NGO Richtlinie
Um von unseren Nonprofit Preisen für den Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung unserer Software zu profitieren, muss Ihre Organisation in dem Land, in dem diese Ihren Sitz hat, als gemeinnützig, mildtätig oder wohltätig anerkannt sein. Dies ist Personio ohne gesonderte Anfrage mit geeigneten rechtsgültigen Nachweisen zu belegen (z.B. für Deutschland ist die Steuerbefreiung vom Finanzamt für Körperschaften ein solcher geeigneter Nachweis).
Sollte im betreffenden Land kein offizielles Register für derartige Organisationen geführt werden, muss aus mindestens einem der folgenden rechtsgültigen Dokumente hervorgehen, dass Ihre Organisation die genannten Zwecke erfüllt:
Satzung der Organisation
Gründungsurkunde der Organisation
Vergleichbare rechtsgültige Dokumente mit Geschäftsbericht, in denen die Ziele und der Hauptzweck als gemeinnützige, mildtätige oder wohltätige Organisation dargelegt sind.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Organisationen, die unabhängig von ihrer Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Wohltätigkeit folgende Kriterien erfüllen:
Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Religion, politischer Zugehörigkeit oder Weltanschauung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher oder gewählter Identität
Organisationen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser, Krankenversicherungen)
Organisationen zur Förderung der Wirtschaft (z.B. Handelskammern)
Berufs- und Handelsverbände (z.B. Anwalts- oder Ärztekammern)
Staatliche/ öffentliche Einrichtungen/ öffentliche Unternehmen (z.B. öffentlicher Nahverkehr)
Politische oder brüderliche oder arbeitsrechtliche Organisationen (z.B. Parteien,
Gewerkschaften)
Finanzinstitute (z.B. Banken, Versicherungen)
Schulen und Universitäten
Professionelle und semiprofessionelle Sportorganisationen (z.B. Verbände)
Religiöse Organisationen und Kirchengemeinden
Organisationen aus den Bereichen Militär und Waffen, Tabak oder fossile Brennstoffe
Ausgeschlossen sind zudem alle Organisationen, die in einem Land anerkannt sind, das laut EU einem aktuellen Embargo unterliegt oder in den letzten zwölf (12) Monaten einem Embargo unterlegen hat. Ein auf Grundlage geeigneter rechtsgültiger Dokumente gewährter Nonprofit Preis gilt für die ersten zwölf (12) Vertragsmonate. Nach jeweils zwölf (12) Monaten, müssen die Nachweise zur weiteren Gewährung des dann gültigen Nonprofit Preises erneut vorgelegt werden. Ein Nonprofit Preis kann nicht rückwirkend gewährt werden. Personio behält es sich vor den Nonprofit Preis jederzeit einzustellen, abzuändern oder die Kriterien anzupassen. Sollte Personio den Nonprofit Preis einstellen, wird er für die Zeiträume gewährt, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Dem Kunden stehen neben den Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Personio keine weiteren Rechte zu. Insbesondere ist die Beendigung des Nonprofit Preises keine Preisanpassung im Sinne von Ziffer 12.4 AGB. Ein Anspruch auf die Teilnahme am Nonprofit Preis bei Erfüllung der oben genannten Anforderungen besteht nicht und wir weisen hiermit darauf hin, dass Personio unter Berücksichtigung der besonderen Umstände im Einzelfall auch zu einer abweichenden Entscheidung über die Teilnahme kommen kann.