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Wochenendzuschlag: Alles, was Sie wissen sollten
Wenn Mitarbeitende zu unüblichen Zeiten am Arbeitsplatz erscheinen sollen, können sie mithilfe von Wochenendzuschlägen entschädigt oder aber auch motiviert werden. Auf diese Weise gewinnen beide Parteien: Arbeitgeber und Arbeitnehmende. Wie hoch muss die Entlohnung für die Wochenendarbeit ausfallen und was müssen Sie sonst noch zum Thema Wochenendzuschlag wissen? In diesem Artikel beantworten wir diese und noch viele weitere Fragen zum Thema Wochenendzuschlag.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Mitarbeitende haben keinen Anspruch auf Wochenendzuschläge für Samstagsarbeit, da der Samstag arbeitsrechtlich gesehen ein normaler Werktag ist.
Arbeitgeber sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, einen Sonntags- oder Feiertagszuschlag zu zahlen, außer die Zuschläge sind im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung schriftlich vereinbart.
Regelmäßige Wochenendzuschlagszahlungen können zur betrieblichen Übung führen, wodurch Rechtsansprüche entstehen.
Wochenendzuschläge sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Inhalt
- 1Was versteht man unter einem Wochenendzuschlag?
- 2Was Sie über den Wochenendzuschlag für Samstagsarbeit wissen müssen
- 3Was Sie über den Wochenendzuschlag fürs Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wissen müssen
- 4Wie hoch können Wochenendzuschläge ausfallen?
- 5Ist der Wochenendzuschlag steuerfrei?
- 6FAQs Wochenendzuschlag
Was versteht man unter einem Wochenendzuschlag?
Arbeitgeber können oder müssen einen Wochenendzuschlag an Mitarbeitende zahlen, die am Wochenende, an Feiertagen oder nachts am Arbeitsplatz erscheinen. Zu Wochenendzuschlägen zählen die Zuschläge für Samstagsarbeit, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit und die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.
Was Sie über den Wochenendzuschlag für Samstagsarbeit wissen müssen
Für einige Branchen ist Samstagsarbeit ganz normal. Tatsächlich gilt der Samstag auch als Werktag und wird im Arbeitsrecht wie jeder andere Werktag gehandhabt. Arbeitgeber haben laut Gewerbeordnung (GeWo) das Direktionsrecht inne, wodurch sie „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen“ bestimmen können. Mitarbeitende haben samstags also prinzipiell keinen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag – schließlich werden sie mit ihrem Gehalt dafür entlohnt, wie an jedem anderen Arbeitstag auch. Das ändert sich nur, wenn der Samstag zufällig auf einen Feiertag fällt oder Mitarbeitende nachts arbeiten.
Wenn der Samstag im Arbeitsvertrag nicht explizit als Arbeitstag ausgeschlossen wird, können Mitarbeitende die Samstagsarbeit nur verweigern, wenn sie nach § 275 Abs. 3 BGB unzumutbar ist. Das könnte zum Beispiel aus gesundheitlichen oder familiären Gründen der Fall sein. Andernfalls sind Mitarbeitende dazu verpflichtet, auch ohne einen speziellen Wochenendzuschlag zur Samstagsarbeit zu erscheinen.
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Mehr zur Lohnabrechnung mit PersonioWas Sie über den Wochenendzuschlag fürs Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wissen müssen
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verbietet die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Es soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmende in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten verbessern. Das Gesetz erlaubt natürlich einige Ausnahmen, denn anders könnte die Versorgung in einigen Branchen gar nicht gewährleistet werden.
In diesen Branchen arbeiten Mitarbeitende üblicherweise auch an Sonn- und Feiertagen:
Gesundheitsbranche
Feuerwehr
Öffentliche Sicherheit
Gastgewerbe
Kulturelle Einrichtungen
Zeitung und Rundfunk
Sport- und Freizeiteinrichtungen
Landwirtschaft
Bewachungsgewerbe
Hierbei gibt es ein paar Punkte zu beachten:
Der Arbeitgeber muss begründen können, wieso die Sonntags- oder Feiertagsarbeit nötig ist.
Alle Mitarbeitenden (auch Sonn- und Feiertagsarbeitende) müssen mindestens 15 Sonntage pro Jahr freihaben.
Mitarbeitende müssen Ersatzruhetage zum Ausgleich für die Sonntagsarbeit erhalten.
Sind Sonntags- und Feiertagszuschläge gesetzlich vorgeschrieben?
Arbeitgeber sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, einen Sonntags- oder Feiertagszuschlag zu zahlen. Allerdings wäre es in der Praxis vermutlich nicht möglich, ohne diesen finanziellen Anreiz Dienstpläne zu füllen.
Anders sieht es aus, wenn der Sonn- oder Feiertagszuschlag im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgehalten wurde. Eine betriebliche Übung kann ebenfalls zu einem Zuschlag führen.
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Ob Datenschutz, Arbeitszeiterfassung oder Kündigungen: Arbeitsrechtliche Themen gehören zur täglichen HR-Arbeit. Damit Sie nicht zur Stolperfalle werden, liefert diese Checkliste einen Überblick über wichtige Themen, Pflichten, Fristen und arbeitsrechtliche Vorlagen zum Herunterladen.
Jetzt herunterladenVier Gründe, die zu einem Rechtsanspruch auf einen Sonntags- und Feiertagszuschlag führen
Arbeitsvertrag: wenn im Arbeitsvertrag ein Anspruch auf einen Zuschlag festgehalten wurde.
Tarifvertrag: wenn im gültigen Tarifvertrag ein Anspruch auf einen Zuschlag festgehalten wurde.
Betriebsvereinbarung: wenn in der Betriebsvereinbarung ein Anspruch auf einen Zuschlag festgehalten wurde.
Sonntags- und Feiertagszuschläge für betriebliche Übungen: Wenn Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum regelmäßig identische Zuschläge zahlen, entsteht eine betriebliche Übung.
Wie hoch können Wochenendzuschläge ausfallen?
Ganz pauschal lässt sich nicht sagen, wie hoch die Wochenendzuschläge letztlich ausfallen. Die Details sind den Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsverordnungen zu entnehmen. Gesetzlich ist der Arbeitgeber nur zu einer angemessenen Ausgleichsentschädigung verpflichtet. Das kann entweder ein Freizeitausgleich oder ein Wochenendzuschlag sein.
Berechnung des Wochenendzuschlags:
Zumeist wird bei der Zuschlagsberechnung ein gewisser Prozentsatz des Grundlohns berechnet. Bei einem Grundlohn von 25 Euro pro Stunde und einem Zuschlagssatz von 50 Prozent beliefe sich der Wochenendzuschlag auf 12,50 Euro.
Beispielrechnung:
25 € Grundlohn (Stundensatz) x 0,5 (50 % Zuschlagssatz) = 12,50 € Wochenendzuschlag pro Stunde
Andere | Brachen | Öffentlicher | Dienst | |
---|---|---|---|---|
Wochenendzuschlag für | Uhrzeit | Zuschlagssatz | Uhrzeit | TVÖD, TVL |
Sonntagsarbeit | 0-24 Uhr | ca. 25–50 % | 0-24 Uhr | ca. 25 % |
Nachtarbeit | 20-6 Uhr | ca. 20–30 % | 21-6 Uhr | ca. 20 % |
Arbeit an Weihnachten und Silvester (24.12./31.12.) | 6-24 Uhr | ca. 125–150 % | 6-24 Uhr | ca. 35 % |
Feiertagsarbeit mit/ohne Freizeitausgleich | 0-24 Uhr | ca. 35 %, ca. 135 % | 0-24 Uhr | ca. 35 %, ca. 135 % |
Ist der Wochenendzuschlag steuerfrei?
Wenn Sie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge zusammen mit dem Gehalt zahlen und auf der Lohnabrechnung (engl.: Payroll) als Zuschlag ausweisen, sind sie steuerfrei. Allerdings darf der Grundlohn der Mitarbeitenden einen Stundensatz von 50 Euro nicht übersteigen und der Zuschlag darf nicht mehr als 50 Prozent betragen.
FAQs Wochenendzuschlag
Welche Zuschläge gibt es für Samstagsarbeit?
Der Samstag gilt im Arbeitsrecht als Werktag. Mitarbeitende haben samstags keinen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag. Das ändert sich nur, wenn er zufällig auf einen Feiertag fällt oder Mitarbeitende nachts arbeiten.
Wie hoch ist der Wochenendzuschlag?
Der Wochenendzuschlag für Sonntags- und Nachtarbeit entspricht zwischen 20 und 50 Prozent des Grundlohns. An Feiertagen kann er mit bis zu 150 Prozent deutlich höher ausfallen.
Müssen Arbeitgeber Wochenendzuschläge zahlen?
Arbeitgeber sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, einen Sonn- oder Feiertagszuschlag zu zahlen. Es sei denn, der Sonn- oder Feiertagszuschlag ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung verankert. Eine betriebliche Übung kann ebenfalls zu einem Zuschlag führen.
Wie wird der Wochenendzuschlag berechnet?
Der Wochenendzuschlag wird in der Regel prozentual vom Grundlohn berechnet. Bei einem Grundlohn von 25 Euro entspricht der Wochenendzuschlag für Sonntagsarbeit von 50 Prozent zum Beispiel 12,50 Euro (25 € x 0,5 = 12,50 €).
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