Mindestlohn 2024 in Deutschland: Infos und Auswirkungen

Mindestlohn 2024 in Deutschland - Entwicklung seit 2015 bis 2025

Gemäß dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 liegt der Mindestlohn seit Beginn des Jahres 2024 bei 12,41 Euro. Am 1. Januar 2025 wird er erneut angehoben und ab dann 12,82 Euro betragen.

Im Folgenden erfahren Sie, was Sie als Arbeitgeber über den aktuellen Mindestlohn wissen müssen und welche Anforderungen es vor dem Hintergrund der Mindestlohnerhöhung zu beachten gilt.

Key Facts 

  • Der Mindestlohn 2024 beträgt 12,41 Euro. Er wird über das Mindestlohngesetz (MiLoG) reguliert und seine Nichteinhaltung mit Bußgeldern geahndet.

  • Beim Mindestlohn handelt es sich um eine deutschlandweite Lohnuntergrenze, die seit 2015 gesetzlich verankert ist. Er ist mit wenigen Ausnahmen für alle Angestellten verpflichtend.

  • Im Jahr 2022 wurde der Mindestlohn erstmalig durch einen Kabinettsbeschluss verabschiedet. Gewöhnlich wird er auf Grundlage der Beschlüsse der unabhängigen Mindestlohnkommission reguliert. 

  • Der aktuelle Mindestlohn 2024 wurde wie gewohnt gemäß der Mindestlohnkommission festgelegt, entspricht jedoch nicht den Erwartungen der Gewerkschaftsvertreter:innen. 

Weitere arbeitsrechtliche Änderungen für 2024 finden Sie hier.

Wie hoch ist der Mindestlohn in 2024?

Der „Mindestlohn 2024“ beträgt aktuell 12,41 Euro pro Stunde. Im Jahr 2023 lag der Mindestlohn noch bei 12 Euro. Damit ist der Mindestlohn gegenüber dem Vorjahr um 0,41 Euro pro Arbeitsstunde angestiegen.

Das sind die wichtigsten Arbeitsgesetze in Deutschland.

Historische Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland

Das Ziel hinter einer gesetzlichen Lohnuntergrenze besteht darin, sowohl die Situation der Arbeitgeber als auch die der Arbeitnehmer:innen positiv zu unterstützen. Ein angemessener Mindestlohn …

  • wirkt Preisdumping entgegen und sichert somit einen fairen Wettkampf unter den Unternehmen,

  • verhindert Unterbezahlung und soll auf diese Weise das soziale Gleichgewicht erhalten,

  • soll gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine armutsvermeidende Altersrente gewährleisten, alle Arbeitnehmer:innen zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und ihnen ermöglichen, Rücklagen zu bilden. 

Um nicht gegenüber der Inflation und den daraus resultierenden steigenden Lebenshaltungskosten abzufallen, muss der Mindestlohn regelmäßig angepasst werden. 

Der erste deutschlandweite Mindestlohn wurde im Jahr 2015 mit 8,50 Euro eingeführt. Auch vor 2015 gab es festgelegte Lohnrichtlinien. Diese galten allerdings nur für ausgewählte Branchen und wurden auf der Grundlage von Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften festgelegt. Seit seiner Einführung ist der Mindestlohn wie folgt angestiegen: 

Jahr

Mindestlohn

2017

8,84 Euro

2019

9,19 Euro

2020

9,35 Euro

2021

9,50 Euro (1.1.) und 9,60 Euro (1.7.)

2022

9,82 Euro (1.1.), 10,45 Euro (1.7.) und 12,00 Euro (1.10.)

2024

12,41 Euro

2025

12,82 Euro

Im internationalen Vergleich hat sich Deutschland mit den letzten Mindestlohnerhöhungen weit nach vorne katapultiert. Gemäß einer Erhebung zur Höhe der gesetzlichen Mindestlöhne des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) belegte Deutschland zu Beginn des Jahres 2022 den sechsten Platz im EU-weiten Vergleich (Stand 01.01.2022). Nur die Länder Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Italien und Belgien schrieben zu diesem Zeitpunkt einen höheren Mindestlohn vor. Einer erneuten Erhebung zufolge, die die europäischen Mindestlöhne Anfang des Jahres 2023 miteinander verglich, kam Deutschland zu dem Zeitpunkt bereits auf Platz zwei. 

Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung – einfach erklärt!

Lohn mit wenigen Klicks abrechnen

Datev Personio Schnittstelle

Bereiten Sie in Personio alle Lohndokumente ohne viel Aufwand vor und schicken Sie sie per Klick an das DATEV Rechenzentrum. Für eine effiziente und sichere Abrechnung.

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Paragraf 1 des Mindestlohngesetzes besagt, dass sämtliche Arbeitnehmer:innen und Praktikant:innen Anspruch auf Mindestlohn haben. Ausgenommen von der Mindestlohnregelung sind laut § 22 MiLoG:

  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung

  • ehrenamtliche Mitarbeiter:innen

  • Auszubildende

  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Wiedereingliederung 

  • Selbstständige

  • Praktikant:innen, die ein freiwilliges Praktikum mit einer Dauer von unter drei Monaten oder ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen einer Berufs-, Hochschulausbildung oder als Schüler:innen absolvieren

Wichtig: Der Mindestlohn kann nicht nur in Form eines Zeitlohns umgesetzt werden, sondern gilt auch für Arbeitnehmer:innen, die nach Stückzahl vergütet werden.

Bezahlt ein Unternehmen seinen Angestellten weniger pro Stunde, als es das Mindestlohngesetz vorschreibt, drohen Bußgeldstrafen von bis zu 500.000 Euro. Und diese Strafen können sogar von einem Unternehmen auf das andere übergehen: Denn auch die Auftraggebenden eines Unternehmens stehen in Haftung für die Einhaltung des Mindestlohns. Im Rahmen einer Auftragskette haften demnach alle beteiligten Unternehmen, wenn ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz im ausführenden Unternehmen registriert wird. 

Lesetipp: Gehaltskürzung – das sollten Sie wissen!

Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs

Mini- und Midijobber:innen haben ebenfalls einen Anspruch darauf, nach dem aktuellen Mindestlohn 2024 bezahlt zu werden. Bei Mini- und Midijobs gilt es jedoch gleichzeitig, die festgeschriebenen Verdienstgrenzen pro Monat bzw. Jahr nicht zu überschreiten. 

Mit Inkrafttreten der letzten Mindestlohnerhöhung wurde aus diesem Grund auch die obere Verdienstgrenze für Minijobber:innen erneut angepasst: Aus dem einstigen 450-Euro-Job wurde bereits im Oktober 2022 ein 520-Euro-Job. Aufgrund der erneuten Anhebung dürfen Minijobber:innen seit Januar 2024 nunmehr 538 Euro pro Monat verdienen.

Wichtig: Den Nachweis, dass die in einem Unternehmen angestellten Minijobber:innen die festgelegte Verdienstgrenze nicht überschreiten, müssen Arbeitnehmer:innen weiterhin – auf Basis einer lückenlosen Stundenerfassung – erbringen.

Auch die Midijob-Grenzen wurden infolge der vergangenen Mindestlohnerhöhungen angepasst. Die Verdienstgrenzen für Midijobber:innen liegen derzeit bei minimal 538,01 Euro und maximal 2.000 Euro pro Monat.

Branchenspezifische Mindestlöhne 2024

Ausgewählte Branchen haben ihre eigenen tariflich vereinbarten „Mindestlöhne“. Diese haben nur dann Vorrang vor den allgemeinen Mindestlöhnen, sofern sie nicht unterhalb deren Grenze angesiedelt sind.

Branche

Mindestlohn pro Arbeitsstunde

Gültig seit

Berufliche Aus- und Weiterbildung

18,58 Euro (pädagogische Mitarbeitende)

19,15 Euro (pädagogische Mitarbeitende mit Bachelor-Abschluss)

1. Januar 2024

Dachdecker

13,90 Euro (ungelernte Arbeitnehmende)

15,60 Euro (Gesell:innen)

1. Januar 2024

Elektrohandwerk

13,95 Euro

1. Januar 2024

Fleischwirtschaft

12,30 Euro

1. Dezember 2023

Gebäudereinigung

13,50 Euro (Innen- und Unterhaltsreinigung)

16,70 Euro (Glas- und Fassadenreinigung)

1. Januar 2024

Gerüstbauer

13,60 Euro

1. Oktober 2023 (ab Oktober 2024 bei 13,95 Euro)

Leiharbeit

13,50 Euro

1. Januar 2024

Maler und Lackierer

14,50 Euro (Gesell:innen)

12,50 Euro (Helfer:innen)

1. April 2023 (ab 1. April 2024 bei 15 Euro bzw. 13 Euro)

Pflege

14,15 pro Stunde (ungelernte Arbeitnehmende)

15,25 Euro (mit einjähriger Ausbildung)

18,25 Euro (Pflegefachkräfte)

1. Dezember 2023 (erneuter Anstieg im Mai 2024 und Juli 2025)

Steinmetze

14,50 Euro

1. Januar 2024

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

Immer im Blick: Wer arbeitet wie viel? 

Zeiterfassung Laptop App Arbeitszeiterfassung-2

In Personio tragen Ihre Mitarbeiter:innen ihre Arbeitsstunden selbst ein und die Führungskraft bestätigt nur noch. Personaler:innen haben die volle Übersicht und können einschreiten, wenn jemand zu viel oder zu wenig auf dem Stundenkonto hat.

Kritik und Diskussion rund um die Mindestlohnerhöhung

Laut dem Statistischen Bundesamt profitierten von der Mindestlohnerhöhung im Jahr 2022 rund 14,8 Prozent der Angestellten in Deutschland – somit waren ca. 5,8 Millionen Jobs davon berührt. Arbeitsminister Hubertus Heil ließ im Vorfeld verlauten, dass die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro für einige Menschen in Deutschland den „größten Lohnsprung ihres Lebens“ bedeuten könnte. Es wurde erwartet, dass die Lohnspritze vor allem Neueinsteiger:innen, geringfügig Beschäftigten, Teilzeitarbeitskräften und Arbeiternehmer:innen im Niedriglohnsektor zugutekommen würde. 

Im Hinblick auf den Mindestlohn 2024 zeigen sich die Gewerkschaften jedoch überwiegend enttäuscht. Die Erhöhung reiche nicht aus, um der Inflation sowie den gestiegenen Lebenshaltungskosten beizukommen. Die Mitglieder des DGB, wie unter anderem Ver.di, fordern eine Anhebung auf 14 Euro pro Stunde. Begründet wird dies einerseits mit der EU-Mindestlohnrichtlinie, die einen Mindestlohn, der 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens entspricht, vorsieht. Dieser Richtlinie könne man auf diesem Weg entsprechen und gleichzeitig für Arbeitnehmende, die mit dem Mindestlohn ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, fairere Voraussetzungen schaffen.

Praktische Tipps für Arbeitgeber: Anpassung an den neuen Mindestlohn

Vor dem Hintergrund des Mindestlohns 2024 sollten Arbeitgeber unter anderem Folgendes bedenken:

  • Arbeitsverträge erneuern: Arbeitsverträge, die durch den Mindestlohn 2024 eine Gehaltsanpassung erfahren, gilt es entsprechend zu überarbeiten. 

  • Lohnstruktur modifizieren: Um die bisherigen Verhältnisse innerhalb der unternehmensspezifischen Lohnstruktur aufrechtzuerhalten, kann es vonnöten sein, auch das Gehalt von Arbeitnehmenden, die bereits im Vorfeld über dem aktuellen Mindestlohn verdient haben, prozentual aufzustocken. 

  • Software aktualisieren: Für eine akkurate Vergütung und Lohnbuchhaltung ist es unerlässlich, für die verwendeten Software-Tools und Programme hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung 2024 ein Update vorzunehmen.

  • Steuern und Sozialabgaben richtig berechnen: Der gesetzliche Mindestlohn – und demnach selbstverständlich auch der Mindestlohn 2024 – ist ein Bruttostundenlohn. Das bedeutet, dass von den 12,41 Euro Stundenvergütung noch Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern abgezogen und abgeführt werden müssen. 

Mindestlohnentwicklung ab 2025

Die nächste Mindestlohnerhöhung wird am 1. Januar 2025 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt steigt der jetzige Mindestlohn erneut um 0,41 Euro an und beträgt dann insgesamt 12,82 Euro. 

Mindestlohnerhöhungen managen

Der Mindestlohn fungiert als wichtiger Grundstein für mehr soziale Gerechtigkeit. Insbesondere für Mitarbeiter:innen im Niedriglohnbereich, für Berufsanfänger:innen, aber auch für Mini- und Midijobber:innen trägt er dazu bei, dass für „gute Arbeit“ auch „gutes Geld“ gezahlt wird. Vor diesem Hintergrund ist es gerade im Hinblick auf die Inflation unabdingbar, die Mindestlohnhöhe regelmäßig anzupassen.

Für Arbeitgeber bringt dies zweifellos einen verwaltungstechnischen Mehraufwand mit sich. Zumal im Zuge einer Mindestlohnerhöhung zugleich auch die Frage im Raum steht, inwieweit Löhne und Gehälter von ohnehin besser verdienenden Arbeitnehmer:innen eine entsprechende prozentuale Anpassung erfahren sollten. Mit einer guten Software sind Sie als Unternehmen auf der sicheren Seite. Die erprobte und intuitiv zu bedienende Software von Personio bietet Ihnen den Komfort, den Sie sich für Ihre Personalverwaltung wünschen. Testen Sie Personio jetzt 14 Tage kostenlos.

FAQ

Wie hoch ist der Mindestlohn 2024?

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde. Gegenüber dem Jahr 2023 bedeutet dies einen Anstieg von 0,41 Euro.

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Minijobs aus?

Infolge der Mindestlohnerhöhung 2024 wurde die monatliche Verdienstobergrenze für Minijobs auf 538 Euro pro Monat angehoben.

Gibt es branchenspezifische Mindestlöhne in Deutschland?

Für ausgewählte Branchen gelten individuelle „Mindestlöhne“. Diese greifen jedoch nur dann, wenn sie den aktuellen Mindestlohn nicht unterschreiten. 

Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?

Vom Mindestlohn ausgenommen sind unter anderem Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Ehrenämter, Ausbildungen, Selbstständige und Langzeitarbeitslose während einer sechsmonatigen Phase der Wiedereingliederung.

Disclaimer

Praktische Vorlage: Stundenzettel

Stundenzettel Teaser