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Mindestlohn 2025 in Deutschland: Infos und Auswirkungen
Gemäß dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 liegt der Mindestlohn seit Beginn des Jahres 2024 bei 12,41 Euro. Am 1. Januar 2025 wird er erneut angehoben und ab dann 12,82 Euro betragen.
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie als Arbeitgeber über den aktuellen Mindestlohn wissen müssen und welche Anforderungen es vor dem Hintergrund der Mindestlohnerhöhung zu beachten gilt.
Key Facts
Der Mindestlohn 2025 beträgt 12,82 Euro. Er wird über das Mindestlohngesetz (MiLoG) reguliert und seine Nichteinhaltung mit Bußgeldern geahndet.
Beim Mindestlohn handelt es sich um eine deutschlandweite Lohnuntergrenze, die seit 2015 gesetzlich verankert ist. Er ist mit wenigen Ausnahmen für alle Angestellten verpflichtend.
Im Jahr 2022 wurde der Mindestlohn erstmalig durch einen Kabinettsbeschluss verabschiedet. Gewöhnlich wird er auf Grundlage der Beschlüsse der unabhängigen Mindestlohnkommission reguliert.
Der aktuelle Mindestlohn 2025 wurde wie gewohnt gemäß der Mindestlohnkommission festgelegt, entspricht jedoch nicht den Erwartungen der Gewerkschaftsvertreter:innen.
Inhalt
- 1Wie hoch ist der Mindestlohn in 2025?
- 2Historische Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland
- 3Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?
- 4Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs
- 5Branchenspezifische Mindestlöhne 2025
- 6Kritik und Diskussion rund um die Mindestlohnerhöhung
- 7Praktische Tipps für Arbeitgeber: Anpassung an den neuen Mindestlohn
- 8Mindestlohnentwicklung ab 2026
- 9Mindestlohnerhöhungen managen
- 10FAQ
Wie hoch ist der Mindestlohn in 2025?
Der „Mindestlohn 2025“ beträgt aktuell 12,82 Euro pro Stunde. Im Jahr 2024 lag der Mindestlohn noch bei 12,41 Euro. Damit ist der Mindestlohn gegenüber dem Vorjahr um 0,42 Euro pro Arbeitsstunde angestiegen.
Das sind die wichtigsten Arbeitsgesetze in Deutschland.
Historische Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland
Das Ziel hinter einer gesetzlichen Lohnuntergrenze besteht darin, sowohl die Situation der Arbeitgeber als auch die der Arbeitnehmer:innen positiv zu unterstützen. Ein angemessener Mindestlohn …
wirkt Preisdumping entgegen und sichert somit einen fairen Wettkampf unter den Unternehmen,
verhindert Unterbezahlung und soll auf diese Weise das soziale Gleichgewicht erhalten,
soll gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine armutsvermeidende Altersrente gewährleisten, alle Arbeitnehmer:innen zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und ihnen ermöglichen, Rücklagen zu bilden.
Um nicht gegenüber der Inflation und den daraus resultierenden steigenden Lebenshaltungskosten abzufallen, muss der Mindestlohn regelmäßig angepasst werden.
Der erste deutschlandweite Mindestlohn wurde im Jahr 2015 mit 8,50 Euro eingeführt. Auch vor 2015 gab es festgelegte Lohnrichtlinien. Diese galten allerdings nur für ausgewählte Branchen und wurden auf der Grundlage von Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften festgelegt. Seit seiner Einführung ist der Mindestlohn wie folgt angestiegen:
Jahr | Mindestlohn |
2017 | 8,84 Euro |
2019 | 9,19 Euro |
2020 | 9,35 Euro |
2021 | 9,50 Euro (1.1.) und 9,60 Euro (1.7.) |
2022 | 9,82 Euro (1.1.), 10,45 Euro (1.7.) und 12,00 Euro (1.10.) |
2024 | 12,41 Euro |
2025 | 12,82 Euro |
Im internationalen Vergleich hat sich Deutschland mit den letzten Mindestlohnerhöhungen weit nach vorne katapultiert. Gemäß einer Erhebung zur Höhe der gesetzlichen Mindestlöhne des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) belegte Deutschland zu Beginn des Jahres 2022 den sechsten Platz im EU-weiten Vergleich (Stand 01.01.2022). Nur die Länder Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Italien und Belgien schrieben zu diesem Zeitpunkt einen höheren Mindestlohn vor. Einer erneuten Erhebung zufolge, die die europäischen Mindestlöhne Anfang des Jahres 2023 miteinander verglich, kam Deutschland zu dem Zeitpunkt bereits auf Platz zwei.
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Paragraf 1 des Mindestlohngesetzes besagt, dass sämtliche Arbeitnehmer:innen und Praktikant:innen Anspruch auf Mindestlohn haben. Ausgenommen von der Mindestlohnregelung sind laut § 22 MiLoG:
Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
ehrenamtliche Mitarbeiter:innen
Auszubildende
Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Wiedereingliederung
Selbstständige
Praktikant:innen, die ein freiwilliges Praktikum mit einer Dauer von unter drei Monaten oder ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen einer Berufs-, Hochschulausbildung oder als Schüler:innen absolvieren
Wichtig: Der Mindestlohn kann nicht nur in Form eines Zeitlohns umgesetzt werden, sondern gilt auch für Arbeitnehmer:innen, die nach Stückzahl vergütet werden.
Bezahlt ein Unternehmen seinen Angestellten weniger pro Stunde, als es das Mindestlohngesetz vorschreibt, drohen Bußgeldstrafen von bis zu 500.000 Euro. Und diese Strafen können sogar von einem Unternehmen auf das andere übergehen: Denn auch die Auftraggebenden eines Unternehmens stehen in Haftung für die Einhaltung des Mindestlohns. Im Rahmen einer Auftragskette haften demnach alle beteiligten Unternehmen, wenn ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz im ausführenden Unternehmen registriert wird.
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Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs
Mini- und Midijobber:innen haben ebenfalls einen Anspruch darauf, nach dem aktuellen Mindestlohn 2025 bezahlt zu werden. Bei Mini- und Midijobs gilt es jedoch gleichzeitig, die festgeschriebenen Verdienstgrenzen pro Monat bzw. Jahr nicht zu überschreiten.
Mit Inkrafttreten der letzten Mindestlohnerhöhung wurde aus diesem Grund auch die obere Verdienstgrenze für Minijobber:innen erneut angepasst: Aus dem einstigen 450-Euro-Job wurde bereits im Oktober 2022 ein 520-Euro-Job. Aufgrund der erneuten Anhebung dürfen Minijobber:innen seit Januar 2025 nunmehr 556 Euro pro Monat verdienen.
Wichtig: Den Nachweis, dass die in einem Unternehmen angestellten Minijobber:innen die festgelegte Verdienstgrenze nicht überschreiten, müssen Arbeitnehmer:innen weiterhin – auf Basis einer lückenlosen Stundenerfassung – erbringen.
Auch die Midijob-Grenzen wurden infolge der vergangenen Mindestlohnerhöhungen angepasst. Die Verdienstgrenzen für Midijobber:innen liegen derzeit bei minimal 556,01 Euro und maximal 2.000 Euro pro Monat.
Branchenspezifische Mindestlöhne 2025
Ausgewählte Branchen haben ihre eigenen tariflich vereinbarten „Mindestlöhne“. Diese haben nur dann Vorrang vor den allgemeinen Mindestlöhnen, sofern sie nicht unterhalb deren Grenze angesiedelt sind.
Branche | Mindestlohn pro Arbeitsstunde | Gültig seit |
Berufliche Aus- und Weiterbildung | 18,58 Euro (pädagogische Mitarbeitende) 19,15 Euro (pädagogische Mitarbeitende mit Bachelor-Abschluss) | 1. Januar 2025 |
Dachdecker | 14,25 Euro (ungelernte Arbeitnehmende) 15,90 Euro (Gesell:innen) | 1. Januar 2025 |
Elektrohandwerk | 14,41 Euro | 1. Januar 2025 |
Fleischwirtschaft | 12,82 Euro | 1. Januar 2025 |
Gebäudereinigung | 14,25 Euro (Innen- und Unterhaltsreinigung) 17,65 Euro (Glas- und Fassadenreinigung) | 1. Januar 2025 |
Gerüstbauer | 13,95 Euro | 1. Oktober 2024 |
Leiharbeit | 14,53 Euro | 1. März 2025 |
Maler und Lackierer | 15 Euro (Gesell:innen) 13 Euro (Helfer:innen) | 1. April 2024 |
Pflege | 15,50 pro Stunde (ungelernte Arbeitnehmende) 16,50 Euro (mit einjähriger Ausbildung) 19,50 Euro (Pflegefachkräfte) | 1. Juli 2025 |
Steinmetze | 14,95 Euro | 1. Januar 2025 |
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund
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Arbeitszeiten mit Personio erfassenKritik und Diskussion rund um die Mindestlohnerhöhung
Laut dem Statistischen Bundesamt profitierten von der Mindestlohnerhöhung im Jahr 2022 rund 14,8 Prozent der Angestellten in Deutschland – somit waren ca. 5,8 Millionen Jobs davon berührt. Arbeitsminister Hubertus Heil ließ im Vorfeld verlauten, dass die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro für einige Menschen in Deutschland den „größten Lohnsprung ihres Lebens“ bedeuten könnte. Es wurde erwartet, dass die Lohnspritze vor allem Neueinsteiger:innen, geringfügig Beschäftigten, Teilzeitarbeitskräften und Arbeiternehmer:innen im Niedriglohnsektor zugutekommen würde.
Im Hinblick auf den Mindestlohn 2025 zeigen sich die Gewerkschaften jedoch überwiegend enttäuscht. Die Erhöhung reiche nicht aus, um der Inflation sowie den gestiegenen Lebenshaltungskosten beizukommen. Die Mitglieder des DGB, wie unter anderem Ver.di, fordern eine Anhebung auf 14 Euro pro Stunde. Begründet wird dies einerseits mit der EU-Mindestlohnrichtlinie, die einen Mindestlohn, der 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens entspricht, vorsieht. Dieser Richtlinie könne man auf diesem Weg entsprechen und gleichzeitig für Arbeitnehmende, die mit dem Mindestlohn ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, fairere Voraussetzungen schaffen.
Praktische Tipps für Arbeitgeber: Anpassung an den neuen Mindestlohn
Vor dem Hintergrund des Mindestlohns 2025 sollten Arbeitgeber unter anderem Folgendes bedenken:
Arbeitsverträge erneuern: Arbeitsverträge, die durch den Mindestlohn 2025 eine Gehaltsanpassung erfahren, gilt es entsprechend zu überarbeiten.
Lohnstruktur modifizieren: Um die bisherigen Verhältnisse innerhalb der unternehmensspezifischen Lohnstruktur aufrechtzuerhalten, kann es vonnöten sein, auch das Gehalt von Arbeitnehmenden, die bereits im Vorfeld über dem aktuellen Mindestlohn verdient haben, prozentual aufzustocken.
Software aktualisieren: Für eine akkurate Vergütung und Lohnbuchhaltung ist es unerlässlich, für die verwendeten Software-Tools und Programme hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung 2025 ein Update vorzunehmen.
Steuern und Sozialabgaben richtig berechnen: Der gesetzliche Mindestlohn – und demnach selbstverständlich auch der Mindestlohn 2025 – ist ein Bruttostundenlohn. Das bedeutet, dass von den 12,82 Euro Stundenvergütung noch Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern abgezogen und abgeführt werden müssen.
Mindestlohnentwicklung ab 2026
Die nächste Mindestlohnerhöhung wird am 1. Januar 2026 erfolgen. Der Mindestlohn soll laut EU-Mindestlohnrichtlinie auf 60% des mittleren Lohns angehoben werden. Dies entspricht in Deutschland in etwa 15 Euro.
Mindestlohnerhöhungen managen
Der Mindestlohn fungiert als wichtiger Grundstein für mehr soziale Gerechtigkeit. Insbesondere für Mitarbeiter:innen im Niedriglohnbereich, für Berufsanfänger:innen, aber auch für Mini- und Midijobber:innen trägt er dazu bei, dass für „gute Arbeit“ auch „gutes Geld“ gezahlt wird. Vor diesem Hintergrund ist es gerade im Hinblick auf die Inflation unabdingbar, die Mindestlohnhöhe regelmäßig anzupassen.
Für Arbeitgeber bringt dies zweifellos einen verwaltungstechnischen Mehraufwand mit sich. Zumal im Zuge einer Mindestlohnerhöhung zugleich auch die Frage im Raum steht, inwieweit Löhne und Gehälter von ohnehin besser verdienenden Arbeitnehmer:innen eine entsprechende prozentuale Anpassung erfahren sollten. Mit einer guten Software sind Sie als Unternehmen auf der sicheren Seite. Die erprobte und intuitiv zu bedienende Software von Personio bietet Ihnen den Komfort, den Sie sich für Ihre Personalverwaltung wünschen. Testen Sie Personio jetzt 14 Tage kostenlos.
FAQ
Wie hoch ist der Mindestlohn 2025?
Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Gegenüber dem Jahr 2024 bedeutet dies einen Anstieg von 0,43 Euro.
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Minijobs aus?
Infolge der Mindestlohnerhöhung 2025 wurde die monatliche Verdienstobergrenze für Minijobs auf 556 Euro pro Monat angehoben.
Gibt es branchenspezifische Mindestlöhne in Deutschland?
Für ausgewählte Branchen gelten individuelle „Mindestlöhne“. Diese greifen jedoch nur dann, wenn sie den aktuellen Mindestlohn nicht unterschreiten.
Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?
Vom Mindestlohn ausgenommen sind unter anderem Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Ehrenämter, Ausbildungen, Selbstständige und Langzeitarbeitslose während einer sechsmonatigen Phase der Wiedereingliederung.
Disclaimer
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