Was ist ein Werkvertrag? Alle Infos inkl. Muster

Werkvertrag

Was haben eine Taxifahrt, eine im Auftrag programmierte Software und ein neu gebautes Haus gemeinsam? Sie alle basieren auf einem Werkvertrag. Doch was genau ist ein Werkvertrag? Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Definition des Werkvertrags, wie er sich vom Dienstvertrag unterscheidet und welche Besonderheiten hinsichtlich Vergütung und Kündigung existieren

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Verpflichten sich unternehmerisch selbstständige Auftragnehmer:innen gegenüber Auftraggeber:innen zur Erbringung eines Werkes, liegt ein Werkvertrag vor. Dabei sind die Kündigungsmöglichkeiten für die Auftraggeberseite vergleichsweise ausgeprägter.

  • Die Vergütung erfolgt im Rahmen eines Werkvertrags nach erfolgreicher Abnahme durch den/die Besteller:in. Bis dahin trägt das ausführende Unternehmen das finanzielle Risiko. Für bestimmte Werkverträge existieren Sondervorschriften.

  • Bei Werkverträgen liegt der Fokus auf dem Werk, während Dienstverträge nur das bemühte Bereitstellen einer Dienstleistung fordern.

  • Die Vergütung sollte im Vorhinein geklärt werden, ansonsten gilt der zum Vertragsschluss übliche Ortstarif.

  • Auch für Unternehmen sind Werkverträge eine beliebte Lösung – beispielsweise bei der Zusammenarbeit mit Freelancer:innen.

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Werkvertrag: Definition 

Beim Werkvertrag handelt es sich um eine vertragliche Verpflichtung seitens Auftragnehmer:innen gegenüber Auftraggeber:innen, ein bestimmtes Werk gegen Entgelt herzustellen (BGB §§ 631 ff.). Hierbei steht das Werk im Vordergrund – es geht also nicht um das Erbringen einer Dienstleistung mit Bezahlung auf Zeit. Um sicherzustellen, dass das vereinbarte Werk erbracht wurde, erfolgt nach der Fertigstellung eine Abnahme durch den/die Auftraggeber:in. Im Gegenzug steht beim Erbringen des Werkes dem/der Auftragnehmenden der vereinbarte Werklohn zu.

Auftragnehmer:innen arbeiten die gesamte Zeit über unternehmerisch selbständig, tragen das Risiko und entscheiden frei darüber, mit welchen Ressourcen (Mitarbeiter:innen, Zeitaufwand, Techniken etc.) das Werk hergestellt wird.

Was zeichnet einen Werkvertrag aus? 

Die wesentlichen Merkmale eines Werkvertrags sind unter anderem:

  • Das Ziel besteht darin, ein bestimmtes Arbeitsergebnis (in einem vorab festgelegten Zeitraum) herbeizuführen.

  • Die detaillierte Beschreibung des Werkes und die Lieferform werden vertraglich festgehalten.

  • Das Erreichen des Arbeitsergebnisses liegt in der Verantwortung der Auftragnehmer:innen. Diese tragen das Risiko des Gelingens.

  • Auftragnehmer:innen handeln unabhängig und mit eigenen Arbeitsmitteln.

  • Nach dem Erreichen des Ziels erfolgt eine Abnahme durch den/die Auftragnehmer:in.

  • Die Leistung wird erst nach einer erfolgreichen Abnahme oder anhand von Meilensteinen bezahlt.

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was ist der Unterschied? 

Werk- und Dienstverträge zählen zu den klassischen Vertragstypen, wenn Unternehmen beauftragt werden. Worin bestehen jedoch die wesentlichen Unterschiede?

Im Gegensatz zum Werkvertrag verpflichten sich Auftragnehmer:innen beim Dienstvertrag zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung. Hierbei ist das Ergebnis vertraglich grundsätzlich nicht von Relevanz. Die Beauftragten müssen sich lediglich um den Erfolg bemühen, ihn jedoch nicht garantieren. Das Risiko tragen folglich die Auftraggeber und die Bezahlung orientiert sich an der erbrachten zeitlichen Arbeitsleistung.

Werkvertrag: Beispiele und Arten 

Sowohl im Rahmen von unternehmerischen Tätigkeiten als auch als Privatperson kommt man häufig mit Werkverträgen in Kontakt. Typische Beispiele sind:

  • Reparaturen und Wartungen

  • Bauarbeiten

  • sonstige handwerkliche oder künstlerische Tätigkeiten, die ein Werk erzeugen

  • Transportleistungen

  • Implementation, Installation oder Modifizierung von Software

  • Erbringen geistiger Arbeitsleistung, zumeist in Schrift- oder Zeichenform

Für bestimmte Formen von Werkverträgen existieren Sondervorschriften, wie beispielsweise beim:

  • Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag

  • Architekten- und Ingenieurvertrag

  • Maklervertrag

  • Frachtvertrag

  • Reisevertrag

  • Personen-Beförderungsvertrag

Lesetipp: Was hat es mit der Kleinunternehmerregelung auf sich?

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Werkvertrag

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Werkvertrag: Vergütung 

Werkverträge können auf verschiedenen Vergütungsmodellen aufbauen. Allen gemein ist, dass die Auftragnehmer:innen in Vorleistung gehen und die Lohnzahlung erst nach Abnahme oder in Form von Abschlagszahlungen erfolgt. Wird keine konkrete Vergütungsvereinbarung getroffen, gilt der zum Vertragsschluss übliche Ortspreis. Da dieser im Streitfall meist durch Sachverständige zu klären ist, empfiehlt es sich, auf eine oder mehrere der folgenden Vergütungsvarianten zurückzugreifen:

  • Vergütung nach Einheitspreisen: Die Abrechnung erfolgt anhand von Leistungseinheiten wie beispielsweise pro Stück, laufendem Meter oder Liter. In die Kostenkalkulation fließen neben den Materialpreisen auch sämtliche andere Kosten wie Arbeitslohn oder Zeitaufwand ein.

  • Vergütung nach Zeitaufwand: Die Abrechnung erfolgt anhand der benötigten Zeit und eines oder mehrerer Stundensätze. Zusätzliche Kostenfaktoren stellen Fahrt-, Materialbeschaffungs- und Materialkosten dar.

  • Vergütung nach Pauschalpreis: Der festgelegte Preis bleibt unverändert, auch wenn sich der benötigte Leistungsaufwand erhöht oder reduziert. Auf der Basis von Zusatzvereinbarungen oder einer (Teil-)Kündigung kann der Pauschalpreis nachträglich modifiziert werden.

Kündigung eines Werkvertrags 

Ein Werkvertrag ist sowohl durch den/die Auftraggeber:in als auch durch den/die Auftragnehmer:in kündbar. Die Kündigungsrechte der leistenden Partei sind jedoch stark eingeschränkt.

Der Auftraggeber kann vor der Fertigstellung des Werkesjederzeit frist- und grundlos kündigen (BGB §§ 648, 648a) – und das selbst dann, wenn der/die Auftragnehmer:in fristgemäß sowie ordentlich arbeitet. Allerdings haben die Auftragnehmer:innen bei Kündigung Anspruch auf den vereinbarten Werklohn. Sie müssen sich anrechnen lassen, was durch die Vertragsaufhebung an Kosten eingespart wurde und was sie durch anderweitiges Nutzen der Arbeitskraft erwerben. Ein böswilliges Unterlassen ist ebenso anrechenbar. Auf den nicht erbrachten Teil der Werkleistung kann er/sie pauschal fünf Prozent als Kosten berechnen oder diese gesondert nachweisen.

Die Auftragnehmer:innen kann lediglich aus wichtigem Grund kündigen (BGB § 648a), d. h. wenn die Weiterführung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn Auftraggeber ihre Mitwirkungsverpflichtung trotz Fristsetzung nicht erfüllen.

Teilkündigungen aus wichtigem Grund sind für beide Seiten möglich, sofern sich die Teilleistung klar vom Rest des vereinbarten Werkes abgrenzen lässt. Da die Gerichtskosten bei Streitigkeiten mitunter sehr hoch ausfallen, empfiehlt es sich für (Teil-)Kündigungen, eine Mediations- oder Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren.

Werkvertrag: Vor- und Nachteile für Auftraggeber 

Werkverträge stellen eine attraktive Alternative für Unternehmen dar, die bestimmte Tätigkeiten – beispielsweise an Freelancer:innen – outsourcen möchten. Bevor diese Entscheidung jedoch getroffen wird, sollten die Vor- und Nachteile von Werkverträgen für die beauftragende Seite betrachtet werden.

Zu den Vorteilen zählen:

  • Flexibilität bei unerwartetem oder fluktuierendem Bedarf 

  • keine Sozialversicherungsabgaben

  • Verringerung des wirtschaftlichen Risikos

  • Umgehung der Regulierungen von Leiharbeit

  • Nutzung externer Kompetenzen

Zu den Nachteilen zählen:

  • Abhängigkeiten von Dritten

  • erhöhter Kontrollverlust und weniger Weisungsbefugnis

  • neu aufgebaute Fachkompetente stehen dem Unternehmen für zukünftige Vorhaben nicht automatisch zur Verfügung

  • rechtliche Fallstricke, insbesondere bei der Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung und zum Angestelltenverhältnis

Gut zu wissen: Um einer Scheinselbstständigkeit vorzubeugen, sollte bei der Zusammenarbeit mit Freelancer:innen davon abgesehen werden, diese in die unternehmensinterne Arbeitsorganisation einzugliedern. Ansonsten werden die Freelancer:innen zu Mitarbeitenden mit Arbeitsvertrag sowie sämtlichen damit verbundenen Vor- und Nachteilen. Beispielsweise sind im Unternehmen angestellte Mitarbeitende im Regelfall nur auf Basis einer rechtskräftigen Kündigung bzw. eines Aufhebungsvertrags kündbar. 

Werkvertrag: Muster 

Werkverträge kommen in vielen Arten und Formen zum Einsatz. Zur Orientierung steht Ihnen hier ein Muster-Werkvertrag zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Laden Sie das Werkvertrag-Muster hier herunter.

FAQ

Was ist ein Werkvertrag? 

Ein Werkvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in, wobei Letztgenannte:r das vereinbarte Werk gegen Zahlung eines Werklohns erbringt. Das Risiko trägt hierbei der/die Auftragnehmer:in.

Was ist typisch für einen Werkvertrag? 

Unternehmer:innen, die im Rahmen eines Werkvertrags tätig sind, arbeiten unternehmerisch selbstständig, tragen das Erfolgsrisiko, teilen Ressourcen frei ein und nutzen eigene Arbeitsmittel. Der Werklohn wird für den/die Besteller:in erst mit der Abnahme des Werkes fällig.

Was zeichnet einen Werkvertrag aus? 

Beim Werkvertrag steht ein zu erreichendes Arbeitsergebnis – das sogenannte Werk – im Mittelpunkt. Die Arbeitsleistung wird hierbei ausschließlich am Werkszustand gemessen. Die ordnungsgemäße Durchführung ist nach Abschluss der Arbeiten durch den/die Auftragnehmer:in zu bestätigen.

Was ist der Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag?

Beim Dienstvertrag steht das bemühte Erbringen einer Dienstleistung ohne Erfolgsdruck im Vordergrund. Die Bezahlung erfolgt meist auf Zeit. Im Werkvertrag muss dagegen das vereinbarte Werk erbracht werden und eine Vergütung ist an die Werksabnahme durch den/die Auftraggeber:in geknüpft.

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