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Elterngeld berechnen: Schneller Überblick mit Beispielen!
Weniger oder gar nicht arbeiten und sich voll um das Kind kümmern? Dieser Wunsch vieler frisch gebackener Eltern geht in Deutschland in Erfüllung – dank staatlicher Leistungen wie dem Elterngeld. Für die meisten Eltern ist eine Auszeit vorrangig eine finanzielle Frage: „Können wir uns das leisten?“ Um das zu entscheiden, müssen Eltern wissen, wie viel Unterstützung sie bekommen und wie sie die Höhe des Elterngelds berechnen können. In diesem Artikel finden Sie deshalb einen umfassenden Überblick über die Berechnung des Elterngelds mit konkreten Beispielen.
Ressourcen optimal planen – mit unserem Abwesenheitsplaner.Was ist das Elterngeld?
Elterngeld ist eine Leistung des Bundes zur Unterstützung Eltern von Säuglingen. Wenn diese vorübergehend weniger oder gar nicht mehr arbeiten, wird ein Teil des weggefallenen Einkommens vom Staat ersetzt. Das soll ihnen ermöglichen, sich zu Hause besser um das Kind kümmern zu können. Die Leistung muss bei den Elterngeldstellen der jeweiligen Bundesländer oder Wohnorte beantragt werden.
Erfahren Sie hier das Wichtigste zum Thema Elternzeit.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Sie können sich zwischen zwei verschiedenen Elterngeld-Arten entscheiden; diese unterscheiden sich in der Höhe und der Dauer der Leistungen:
Basiselterngeld
Höhe: 300 Euro bis 1.800 Euro pro Monat
Maximale Bezugsdauer: 12 Monate (plus zwei Partnermonate/Partnerschaftsbonus)
ElterngeldPlus
Höhe: 150 bis 900 Euro monatlich pro Monat
Maximale Bezugsdauer: 12 Monate (plus bis zu vier Partnermonate/Partnerschaftsbonus)
Wenn Eltern mehrere Kinder haben, bei Mehrlingen oder älteren Geschwistern, bekommen sie entsprechende Aufschläge; mehr dazu finden Sie in den Abschnitten weiter unten.
Beide Elternteile können sich die Elternzeit nach Belieben aufteilen. Die Höhe des Elterngelds wird für Mütter und Väter genau gleich berechnet.
Änderungen beim Elterngeld
Für Geburten und Adoptionen ab dem 1. April 2024 dürfen die Eltern im Jahr davor maximal 200.000 Euro verdient haben (Alleinstehende: 150. 000 Euro). Ab dem 1. April 2025 wird die Grenze nochmals auf 175.000 Euro gesenkt.
(Quelle: wiwo.de)
Wie berechnet man das Elterngeld?
Um das Elterngeld zu berechnen, sind im Wesentlichen zwei Zahlen relevant:
das Nettoeinkommen, das ein Elternteil vor der Geburt verdient hat, und
das Nettoeinkommen, das ein Elternteil während der geplanten Elternzeit verdienen wird.
Das Elterngeld wird auf Basis der Differenz der beiden Einkommen berechnet; also anhand der Summe, die ein Elternteil durch die Reduzierung der Arbeitszeit weniger verdient.
Für das Nettoeinkommen vor der Geburt wird ein 12-Monatsdurchschnitt errechnet; bei Angestellten und Selbstständigen kann dieser Zeitraum abweichen, ebenso zählen nicht alle Zeiten dazu. Ihr Einkommen wird maximal bis zu einer Höhe von 2.770 Euro berücksichtigt. Hier finden Sie detaillierte Erklärungen zur Berechnung des Nettoeinkommens.
Den Mindestbetrag von 300 Euro oder 150 Euro bekommen Sie in jedem Fall, auch wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Basiselterngeld
Beim Basiselterngeld erhalten Sie in der Regel 65 % des Nettoeinkommens, auf das Sie während der Elternzeit verzichten. Das bedeutet:
Wenn Sie in einem Monat gar kein Einkommen haben, wird Ihnen 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt gezahlt.
Wenn Sie in einem Monat Einkommen haben, zahlt Ihnen der Staat 65 % des Unterschieds zwischen dem „alten“ und dem jetzigen Einkommen.
Höhere Sätze für Geringverdiener:innen
Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes weniger als 1.240 Euro netto verdient haben, steigen die Prozentsätze für die Berechnung des Elterngelds; und zwar in kleinen Schritten auf bis zu 100 %:
Zwischen 1.240 und 1.200 Euro: 65,1 bis 67 % (0,1 % mehr je 2 Euro weniger)
Zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro: 67 %
unter 1.000 Euro: 67,1 % bis 100 % (0,1 % mehr je 2 Euro weniger)
Den Satz von 100 % erhalten Sie bei 300 Euro Nettoeinkommen vor der Geburt – dann gilt nämlich der bereits erwähnte Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld.
Zwei Beispiele verdeutlichen den Rechenweg:
Beispiel 1: Ein Vater verdient vor der Geburt pro Monat 2.000 Euro netto und arbeitet während der Elternzeit gar nicht.
Nettoeinkommen vor der Geburt | 2.000 Euro |
---|---|
Nettoeinkommen nach der Geburt | 0 Euro |
Einkommensunterschied | 2.000 Euro |
Prozentsatz Basiselterngeld | 65 % |
Berechnung Basiselterngeld | 2.000 Euro * 65 % = |
Höhe Basiselterngeld | 1.300 Euro |
Beispiel 2: Eine Mutter verdient vor der Geburt pro Monat 2.000 Euro netto und arbeitet während der Elternzeit in Teilzeit.
Nettoeinkommen vor der Geburt | 2.000 Euro |
---|---|
Nettoeinkommen nach der Geburt | 600 Euro |
Einkommensunterschied | 1.400 Euro |
Prozentsatz Basiselterngeld | 65 % |
Berechnung Basiselterngeld | 1.400 Euro * 65 % = |
Höhe Basiselterngeld | 910 Euro |
ElterngeldPlus
Die Berechnung des ElterngeldPlus funktioniert gleich wie die des Basiselterngelds, ebenso sind die Prozentsätze die gleichen. Allerdings ist das ElterngeldPlus in der Höhe begrenzt oder gedeckelt:
Es ist genau halb so hoch wie das Basiselterngeld, das Sie bekommen würden, wenn Sie während der Elternzeit gar nicht mehr arbeiten würden und kein Einkommen mehr haben. Dafür können Sie es doppelt so lange beziehen, also bis zu 24 Monate.
Wenn Sie während der Elternzeit gar nicht arbeiten, bekommen Sie mit dem ElterngeldPlus insgesamt also genau so viel wie beim Basiselterngeld – nur verteilt auf einen doppelt so langen Zeitraum. Das ElterngeldPlus lohnt sich finanziell nur dann, wenn Sie nach der Geburt weiterarbeiten und ein Einkommen in gewisser Höhe haben; es soll Eltern einen Anreiz bieten, in Teilzeit weiterzuarbeiten.
Durch einen Vergleich in den folgenden zwei Beispielen lässt sich verdeutlichen, wann die Wahl des ElterngeldPlus für Eltern sinnvoll ist.
Beispiel 3: Ein Vater verdient vor der Geburt pro Monat 1.800 Euro netto und arbeitet während der Elternzeit nicht.
Bezug von Basiselterngeld
Nettoeinkommen vor der Geburt | 1.800 Euro |
---|---|
Nettoeinkommen nach der Geburt | 0 Euro |
Einkommensunterschied | 1.800 Euro |
Bezug von ElterngeldPlus
Berechnung Basiselterngeld | 1.800 Euro * 65 % |
---|---|
Höhe Basiselterngeld | 1.170 Euro |
Bezugsdauer Basiselterngeld | 6 Monate |
Berechnung Gesamtsumme | 1.170 Euro * 6 Monate |
Gesamtsumme Basiselterngeld | 7.020 Euro |
Fazit: Die Gesamtsummen von Basiselterngeld und ElterngeldPlus sind gleich, wenn Sie in der Elternzeit nicht arbeiten.
Beispiel 4: Eine Mutter verdient vor der Geburt pro Monat 1.800 Euro netto und arbeitet während der Elternzeit in Teilzeit.
Nettoeinkommen vor der Geburt | 1.800 Euro |
---|---|
Nettoeinkommen nach der Geburt | 400 Euro |
Tatsächlicher Einkommensunterschied | 1.400 Euro |
Angenommener Einkommensunterschied für Berechnung ElterngeldPlus | 1.800 Euro |
Bezug von Basiselterngeld
Berechnung Basiselterngeld | 1.400 Euro * 0,65 % |
---|---|
Höhe Basiselterngeld | 910 Euro |
Bezugsdauer Basiselterngeld | 6 Monate |
Berechnung Gesamtsumme | 910 Euro * 6 Monate |
Gesamtsumme Basiselterngeld | 5.460 Euro |
Bezug von ElterngeldPlus
Berechnung ElterngeldPlus | 1.800 Euro * 65 % / 2 |
---|---|
Höhe des ElterngeldPlus | 585 Euro |
Bezugsdauer Basiselterngeld | 12 Monate |
Berechnung Gesamtsumme | 585 Euro * 12 Monate |
Gesamtsumme ElterngeldPlus | 7.020 Euro |
Fazit: Wenn Sie in der Elternzeit weiterhin arbeiten, erhalten Sie durch das ElterngeldPlus insgesamt eventuell mehr Geld als mit dem Basiselterngeld – und haben zusätzlich Ihr eigenes Einkommen.
Auch interessant: Wann lohnt sich Teilzeitarbeit in der Elternzeit?
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten, erhalten sie bis zu vier zusätzliche Partnermonate, auch Partnerschaftsbonus genannt. Voraussetzung: beide arbeiten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche.
Die Partnermonate können jederzeit während, vor oder nach der regulären Elternzeit beansprucht werden; unabhängig davon, welches Elterngeld bezogen wird. Die Höhe des Partnerschaftsbonus wird genauso ermittelt wie das ElterngeldPlus.
Elterngeld berechnen: bei Zwillingen oder Mehrlingen
Als Eltern von Zwillingen (oder Mehrlingen) erhalten Sie nur einmal Elterngeld; dieses wird jedoch höher: pro „zusätzlichem“ Kind gibt es einen Zuschlag:
Basiselterngeld: plus 300 Euro
ElterngeldPlus: plus 150 Euro
Bei Zwillingen bekommen Sie also 600 oder 300 Euro als Zuschlag, bei Drillingen 900 oder 450 Euro und so weiter. Der Mindest- und Höchstbetrag des Elterngelds erhöht sich dann jeweils um die Höhe des Zuschlags; hier am Beispiel von Zwillingen:
Basiselterngeld: von 600 Euro bis 2.100 Euro
ElterngeldPlus: von 300 Euro bis 1.050 Euro
Geschwisterbonus
Wenn Sie bereits Eltern eines älteren Kindes sind, kann Ihr Elterngeld um einen Geschwisterbonus erhöht werden. Die Voraussetzung dafür ist erfüllt, wenn in Ihrem Haushalt mindestens
ein weiteres Kind unter drei Jahren lebt, oder
zwei weitere Kinder unter 6 Jahre alt leben, oder
ein weiteres Kind unter 14 Jahren mit Behinderung lebt (Mindestgrad der Behinderung: 20)
Durch den Geschwisterbonus erhalten Eltern 10 % mehr Kindergeld, und es gelten höhere Mindest- und Höchstbeträge:
Basiselterngeld: von 375 Euro bis 1.980 Euro
ElterngeldPlus: von 187,50 Euro bis 990 Euro
Elterngeld berechnen für zweites (oder weiteres) Kind
Wenn Ihr älteres Kind oder Ihre älteren Kinder bereits über den oben genannten Altersgrenzen liegen, bekommen Sie für ein weiteres Kind nur das reguläre Elterngeld ohne Bonus. Die Höhe berechnen Sie dann ganz normal, wie oben beschrieben.
Elterngeld berechnen: bei erneuter Schwangerschaft in der Elternzeit
Wenn eine Frau während der Elternzeit wieder schwanger wird und Leistungen wie Mutterschaftsgeld bezieht, werden diese teilweise vom Elterngeld für das ältere Kind abgezogen. Die Mindestbeiträge erhalten Eltern jedoch trotzdem, also mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus in den jeweiligen Monaten (oder entsprechend mehr, wenn die Mindestbeträge durch Boni erhöht sind).