Wegeunfall: Voraussetzungen und Ihre Pflichten

Personalerin spricht am Telefon über Wegeunfall.

Wenn Mitarbeiter auf dem Hin- oder Rückweg zu ihren Arbeitsplätzen einen Unfall haben, nennt sich das Wegeunfall. Dann müssen HRler ihr Superhero-Cape überstreifen – denn es handelt sich um eine Art Arbeitsunfall. Wir verraten, welche Pflichten Arbeitgeber bei einem Wegeunfall haben. Und wer eventuelle Kosten trägt.

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Voraussetzungen für einen Wegeunfall

Da es sich beim Wegeunfall um einen Arbeitsunfall handelt, gilt der Versicherungsschutz für den gleichen Personenkreis. Dieser besteht aus Arbeitnehmern, Studenten, Schülern, ehrenamtlich aktiven Personen sowie Menschen, die Angehörige im eigenen Zuhause pflegen. Erfüllt ein Versicherter aus diesem Kreis auf der Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz oder zur ehrenamtlichen Einsatzstelle die nachfolgenden Voraussetzungen, handelt es sich um einen Wegeunfall.

  • Der Arbeitsweg beginnt mit dem Verlassen der Haustür des Wohngebäudes und endet dort wieder.

  • In besonderen Situationen dürfen Sie einen abweichenden Weg wählen.

  • Unterbrechen Sie die Fahrt von A nach B für private Erledigungen, sind Sie während dieser Zeit nicht versichert.

Der Versicherungsschutz ist nicht abhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Es ist nicht relevant, ob ein Mitarbeiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Motorrad, seinem Fahrrad oder auf Inlineskates zur Arbeit fährt. Außerdem beginnt und endet er an der Außentür des Wohnhauses. Unabhängig davon, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt. Dies bedeutet: Sobald Sie die Eingangstür passieren und Sie verletzen sich bei einem Sturz im Treppenhaus, ist es kein Wegeunfall mehr.

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Wann ist ein Abweichen vom direkten Weg erlaubt?

Es gibt mehrere Gründe, warum Sie unter Umständen vom direkten Weg abweichen müssen und dürfen. In diesen Situationen bleibt der Versicherungsschutz erhalten.

  • Abweichungen vom direkten Weg im Rahmen einer Fahrgemeinschaft.

  • Sie bringen Ihr Kind aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit zum Betreuungsplatz.

  • Sie fahren nicht direkt nach Hause, sondern an einen dritten Ort. Wenn die Distanz dorthin ihrem üblichen Heimweg ähnelt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Achtung: Sollten Ihre Arbeitnehmer vom Weg abweichen und nicht unter die obigen Ausnahmen fallen, ist der Versicherungsschutz deaktiviert. Allerdings kann er wieder aktiviert werden, sobald der Arbeitnehmer wieder auf den direkten Arbeitsweg zurückkehrt. Der Arbeitnehmer darf den direkten Weg nicht länger als zwei Stunden unterbrechen und er darf ebenso wenig unter Alkohol- oder Drogenkonsum stehen, sobald er auf den direkten Weg zurückkehrt.

Leicht steigende Tendenz bei meldepflichtigen Wegeunfällen

Die Zahl der Arbeitsunfälle, aber auch der Wegeunfälle, sank in den letzten Jahren kontinuierlich. Im Vergleich zum Jahr 2015 verzeichnete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung im Jahr 2016 um 10,6 Prozent weniger tödliche Wegeunfälle, wobei die meldepflichtigen Wegeunfälle um 3,8 Prozent stiegen. Auf dieser Seite finden Sie die detaillierten Zahlen.

Nachfolgend zwei Beispiele zu Wegeunfällen

Der KlassikerUm 7.00 Uhr begibt sich Herr Fröhlich auf den Weg zur Arbeit. Dafür nutzt er ein öffentliches Verkehrsmittel. Beim Einsteigen in den Bus rutscht er aus, stürzt und bricht sich das Handgelenk. Ein typischer Wegeunfall auf dem direkten Weg zum Arbeitsplatz.

Der AußergewöhnlicheEin besonderes Beispiel eines anerkannten Wegeunfalls war ein Verletzter, der sich auf dem Weg nach Hause bei einem Autounfall eine schwere Verletzung der Halswirbelsäule zuzog. Fünf Stunden später stellte er sich mit 1,5 Promille im Krankenhaus vor und der Unfall wurde der Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet. Da er angeblich den Alkohol nach dem Unfall getrunken hatte und die BG nicht das Gegenteil beweisen konnte, musste der Versicherungsträger laut dem Urteil des Bayerischen Sozialgerichts die Leistungen erbringen.

Wer trägt die Kosten?

Generell ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) dafür verantwortlich, die Kosten für die Erstversorgung zu tragen. Zudem unterstützt sie Arbeitnehmer bei Kosten, die der Rehabilitation dienen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer durch seinen Unfall so sehr verletzt ist, dass er seiner Beschäftigung nicht oder nur eingeschränkt nachgehen kann.

Sollte aufgrund einer schweren Verletzung keine vollständige Rehabilitation möglich sein, unterstützt die DGUV den Betroffenen oder Familienmitglieder in Form von Verletztengeld, Pflegegeld oder Unfallrente – einmalig oder als fortlaufende Zahlung.Um solche Unterstützungsleistungen zu bekommen, muss der Wegeunfall ordentlich gemeldet werden.

Muss auch der Arbeitgeber Schadensersatz zahlen?

Üblicherweise muss der Arbeitgeber keinen Schadensersatz zahlen, aber es gibt eine Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber den Wegeunfall selbst verschuldet hat. Allerdings muss in diesem Fall auch der Nachweis erbracht werden, dass der Arbeitgeber den Wegeunfall vorsätzlich verursacht hat.

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Ob Datenschutz, Arbeitszeiterfassung oder Kündigungen: Arbeitsrechtliche Themen gehören zur täglichen HR-Arbeit. Damit Sie nicht zur Stolperfalle werden, liefert diese Checkliste einen Überblick über wichtige Themen, Pflichten, Fristen und arbeitsrechtliche Vorlagen zum Herunterladen.

Diese Pflichten haben Sie als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber müssen Sie den Wegeunfall bei der Berufsgenossenschaft melden. Diese bewertet den Vorfall anhand der Angaben als Wegeunfall oder als Freizeitunfall.

  • Tödliche Unfälle melden Sie unmittelbar, nachdem Sie darüber informiert wurden.

  • Normale Wegeunfälle mit einer Frist von maximal drei Tagen nach dem Ereignis.

Die 3-Tages-Frist ist erforderlich, da ein Wegeunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit von weniger als drei Tagen von der Meldepflicht ausgenommen ist. Endet ein Wegeunfall tödlich, informieren Sie zusätzlich die oberste Landesbehörde.

Auch Ihr Arbeitnehmer muss den Unfall melden. Dies erfolgt vorwiegend über einen Vordruck. Er ist in den meisten Fällen auf der Website des Versicherungsträgers verfügbar. Um den Wegeunfall korrekt zu melden, benötigt er/sie folgende Informationen:

  • Mitgliedsnummer seines/ihres Unternehmens

  • Krankenkasse

  • Den eigenen Namen und die Anschrift

  • Zeit und Ort des Unfalls

  • Beschreibung der Verletzung und an welchem Körperteil

  • Informationen zu Zeugen des Wegeunfalls

  • Daten des Durchgangsarztes, der ihn/sie behandelte

Nach Eingang der Meldung kann die Berufsgenossenschaft den Unfall entsprechend bewerten.

Eine weitere Pflicht ist die Berechnung des Regelentgelts und die Übermittlung an den Versicherungsträger. Wie Sie das Regelentgelt berechnen, ist in dem Beitrag "Arbeitsunfall” genau erklärt. Regelentgelt berechnen Sie dann, wenn der Mitarbeiter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist und im Anschluss an die Lohnfortzahlung Verletztengeld erhält.

Achtung im Fall geringfügig Beschäftigter: Sie müssen Minijobber sowohl bei der gesetzlichen Unfallversicherung als auch bei der Minijob-Zentrale anmelden. Bei Wegeunfällen gilt der Versicherungsschutz auch schon, bevor der Arbeitgeber den Unfall gemeldet hat.

Haftungsprivileg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Passiert ein Wegeunfall, muss der Mitarbeiter zur Erstbehandlung zu einem Durchgangsarzt. Als Unternehmen besitzen Sie zusätzlich zur umgehenden Meldepflicht eines Wegeunfalls die Informationspflicht zum Durchgangsarzt gegenüber dem Arbeitnehmer. Vernachlässigen Sie als Arbeitgeber diese Pflicht, kann dies unter Umständen nachteilige Folgen für den Arbeitnehmer und dadurch auch für das Unternehmen nach sich ziehen.

Disclaimer

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