbeitszeiterfassung mit PersonioSeit wann werden 12 Euro Mindestlohn gezahlt?
Mit dem 1. Oktober 2022 erhöhte sich der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde. Dabei handelte es sich um einen Anstieg von fast 15 Prozent zum davor gezahlten Mindestlohn, der am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht worden war. Insgesamt wurde der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2022 sogar dreimal angehoben. Zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro, zum 1. Juli auf 10,45 Euro und zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn beträgt im Jahr 2024 12,41 Euro pro Stunde und steigt im Januar 2025 auf 12,82 Euro.
Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro gilt bis Ende 2024.
Wer ab 2024 für den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro mit 40 Stunden in Vollzeit arbeitet, hat somit einen Bruttoverdienst von 2.151,07 Euro im Monat. Dieser Monatsverdienst ergibt sich aus der Möglichkeit, dass Arbeitnehmer:innen in gleichen Monatsraten bezahlt werden können – unter der Bedingung, dass dabei der Stundenlohn das Niveau des Mindestlohns erreicht. Für weitere Erklärungen hierzu siehe Abschnitt 5 unseres Beitrags.
Gut zu wissen: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Juli 2022 eine Studie im Hinblick auf die Mindestlohnerhöhung publiziert. Zentrales Ergebnis: Die Anpassung des Mindestlohns spielt insbesondere für
Checkliste: Was Arbeitgeber beachten müssen, wenn Mitarbeitende in Teilzeit gehen.Mindestlohn bei Teilzeit – brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttolohn. Das heißt, auf den gezahlten Mindestlohn werden für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig.
Wie hoch die Steuer ist, die Beschäftigte auf ihren Mindestlohn abführen müssen, hängt von der Steuerklasse des Beschäftigten ab. Gezahlt werden Einkommensteuer und (falls zutreffend) auch Kirchensteuer.
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Mehr zur Lohnabrechnungs-FunktionSo berechnen Sie den Mindestlohn bei Teilzeit
Mit einem Online-Rechner können Sie den Mindestlohn einfach berechnen. Dabei gibt es eine Wahlmöglichkeit zwischen der Berechnung des Monatslohns als auch des persönlichen Stundenlohns.
Der Online-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bietet beide Rechenmethoden an. Um das Monatsgehalt berechnen zu können, werden Infos zu Stundenlohn und Arbeitszeit pro Woche benötigt. Um den Stundenlohn berechnen zu können, müssen Infos zu Monatsgehalt und Arbeitszeit pro Woche angegeben werden.
Hier geht es zum Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
So hoch ist der Mindestlohn bei 20 Stunden Arbeitszeit
Basis für die Berechnung des Mindestlohns bei 20 Stunden Arbeitszeit sind die durchschnittlichen Arbeitsstunden bei Vollzeit pro Monat. Da nicht jeder Monat die gleiche Anzahl an Werktagen hat, nutzt man zur Berechnung das sogenannte „Verstetigte Monatsgehalt“ als Basis.
Mit dieser durchschnittlichen monatlichen Stundenzahl lässt sich dann ein gleichmäßig verteilter Monatslohn anhand des Mindestlohnes errechnen – denn der Mindestlohn ist ein Stundenlohn.
Für die Berechnung lässt sich eine offizielle Formel nutzen. Diese lautet:
Wöchentliche Arbeitszeit x 13/12 x 4
Bei einer Vollzeit von 40 Stunden ergibt sich
40 x 13/12 x 4 = 173,33 durchschnittliche Arbeitsstunden pro Monat
Eine weitere offizielle Formel zur Berechnung der monatlichen Arbeitsstunden lautet
Wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3
Um den Mindestlohn bei 20 Stunden Arbeitszeit zu berechnen, werden die durchschnittlichen 173,33 Arbeitsstunden halbiert (50 Prozent Arbeitszeit) und dann mit dem Mindestlohn 12,41 Euro multipliziert.
Der Mindestlohn pro Monat für 20 Stunden Arbeitszeit beträgt demnach 1.075,53 Euro.
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