Urlaubsanspruch in Mutterschutz und Elternzeit: Alle Regeln

Mutterschutz

Für werdende Eltern und ihre Arbeitgeber ist eine Schwangerschaft nicht nur mit vielen Umstellungen, sondern auch mit vielen offenen Fragen verbunden. Eine davon ist, wie es sich mit dem Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes und der Elternzeit verhält.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Frauen haben im Mutterschutz reguläre Urlaubsansprüche. Sie gelten für die gesetzlichen Schutzfristen von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, als auch für darüber hinausgehende Zeiten mit Beschäftigungsverboten in besonderen Situationen.

  • Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes wird nicht gekürzt. Er entspricht den vertraglich vereinbarten Ansprüchen.

  • Nicht beanspruchter Urlaub verfällt durch den Mutterschutz nicht. Dieser kann im Jahr, in dem der Mutterschutz (bzw. eine anschließende Elternzeit) endet, oder im Folgejahr wahrgenommen werden.

Urlaubsanspruch für Mutterschutz und Elternzeit automatisiert berechnen lassen.

Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes

Der Urlaubsanspruch von werdenden Müttern wird im Mutterschutzgesetz (MuSchG) § 24 „Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten“ geregelt.

Grundlagen des Urlaubsanspruchs: Gibt es Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes?

Laut Mutterschutzgesetz sind – bei der Berechnung des Jahresurlaubsanspruchs – Ausfallzeiten, die aus einem Beschäftigungsverbot resultieren, wie gewöhnliche Beschäftigungszeiten zu betrachten. Dies bedeutet, dass auch während der Zeit des Mutterschutzes reguläre Urlaubsansprüche entstehen.

Der Anspruch gilt sowohl für die gesetzlichen Schutzfristen von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt als auch für darüber hinausgehende Zeiten mit Beschäftigungsverboten in besonderen Situationen (z. B. verlängerte Schutzfristen bei Mehrfach- oder Frühgeburten).

Lesetipp: Weitere wichtige Regelungen finden Sie auch in unseren Artikeln zum Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Mutterschutzgesetz.

Mutterschutz: Urlaub berechnen – so geht’s

Da die Zeit des Mutterschutzes bei der Bestimmung des Anspruchs auf Urlaub wie eine reguläre Beschäftigungszeit gehandhabt wird, ändert sich die Berechnung des Jahresurlaubs durch den Mutterschutz nicht.

Die allgemeine Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs lautet:

Beschäftigungsmonate im aktuellen Jahr × Urlaubstage pro Jahr / 12 – genommene Urlaubstage

Für detaillierte Informationen und Rechenbeispiele stehen Ihnen folgende Ressourcen zur Verfügung: Urlaubsanspruch berechnen & Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen. Arbeitgeber und HRler:innen können ebenso die Personio-Arbeitszeiterfassung mit automatischer Urlaubsanspruchsberechnung nutzen.

Urlaubsanspruch im Mutterschutz: Rechner

Da der Mutterschutz bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs als reguläre Beschäftigungszeit betrachtet wird, können Sie mithilfe unseres Urlaubsrechners schnell und unkompliziert den Urlaubsanspruch im Mutterschutz berechnen.

Urlaubsrechner

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Ihr Urlaubsanspruch 0 Tage

Umgang mit Resturlaub

Urlaub, der nicht vor dem Mutterschutz genommen wurde, verfällt in der Zwischenzeit nicht. Stattdessen kann dieser nach Ablauf des Beschäftigungsverbots (bzw. nach Ablauf einer anschließenden Elternzeit – siehe § 17 BEEG) im laufenden oder folgenden Kalenderjahr wahrgenommen werden.

Beispiel: Mutter M geht mit 10 Tagen Resturlaub zum 1. November in den Mutterschutz. Die Entbindung erfolgt planmäßig sechs Wochen später. Die Rückkehr zum Arbeitsplatz findet acht Wochen nach der Entbindung und somit erst im neuen Kalenderjahr statt. Die 10 Tage Resturlaub können im Jahr der Rückkehr oder im darauffolgenden Jahr beansprucht werden.

Darf der komplette Jahresurlaub vor dem Mutterschutz genommen werden?

Da der Urlaubsanspruch durch den Mutterschutz nicht verringert wird, können Beschäftigte den kompletten Jahresurlaub auch vor dem Mutterschutz nehmen. Liegt in der Mutterschutzzeit jedoch ein Jahreswechsel, kann nur der Urlaub für das aktuelle Jahr im Voraus genommen werden. Der Arbeitgeber muss also keinen Urlaub für die voraussichtlichen Ansprüche des Folgejahres gewähren. Zu beachten ist außerdem, dass der Jahresurlaubsanspruch bei einer anschließenden Elternzeit – wie im nächsten Kapitel beschrieben – gekürzt werden kann.

Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Während der Elternzeit haben Beschäftigte grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Urlaub. Allerdings besteht für Arbeitgeber laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) § 17 das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 des jährlichen Urlaubsanspruchs zu kürzen.

Arbeitgeber müssen die Kürzung des Anspruchs ausdrücklich schriftlich erklären, und zwar nach dem Antrag auf Elternzeit – auch die rückwirkende Kürzung während oder nach der Elternzeit ist rechtens. Die Urlaubstage einfach stillschweigend zu streichen und nur die restlichen Urlaubstage in der Gehaltsabrechnung anzugeben, reicht dabei nicht aus. Auch ein allgemeiner Passus im Arbeitsvertrag genügt nicht. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist eine rückwirkende Kürzung ebenfalls nicht mehr möglich.

Wenn Beschäftigte während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, ist der Anspruch auf Urlaub nicht zu kürzen. Die genaue Anzahl der Urlaubstage hängt dann wie bei normalen Teilzeitbeschäftigten davon ab, an wie vielen Tagen gearbeitet wird.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Teilzeitarbeit in der Elternzeit.

Urlaubsansprüche für Mutterschutz korrekt berechnen

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Definieren Sie in Personio unterschiedliche Abwesenheiten, z. B. Mutterschutz und Elternzeit. Sobald ein Mitarbeitender seine Abwesenheit beantragt, berechnet unsere HR Software den jeweiligen Urlaubsanspruch automatisch.

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Unterschiede zum Mutterschutz

Der wesentliche Unterschied des Urlaubsanspruchs in Elternzeit gegenüber dem Urlaubsanspruch im Mutterschutz besteht darin, dass Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für Angestellte in Elternzeit anteilig kürzen dürfen. Dies ist beim Mutterschutz ausgeschlossen.

Hinweis: Neben Mutterschutz und Elternzeit existieren auch Regelungen zum Vaterschaftsurlaub.

Wie werden die Resturlaubstage bei Elternzeit berechnet?

Wenn die Elternzeit in der zweiten Jahreshälfte angetreten wird, möchten viele Beschäftigte ihren Jahresurlaub vorher nehmen. Um den verbleibenden Urlaubsanspruch zu berechnen, wird folgende Formel verwendet:

(Beschäftigungsmonate im aktuellen Jahr – volle Kalendermonate Elternzeit) × Urlaubstage pro Jahr / 12 – genommene Urlaubstage

Rechenbeispiel 1:

Ein:e Arbeitnehmer:in …

  • geht vom 1. September bis 30. November – also 3 volle Kalendermonate – in Elternzeit,

  • hat das restliche Jahr voll gearbeitet,

  • genießt einen regulären Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen,

  • von denen 14 Tage bereits wahrgenommen wurden.

Daraus ergibt sich folgender Resturlaub: (12 – 3) × 30 Tage / 12 – 14 Tage = 8,5 Tage

Rechenbeispiel 2:

Dauert die Elternzeit dagegen vom 15. Oktober bis zum 14. Dezember unter ansonsten gleichen Bedingungen, resultiert daraus ein veränderter Resturlaubsanspruch. Da die Elternzeit rechnerisch zwar ebenso drei Monate dauert, aber nur ein voller Monat nicht gearbeitet wird, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nur um 1/12 kürzen.

Daraus ergibt sich ein Resturlaub von: (12 – 1) × 30 Tage / 12 – 14 Tage = 13,5 Tage

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Wann verfällt Resturlaub in der Elternzeit?

Resturlaub bleibt während der kompletten Elternzeit erhalten und kann nach Ablauf der Elternzeit bis zum Ende des Folgejahres genommen werden. Wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet, muss der Arbeitgeber die verbliebenen Tage finanziell abgelten. Wenn Arbeitnehmende vor der Elternzeit mehr als die zustehenden Urlaubstage verbraucht haben, darf der Arbeitgeber diese vom Urlaubsanspruch nach deren Ende abziehen.

FAQ

Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Mutterschutz?

Die Zeit des Mutterschutzes wird bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs gemäß dem Mutterschutzgesetz wie eine reguläre Beschäftigungszeit betrachtet.

Wird der Jahresurlaub bei Mutterschutz gekürzt?

Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes wird nicht gekürzt. Er entspricht den vertraglich vereinbarten Ansprüchen.

Wie viel Urlaub steht Mitarbeiterinnen zu, wenn sie schwanger sind?

Aus dem Bestehen einer Schwangerschaft entsteht kein zusätzlicher Urlaubsanspruch; es ist auch keine Kürzung des regulären Jahresurlaubs vorzunehmen. Zu beachten ist, dass werdende Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt freizustellen (Mutterschutz) sind. Hinweis: Hinsichtlich der Fristen existieren Sonderfälle.

Wie wirkt sich die Elternzeit auf den Urlaubsanspruch aus?

Ob sich die Elternzeit auf den Urlaubsanspruch auswirkt, hängt vom Arbeitgeber ab. Diesem ist bei Arbeitnehmenden in Elternzeit das Recht vorbehalten, den Urlaubsanspruch pro vollem Monat Elternzeit um 1/12 des jährlichen Urlaubsanspruchs zu kürzen.

Urlaubsansprüche automatisch berechnen

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